Schwenkt der Schläger blanke Klingen, hebt die Becher, stoßet an!
1 Rechtliches und Faktisches
Eine Corporation, deren Mitglieder sich der Wiederbetätigung im Sinne des VerbotsG schuldig machen, riskiert — neben den Unannehmlichkeiten einer entsprechenden sicherheitspolizeilichen Überprüfung und Überwachung — ihre Auflösung.[162] Ein solches Verhalten wird statutengemäß automatisch[163] als vereins–, d.h. corporationsschädigend zu qualifizieren sein, was normalerweise zu einem (meist schiedsgerichtlichen) Vereinsverfahren[164] führt, das regelmäßig den Ausschluß des bzw. der Betroffenen zur Folge hat. Während insbesondere bei konfessionell orientierten Corporationen regelmäßig prinzipielle Unvereinbarkeitsüberlegungen[165] das vorwiegende Motiv der dimissio darstellen, die daher unmittelbar nach Bekanntwerden des Fehlverhaltens eines Mitgliedes im Anschluß an das entsprechende Verfahren diesem gegenüber ausgesprochen wird,[166] steht bei Corporationen, in denen nationalsozialistische Ideologie und/oder der Gedanke der politischen bzw. wirtschaftlichen Vereinung von Österreich mit Deutschland verbreitet sind,[167] meist die Sorge um die Existenz der Corporation im Vordergrund der Erwägungen, sodaß Mitglieder vom Ausschluß wegen Wiederbetätigung dort erst dann betroffen sind, wenn sie behördlich auffällig wurden und deswegen befürchtet werden muß, daß sich das auf die Corporation negativ auswirkt.[168]
Die Belange der Altherrenschaft werden auf dem Altherrenconvent geregelt.[173] Einmal jährlich findet ein Cumulativ–Convent[174] statt, dem von Statuten und Geschäftsordnung besondere Angelegenheiten zur Beschlußfassung zugewiesen sind. Convente werden in der Regel vom Senior geleitet; die Conventsteilnehmer haben grundsätzlich gleiche Rechte und — mit Ausnahme der Chargen, die zusätzlich dem Convent für ihre Amtsführung verantwortlich sind — auch gleiche Pflichten. Allen Corporationen ist gemein, daß ihr innerer Aufbau jedenfalls demokratisch ist, Beschlüsse nach Diskussion durch Abstimmung zustandekommen und die leitenden Funktionäre durch freie und geheime Wahlen bestellt werden.[175]
Auf den Conventen lernt der Bursch nicht nur, akademisch zu argumentieren, dabei auch die Meinung anderer Corporationsmitglieder zu respektieren, seinen Beitrag zum Klima der Toleranz zu leisten und die eigenen Argumente entweder entsprechend zu verteidigen oder zu revidieren, sondern auch Abstand zu eigenen, persönlichen Interessen zu gewinnen und mit Hilfe akademischer Freiheit[181] und studentischer Tradition nach Objektivität zu streben.[182] Als Charge wird er erlernen, Verantwortung nicht nur für sich selbst, sondern auch — im Rahmen der jeweils gestellten Aufgabe — für die Gesamtcorporation zu übernehmen — ein Vorsprung an Erfahrungen, der ihn im späteren Berufsleben in die Lage versetzen wird, rasch eine gehobene, verantwortungsvolle Position zu erlangen und den entsprechenden Anforderungen gerecht zu werden. Alte Herren genießen Respekt entsprechend ihrem früheren und aktuellen Engagement für die Corporation und ihrer gesellschaftlichen Stellung. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Weitergabe von Traditionen und erworbenem Wissen; sie sind Garanten der Kontinuität in der Corporation.[183]
Ende des 17. Jahrhunderts entstanden als Fortbildung der Nationes die ersten Landsmannschaften[189]. Am 12.06.1815 lösten sich die landsmannschaftlichen Corporationen auf und bildeten die erste allgemeine deutsche Burschenschaft, die „Jenaer Urburschenschaft”.