Nur derjenige, der sich bei der Meinungsbildung von den Einflüssen der „Öffentlichen Meinung” befreien kann, wird in der Lage sein, sich von der Beeinflussung durch seine eigene Meinung zu befreien und so zu Objektivität und Erkenntnis zu gelangen.
Sind in einem politischen Kriminalfall wie jenem des Briefbombenterrorismus in Österreich brauchbare Ergebnisse auch nach intensiver Ermittlungstätigkeit nicht in Sicht, erscheint es für einen sinnvollen Neubeginn notwendig, allgemein gebräuchliche, jedoch meist unreflektiert verwendete Begriffe neu zu beleuchten und zu definieren. Um der Kanalisierung der Gedankengänge durch Medien und Politik zu begegnen, folgen im Anschluß „Gedanken wider die Öffentliche Meinung”; sie sollen als Denkanstoß zur Beantwortung einer wichtigen, aber selten gestellten Grundfrage dienen: „Wem kann die Publizität der Anschläge nützen?” Der zusätzlichen Information dienen die höchstgerichtlichen Erkenntnisse zum Thema VerbotsG und Radikalismus im Teil B des Anhangs. Die Täterprofile und Szenarien am Schluß dieser Arbeit zeigen verschiedene Möglichkeiten auf, erheben aber keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und Anwendbarkeit; sie sollen ebenfalls — wie auch alle in dieser Arbeit verwendeten Bildzitate — als Denkanstoß verstanden werden. |
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Version Nr. 3/2016 vom 13. August 2016
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