Das österreichische Militärstraf- und Heeresdisziplinarrecht
im Lichte von Art. 5 und 6 EMRK

Einfach zum Nachdenken ...

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Ich habe den Krieg bis hart an die Grenze des letzten Opfers erlebt und erlitten und bin auch heute noch von diesem Krieg gezeichnet.

Meine Mitbürger, die Zweifel an der Notwendigkeit eines Heeres haben, mögen mir glauben: Ich würde kein Ja zu einer bewaffneten Verteidigung sagen, wäre ich nicht zutiefst davon überzeugt, daß das Bundesheer unter jenen Bedingungen, wie sie heute in der Welt und in Europa bestehen, unverzichtbar ist für die Bewahrung und Sicherstellung des Friedens und der Unabhängigkeit Österreichs.

Dr. Rudolf Kirchschläger,
österreichischer Bundespräsident 1974–1986.






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