[190] Daneben entstehen seit dem 18. Jahrhundert studentische Orden[191], die eine demokratische Grundordnung aufweisen und von Schutz– und Treuepflichten der Mitglieder untereinander gekennzeichnet sind; sie entwickeln sich in der Folge zu elitären, militärisch orientierten, schlagenden „Geheim–”Bünden, den Corps. Vierzehn der an den deutschen Universitäten entstandenen Burschenschaften schlossen sich anläßlich des Wartburgfestes am 18.10.1817 zur „Allgemeinen Deutschen Burschenschaft” zusammen,[192] deren Hauptanliegen die politische Einigung der deutschen Nation war. Diese wurde 1819 aufgrund der von Metternich durchgesetzten „Karlsbader Beschlüsse” aufgelöst,[193] jedoch entstanden bereits 1820 wieder neue Burschenschaften[190] mit liberaler, antiklerikaler und später auch nationalistischer Grundhaltung. Ab 1830 werden auch neue Landsmannschaften gegründet.[195] Schließlich kommt es zur Gründung verschiedenster Corporationen und Verbände;[196] zu nennen wären etwa 1841 der Schweizerische Studentenverein[197], 1844 der Wingolf–Bund[198], 1848 der Kösener Senioren–Convents–Verband[199], 1856 der Deutsche Cartellverband, der sich 1863 in den farbtragenden CV und den nicht farbtragenden KV spaltete,[200] sowie 1868 der Allgemeine Landsmannschafter–Verband, der sich ab 1873 Coburger Landsmannschafter–Convent nannte.[201] In Österreich wurde 1868 mit der Austria–Innsbruck die erste CV–Corporation gegründet;[202] 1876 entstand — ebenfalls in Innsbruck — die Teutonia als erste katholische Pennalie[203] trotz des verordneten Koalitionsverbotes für Mittelschüler. 1900 entstand der katholische MCV, der bis 1913/14 existierte. 1919 schlossen sich katholische Pennalien zum VPV zusammen, der in dieser Form bis 1931 bestand. Das zum Ersten Vatikanischen Konzil erneut formulierte Duellverbot für Katholiken führte während des letzten Drittels des 19. Jahrhunderts zu einer immer schärferen Abgrenzung und Lagerbildung zwischen schlagenden und konfessionellen Corporationen und Verbänden,[204] die zunehmend in unakademischen Prügeleien — man spricht gelegentlich vom „Holz–Comment”[205] —, die in Graz besonders heftig waren und in denen die konfessionellen naturgemäß den schlagenden Studenten regelmäßig unterlagen.[206] „Neben den nationalen und politischen Kämpfen kündigte sich seit der Mitte der siebziger Jahre auch der Antisemitismus an Österreichs Hochschulen an. Den Auftakt dazu gab ein Buch des weltberühmten Wiener Chirurgen Theodor Billroth, in dem er die Juden als »scharf ausgeprägte Nation« bezeichnete. Die Folge davon waren scharfe Angriffe der Wiener liberalen Presse gegen den Professor und Kundgebungen von Studenten gegen denselben. Diese wieder waren das auslösende Moment für die ersten antisemitischen, von der deutschnationalen Studentenschaft veranstalteten Kundgebungen. [...] Bereits 1878 aber lehnte die Burschenschaft Libertas die Aufnahme eines jüdischen Studenten mit der Motivierung ab, ein Jude könne nicht gut deutsch gesinnt sein! [...] Am 11. März 1896 wurde auf einer Vertreterversammlung der wehrhaften Vereine Wiens beschlossen, dem »Juden auf keine Waffen mehr Genugtuung zu geben, da er deren nicht würdig ist«. Der Beschluß wurde [...] Waidhofener Prinzip genannt.”[207] Da aus vielen deutschnationalen Corporationen Juden zunehmend ausgeschlossen bzw. gar nicht erst aufgenommen wurden, ihre Aufnahme in die katholischen Corporationen aber aus prinzipiell–religiösen Gründen sowie wegen des von den Ausgeschlossenen vertretenen schlagenden Prinzips nicht in Frage kam,[208] wurden während des letzten Drittels des 19. Jahrhunderts vermehrt jüdisch–akademische Corporationen gegründet,[209] die vorwiegend zionistische, aber auch orthodoxe Mitglieder hatten[210]. Diese jüdischen Corporationen wurden jedoch beinahe von allen Seiten angefeindet, konnten sich trotz größter Anstrengungen kaum aus ihrer Isolation befreien und waren — der allgemeinen Tendenz entsprechend[211] — immer wieder mit antisemitischen Ausschreitungen auf universitärem Boden konfrontiert.[212] Nicht einmal der Ausbruch des Ersten Weltkrieges und seine Folgeereignisse konnten daran etwas ändern;[213] die schon von Franz Grillparzer kritisierten Zustände — und noch einige Negativa außerdem — hatten sich nicht nur erhalten, sie sollten sich noch verschlimmern![214]
