de simila cum botulo:
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Eine kleine Auswahl bürokratietreibender Rechtsvorschriften in Österreich:
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(21. März 2019)
Digitalisierung
Darf ich dem geneigten Leser Herrn A. vorstellen? Herr A. ist alleinstehend, mittleren Alters, freundlich, angesehen, bei vielen sogar geachtet, und eine seiner herausragenden Eigenschaften ist seine Aufgeschlossenheit Neuem gegenüber. Er genießt die Annehmlichkeiten der Auffüllautomatik seines mit dem „Internet der Dinge” verbundenen Kühlschranks, der applikationsgesteuerten Heizung und Beleuchtung, des elektronischen Stromverbrauchsoptimierungsmeßgerätes, seiner mit allen Möglichkeiten ausgestatteten Kommunikationswerkzeuge, des Rundum-Sorglos-Automatik-Bankpaketes, seiner auch sonst mit den modernsten automatisierten und Geräten ausgestatteten Wohnung, des selbstfahrenden Elektro-Vehikels in der rechnergesteuerten Garage und all der anderen wohlerworbenen „web based goodies”. Kurzum: Er ist ein moderner, bewußt lebender Mensch, der in das digitalisiert-vernetzte Leben 4.0 mehr als eingebettet ist.
Ein durch demokratische Wahl hervorgerufener Regierungswechsel (wir wollen uns an dieser Stelle daran erinnern, daß auch die Nationalen Sozialisten in der demokratischen Weimarer Republik durch einen solchen Volksentscheid 1933 an die Macht gekommen sind) hat allerdings bewirkt, daß Herr A. mit einem Schlag eine sehr drastische Veränderung erlebt, nämlich den Wechsel von der Achtung seiner Bürgerrechte zur Ächtung seiner Bürgerrechte durch die neue Regierung. Die ist nämlich der Ansicht — und deswegen ist sie ja auch vorwiegend gewählt worden —, daß die meisten Probleme des Landes dadurch leicht gelöst werden können, daß gewisse Personen und Gruppen aus dem gesellschaftlichen Leben einfach ausgeblendet werden. Durch ein verfassungsrechtlich selbstverständlich einwandfrei legitimiertes Gesetz (ein Österreicher namens Hans Kelsen hätte tatsächlich seine helle Freude an so viel Rechtsstaatlichkeit, so wie auch damals bei den Nürnberger Rassengesetzen) werden sowohl die vorhandenen überaus ergiebigen Datenbestände für die Zwecke der Partei freigegeben als auch Andersseiende und Andersdenkende künftig definitionsflexibel auf das Leben „4.0 extra” mit weitreichenden Sonderbehandlungsrechten seitens der neuen Regierung verwiesen. Und zu seiner großen Überraschung gehört auch Herr A. zum Kreis der Betroffenen … Das Gesetz, dessen Inkrafttreten mit 12 Uhr mittags des dem Beschluß folgenden Mittwochs festgelegt ist, entfaltet dann auch unmittelbar seine Wirkung. Sofort stehen Herrn A. das „Internet 4.0” und auch alle sonstigen Kommunikationsmittel nicht mehr zur Verfügung. Das Elektromobil verweigert den Zutritt und jegliche Bewegung, die Bankdienste sind nicht mehr verfügbar, seine DIC (Digital Identity Card) zeigt den Status „entwertet” an. Eine Stunde später bereits gibt es kein Fließwasser mehr, der Eiskasten kann nichts mehr zu seiner Wiederbefüllung im Internet bestellen, und das elektronische Schloß zur Wohnung läßt sich — wie auch die Fenster — nicht mehr öffnen. Herr A. versucht nach einiger Zeit, mit einer altmodischen Taschenlampe unter Zuhilfenahme von Morsezeichen (er hatte sich tatsächlich bisher nicht aufraffen können, das alte Buch mit dem Titel „Überlebenstechniken” zu entsorgen) mit Passanten Kontakt aufzunehmen. Bedauerlicherweise bleiben diese Bemühungen erfolglos: Die zur Mietkostenoptimierung mit seiner ausdrücklichen Zustimmung an der Hausfassade ganzflächig installierte Leuchtwerbefläche blinkt rund um die Fenster seiner Wohnung knallrot auf, um allen anzuzeigen, daß der Kontakt mit dem Bewohner dieser Wohnung nicht mehr politisch korrekt und daher zu vermeiden ist, will man sich nicht selbst einer Sonderbehandlung aussetzen. Der Rest dieser Werbefläche wird vom Emblem der regierenden Partei verziert. Zum Zwecke der Lebenserhaltung greift Herr A. nun auf spärlich vorhandene Lebensmittel und seine reichlich vorhandenen Weinvorräte zurück. In dem sich daraus ergebenden dauernd angeheiterten Zustand merkt er nicht, daß es noch ein einziges funktionstüchtiges elektrisches Gerät in seiner Wohnung gibt: Die Heizung. Ganz allmählich erwärmt sich seine Wohnung auf über 50°C. Tage später wird von den bereits bei der Hauserrichtung zu seiner eigenen Sicherheit installierten autonomen Überwachungskameras den mittlerweile gleichgeschalteten Behörden die Nachricht von seinem Ableben übermittelt. Die 2015 eingeführte „Wirkungsorientierte Verwaltungssteuerung” zeigt nun ihre Effizienz: Per Befehl nach der neuen Gesellschaftshygiene-Notverordnung werden die sofortige Entsorgung seines Leichnams im örtlichen Krematorium sowie der Einzug seines Eigentums zugunsten der Partei durchgeführt. Seine Existenz wird vollautomatisch aus allen öffentlichen Aufzeichnungen gestrichen.
Im Gegensatz zu den Jahren 1933 ff war 20*8 zur zielgerichteten Massenvernichtung von Menschen ein enormer und teils auch auffälliger Aufwand an Finanzmitteln, Menschen, Logistik und Organisation nicht mehr notwendig; niemand mußte verhaftet, abtransportiert, erschossen oder vergast werden: Ein nach der Kelsen'schen „Reinen Rechtslehre” ordnungsgemäß zustandegekommenes Gesetz, zwei Mann-Tage Programmierungstätigkeit und ein Knopfdruck genügten völlig zur Zielerreichung bis hin zur ablaufoptimierten Vernichtung menschlicher Überreste „aus Hygienegründen”. Das sollten wir wissen, wenn Behörden, Körperschaften öffentlichen Rechts oder staatsbeauftragte Organisationen (Finanzämter, Sozialversicherungen, GIS u.s.w.) höchstpersönliche oder gar gesinnungsrelevante Daten über uns sammeln, etwa im Wege der Spenden-Meldepflicht, wie sie seit Anfang des Jahres 2017 in Österreich gesetzlich vorgesehen ist (§ 18 Abs. 8 Z. 2 EStG). Und wir sollten unbedingt mißtrauisch sein und nach dem „cui bono?” fragen, wenn versucht wird uns einzureden, daß eine Welt ohne Digitalisierung nicht mehr funktionsfähig oder zumindest wirtschaftlich nachteilig wäre: Nichts, aber auch gar nichts ist alternativlos, und die Diktatur der Daten ist auch nur eine weitere Form der Diktatur!
(30. Mai 2017) |
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Version Nr. 1/2019 vom 21. März 2019
Für den Inhalt verantwortlich: Christoph M. Ledel
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