Im akademischen Bereich waren die unterschiedlichsten Positionen mindestens so heftig vertreten wie sonst in der Bevölkerung; trotz anfänglicher Bemühungen kam es nicht zu einer Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen corporierten Lagern,[218] zu denen das legitimistische neu hinzugekommen war.[219] So standen einander katholische, deutschvölkische, deutschnationale, jüdische und liberale Corporationen und Verbände zunehmend feindlich gegenüber; hinzu kamen noch die Agitation sozialistischer Studenten aller Schattierungen, wuchernder Antisemitismus[220] und chauvinistischer Nationalismus[221]. Es erscheint daher nicht verwunderlich, daß Radikale — begünstigt durch das allgemeine Klima des Mißtrauens und Hasses sowie durch das Chaos der oft vom jeweiligen Zeitpunkt und Gegenstand abhängigen Trennlinien und Koalitionen — am besten reüssierten.[222]
Der katholische CV erklärte anläßlich der LXI. CVV — in Übereinstimmung mit einer vorangegangenen, ähnlichen Erklärung der deutschen Bischöfe für Katholiken allgemein — die gleichzeitige Mitgliedschaft bei einer CV–Corporation und der NSDAP für unvereinbar. Nachdem jedoch bereits am 28.03.1933 die Bischöfe ihre Warnungen vor dem Nationalsozialismus zurückgenommen hatten,[225] erklärte am 03.04.1933 der CV–Vorort Aenania München auf Antrag des CV–Seelsorgers P. Dr. Eberhard Schlund OFM (Vindelicia München): „Der Beschluß der 61. CV–Versammlung, der die Zugehörigkeit von CVern zur NSDAP verbot, war ebenso wie die Richtlinien des CV–Seelsorgers auf dem Verbot der deutschen Bischöfe aufgebaut und lediglich kirchenrechtlich begründet. Nach der Aufhebung des Verbots der Zugehörigkeit zu dieser Partei durch die zuständigen kirchlichen Stellen ist selbstverständlich auch der Beschluß der CV–Versammlung betreffend NSDAP samt den Richtlinien des CV–Seelsorgers hinfällig.”[226] Diese Erklärung und der nachfolgende Versuch, die Innsbrucker Corporationen wegen ihres Bekenntnisses zur Regierung Dollfuß aus dem Verband auszuschließen, bewogen die österreichischen CV–Corporationen, umgehend aus dem Verband auszutreten und den ÖCV zu gründen: „Am 5. Juli 1933 teilte die präsidierende Verbindung Norica Wien dem Vorort Aenania München im Namen aller österreichischen Verbindungen mit, daß sie sich vom CV »abschalte«. Damit wurde ein Bruch vollzogen, der bis heute nicht geheilt werden konnte.”[227] Der CV wurde 1935 zur Selbstauflösung gezwungen, sein Altherrenbund 1938 verboten.”[228] Die Machtergreifung der Nationalsozialisten im Deutschen Reich brachte aber auch im völkisch–nationalen Lager des Corporationsstudententums einen gewissen Nachdenkprozeß mit sich. Hatte nämlich noch 1931 Adolf Hitler persönlich in einem Schreiben an Münchner Corpsstudenten diesen versichert, die NSDAP setze sich für die Erhaltung des Waffenstudententums ein,[229] wurde nach einem kurzzeitigen Aufschwung[230] jetzt den Corporationen und Verbänden im Deutschen Reich die freiwillige Selbstauflösung mit anschließender Übernahme ihrer aktiven Mitglieder in die Kameradschaften des NSDStB bzw. der Altherrenschaften in den NSDAHB und die „Nationalsozialistische Studentenkampfhilfe” verordnet.[231] So wurde nun vollzogen, was der Führer bereits im Jahre 1927 verlangt hatte: „Nicht »bierehrliche« Stichfestigkeit, sondern politische Schlagkraft ist jetzt nötig, und die Vorstellung der heutigen Zeit wird nicht mehr befriedigt durch den »Studiosus« von einst, den mehr oder weniger bemoosten Häuptern, als vielmehr durch den Mann, dessen Beschreibung heißt: Schlank wie ein Windhund, zäh wie Leder und hart wie Kruppstahl. Ein neuer Typ muß erstehen, der nicht mehr in seinem Wert gewertet wird nach dem Ertragen von Bier, sondern nach dem Grade seiner Nüchternheit und der Widerstandsfähigkeit in den Unbilden des Lebens und dem Angriffsfanatismus gegen die Feinde des Lebens, mögen sie sein wer immer.”[232] Es galt, die Sonderstellung auch der völkisch orientierten Waffenstudenten durch Gleichschaltung aufzuheben,[233] ihnen rasch die sozialistische Art des Handeln nahezubringen,[234] sie von der Notwendigkeit der Auflösung ihrer Corporationen zu überzeugen[235] und sie schließlich zu guten, nationalsozialistischen Studenten umzuerziehen.[236] Jede mögliche Opposition mußte nicht nur unter Kontrolle gebracht, sondern bereits im Keim erstickt, die den Corporationsstudenten kennzeichnende traditionelle Tendenz zur Rebellion gegen absolutistische Allmacht und Unterdrückung jeglicher Art ausgerottet werden; schließlich konnte man genau so, wie man die Universitäten erobert hatte, sie wieder verlieren! Während sich einige liberale Corps in Österreich gegen Ende der zwanziger Jahre von Antisemitismus und nationalsozialistischen Gedankengut abgegrenzt hatten[237] und die katholischen Corporationen spätestens 1933 einen betont österreichischen Kurs einschlugen,[238] brachte die Auflösung der Corporationen im Deutschen Reich die national–völkischen Corporierten zwar nicht ab von ihrem Gedankengut, aber doch meist in Opposition zum erstarkenden nationalsozialistischen Führerprinzip.[239] Der Anschluß Österreichs an das Deutsche Reich brachte daher für alle Corporationen — wenn auch auf völlig unterschiedliche Weise — einschneidende Konsequenzen mit sich.
Nach den Wirren und Mißverständnissen der ersten „Entnazifizierungsphase”[251] gelang es in Österreich, den Großteil der katholischen Verbindungen und ihre Verbände innerhalb kurzer Zeit zu reaktivieren.[252] Naturgemäß benötigten andere Corporationen — je nach ihrem Anteil an „belasteten Mitgliedern” und ihrer Rolle vor dem Anschluß entsprechend länger, alliierte und österreichische Behörden von ihrer Unbedenklichkeit zu überzeugen.[253] Die einzige Gemeinsamkeit, die alle corporationsstudentischen Lager 1945 aufzuweisen hatten, war eine hohe Zahl toter Bundesbrüder. Die Erfahrungen aus Krieg und Verfolgung haben die christlichen Verbände in Österreich durch Freundschaftsabkommen und in Europa durch ihre Mitgliedschaft beim 1976 in Salzburg gegründeten Europäischen Kartellverband einander nähergebracht; die Angehörigen der Corporationen von MKV, ÖCV, ÖKV, K.Ö.L., V.f.M. und VCS duzen einander und besuchen gemeinsame Veranstaltungen. Auch die selbständigen Mädchen– und Damencorporationen[254] sind heute meist nicht nur wegen kartellrechtlicher Abkommen respektiert und akzeptiert. Auch wenn der faktische politische Einfluß vor allem des ÖCV zeitweise recht beachtlich gewesen ist,[255] betätigen sich die Corporationen und Verbände selbst nie politisch.[256] In den meisten Corporationen ist überdies auch im Innenverhältnis die parteipolitische Agitation oder Ausrichtung verboten; allerdings erwarten sie von ihren Mitgliedern, daß sie den Prinzipien entsprechen und sich sozial und politisch engagieren.[257] Durch den Fall des Eisernen Vorhangs war eine Ausweitung des christlichen Corporationswesens unter anderem in Tschechien, Polen (Schlesien), Ungarn, Slowenien, der Slowakei und der Ukraine möglich. Schlagende Burschenschaften und andere Corporationen und Verbände, die nach dem Zweiten Weltkrieg aufgrund ihrer politischen Vergangenheit ins Hintertreffen geraten waren, bemühen sich seit dem Ende der achtziger Jahre verstärkt, die Erfolge der FPÖ unter der Führung von Dr. Jörg Haider zu nutzen, um an den Universitäten wieder Terrain zurückzugewinnen.[258] Ängste vor neuerlicher Radikalisierung und Neid machen sie so zusammen mit dieser Partei und ihrem Obmann zum willkommenen Feindbild der anderen politischen Lager Österreichs.
Das Verhältnis katholischer Corporationen zum „freiheitlich–nationalen Lager” ist heute größtenteils höflicher als früher, jedoch weiterhin distanziert.[259] „Das Zusammenleben von katholischen und nationalliberalen Verbindungen in der Gesellschaft ist oft von lokalen Gegebenheiten bestimmt, es schwankt zwischen Toleranz, Konkurrenz und offener Feindschaft. [...] Die Trennlinie zwischen den Lagern ist sehr stark und klar. Für die einzelne Person sind die Berührungspunkte individuell sehr verschieden. Einige haben gar keinen Kontakt und wenig Kenntnis vom ideologischen Gegner. Andere sind durch familiäre Beziehungen oft in sehr engem Kontakt, es kommt gelegentlich vor, daß der eine Bruder bei einer katholischen Verbindung und der andere bei einer nationalliberalen Verbindung Mitglied ist. Auch im schulischen und beruflichen Bereich kann es zu Kontakten kommen, letztlich ist es von keiner Seite her vernünftig, ein Feindbild vorzuschreiben.”[260] Gelegentliche Annäherungsversuche, vor allem von freiheitlicher Seite, wurden bisher regelmäßig zurückgewiesen.[261] Nur einmal, nämlich zu dem vom MKVer Raimund Lang geleiteten „Hospiz” anläßlich der Eröffnung der Niederösterreichischen Landesausstellung auf der Schallaburg,[262] saßen die Corporierten der verschiedensten Lager offiziell gemeinsam an einem Kneiptisch.
Die Tatsache, daß Auseinandersetzungen zwischen Corporationen und Corporierten (fast) aller Lager zunehmend auf akademischem Niveau und nicht mehr per „Holz–Comment” ausgetragen werden, führt allerdings auch dazu, daß Außenstehende immer seltener in der Lage sind, die verschiedenen Couleurs auseinanderzuhalten.[263] Oberflächlich recherchierte Publikationen mit Meinungen und Vermutungen von Autoren, die offenbar wenig Ahnung vom Corporationsleben haben,[264] tragen dazu ebenso bei wie jene, die diesen Kenntnismangel für ihre politische Agitation ausnutzen.[265]
Bei aller Notwendigkeit, auch weiterhin die eigene Ordnung, den eigenen Staat zu schützen und menschenverachtende und radikale Ideologien aller Art gerade im akademischen Bereich zu bekämpfen, sollte man jedoch nicht vergessen, daß es sich bei den Trägern solcher Extremismen um Menschen handelt, die — gerade in einer an Grund– und Freiheitsrechten orientierten Demokratie[267] — immer als solche behandelt und respektiert werden müssen. Nur ein solches Verhalten kann jenen die Möglichkeit, sich selbst von üblem Gedankengut nachhaltig zu befreien, geben; gegen eine „verordnete”, oktroyierte Entradikalisierung wird sich — gerade bei Corporationsstudenten — immer Widerstand bilden: „Freiheit schreibt auf eure Fahnen, für die Freiheit unser Blut!”[268]
„Selbst in einem vom Bösen besetzten Herzen hält sich
ein Brückenkopf des Guten.
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[156] Vierte Strophe des
Studentenliedes „Schwört bei dieser blanken Wehre”;
vgl. Österreichisches Kommersbuch, S. 158. Der Text dieses
Studentenliedes stammt von Rudolf Baumbach (1840–1905), der ihn
Österreich gewidmet hat; vgl. dazu Lang Intonas, S. 52.
[157] Beschrieben wird die rechtliche Situation einer studentischen Corporation in Österreich. Zum Vereins– und Versammlungsrecht in Österreich allgemein vgl. etwa Ginzinger Vereinsrecht sowie derselbe Versammlungsrecht. [158] Vgl. VereinsG 1951 i.d.g.F. Sowohl Vereins– als auch Versammlungsrecht sind Grundfreiheiten i.S.d. Art. 11 Abs. 1 EMRK, BGBl. 1958/210 und werden außerdem durch Art. 12 StGG geschützt. Vgl. dazu auch den Beschluß der Provisorischen Nationalversammlung vom 30.10.1918, StGBl. 1918/3 sowie das VersG 1953, BGBl. 1953/98 i.d.g.F. [159] Vgl. VerbotsG v. 26.02.1992, BGBl. 148/1992, i.d.g.F.; zum Prinzipiellen vgl. Bodin Staat, S. 69: „Ebenso aber ist es gefährlich, alle Arten von Vereinigungen zu erlauben. Denn oft genug verbergen sich hinter ihnen Verschwörungen und Monopolbildungen, wofür es viele Beispiele gibt. Darin lag der Grund, warum mehrmals Vereinigungen durch Gesetze verboten wurden, die dann freilich nicht ausgeführt wurden. Es ist besser, die Schlechten wie Unkraut auszurotten als Gute und Schlechte in gleicher Weise zu beseitigen.” Seine strafrechtlichen Sanktionen betreffen die Proponenten bzw. die Mitglieder der Corporation im Falle der Wiederbetätigung i.S.d. Gesetzes. Verwaltungsrechtlich ist die Wiederbetätigung überdies gem. Art. IX Abs. 1 Z. 4 EGVG strafbar. Unter Strafe gestellt ist regelmäßig die (öffentlich wahrnehmbare) Wiederbetätigung, nicht die Meinungsäußerung im Privatbereich. Vgl. dazu auch Platzgummer in ÖJZ 11/1994, insb. S. 760 r.Sp. f. m.w.N. Zum Diskriminierungsverbot vgl. Art. IX Abs. 1 Z. 3 EGVG. [160] Zur Zuständigkeit der Sicherheitsdirektion vgl. § 2 Abs. 2 SPG. [161] Vgl. StVvWien v. 15.03.1955, BGBl. 1955/152. Zur behördlichen Auflösung eines Vereines vgl. §§ 24 f. VereinsG. [162] Dasselbe Schicksal droht ihr für den Fall, daß ihre Mitglieder für die politische und/oder wirtschaftliche Vereinigung Österreichs mit Deutschland eintreten; vgl. dazu Art. 4 Abs. 2 StVvWien. [163] Die Statuten müssen, § 4 Abs. 2 lit. e und f VereinsG entsprechend, einschlägige Bestimmungen enthalten. [164] Vgl. dazu § 4 Abs. 2 lit. j VereinsG. [165] Vgl. dazu ÖCV und ÖAHB Grundsatzprogramm: „4.3.2. Unvereinbarkeit mit politischem Extremismus. Aus der politischen Orientierung an der christlichen Gesellschaftlehre ergibt sich die Unvereinbarkeit von Mitgliedschaften in links– oder rechtsextremistischen Parteien. Die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung und das politische Verhalten des CVers müssen mit den Grundsätzen des Verbandes im Einklang stehen. 4.3.3. Gegen Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus und für Minderheitenschutz und vernünftige Ausländerpolitik. Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus stellen Ideologien dar, die den Gedanken der Nation und der Rasse verabsolutieren und mehr oder minder militant nach innen und außen treten. Sie führen immer zu Geringschätzung, Verachtung und Benachteiligung anderer Menschen (Nationen, Rassen, Minderheiten) und werden daher vom CV generell abgelehnt. Die Gemeinwohlbindung der Staatsgewalt umfaßt nach Auffassung des ÖCV auch die auf dem Staatsgebiet lebenden Minderheiten und Ausländer. Die Zuwanderung von Ausländern soll nach Regeln der Vernunft im Sinne des Gemeinwohles geregelt werden. Zur Aufnahme von politischen Flüchtlingen (aus politischen Gründen Verfolgter) besteht eine sittliche und völkerrechtliche Verpflichtung.” Vgl. dazu auch ÖCV CVV 1993, BT S. 5: „Der Österreichische Cartellverband (ÖCV) bekennt sich zum demokratischen Rechtsstaat und zur föderalistischen Republik Österreich in einem freien Europa. Die Verbindungen des ÖCV fordern von ihren Mitgliedern verantwortungsbewußtes und weltoffenes Staatsbürgertum und verlangen von ihnen die Wahrnehmung sozialer Verantwortung in völkerverbindender Gesinnung. Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus stellen Ideologien dar, die den Gedanken der Nation und der Rasse verabsolutieren und mehr oder minder militant nach innen und außen vertreten. Sie führen immer zu Geringschätzung, Verachtung und Benachteiligung anderer Menschen und werden daher vom ÖCV generell abgelehnt. Aus der politischen Orientierung des ÖCV an der katholischen Gesellschaftslehre ergibt sich die Unvereinbarkeit der Zusammenarbeit mit rechts– oder linksextremistischen Gruppierungen. Deshalb weist der ÖCV auch alle Anbiederungsversuche nationalistischer Gruppierungen zurück.” [166] Vgl. dazu Austria Wien in Academia 2/1994 zum Leserbrief ihres Mitglieds Josef König–Gunz in Academia 1/94: „Wer sich solcherart äußert, stellt sich außerhalb unserer Gemeinschaft. Wir teilen daher mit, daß geeignete verbindungsinterne Schritte in die Wege geleitet wurden.” Das bedeutet die dimissio i.p.c.i. [167] Vgl. dazu auch oben A.2.7 m.w.N. [168] Dies hat offenbar den ehemaligen Senior der Wiener Akademischen Burschenschaft Teutonia 1868 (DBÖ), Franz Radl, im Jahre 1991 betroffen. [169] Harmloses im Internet? Die „Smileys” für Adolf Hitler (links) und seine Anhänger (rechts); vgl. Marshall Smileys. [170] Nicht jeder Convent dient der Beschlußfassung; auf dem FC etwa werden Fuchsen i.d.R. vom FM erzogen, auf dem Sangesconvent („SC”) — scherzhaft auch als „Xanxconvent” oder „XC” bezeichnet — soll der Liedschatz der Corporationsmitglieder (und nur dieser!) gefestigt und erweitert werden. [171] Sitz und Stimme haben auf dem BC alle Vollmitglieder der Corporation; die Vertretung der Fuchsen obliegt dem FM. [172] Diesem Chargencabinett, das normalerweise ausschließlich von geburschten, jedoch noch nicht philistrierten Mitgliedern gebildet wird, und insb. dem Senior obliegt bei fast allen Corporationen die Vertretung derselben nach innen und nach außen; vgl. dazu § 4 Abs. 2 lit. i VereinsG. [173] Sitz und Stimme auf dem Altherrenconvent haben, wie der Name schon sagt, nur Alte Herren der Corporation. Diese wählen jährlich — bei manchen Corporationen auch nur jedes dritte Jahr — ein eigenes Chargencabinett, bestehend aus Philistersenior, –consenior, –schriftführer und –kassier. [174] Der CC führt gelegentlich auch den Namen GC; in jedem Fall entspricht er der Jahreshauptversammlung nichtstudentischer gemeinnütziger Vereine. Sitz und Stimme haben alle geburschten Mitglieder, bei einigen Corporationen wird den Fuchsen Sitz, jedoch nicht Stimme auf dem CC zugestanden. Vgl. dazu auch § 13 VereinsG. [175] Etwa den Budenputz oder die Bedienung Älterer auf geselligen Veranstaltungen wie Kneipen oder Kommersen. [176] Das ergibt sich nicht nur aus den aktuellen gesetzlichen Auflagen, sondern schon aus dem historischen Selbstverständnis studentischer Corporationen seit den Anfängen der Urburschenschaft. So ist auch die allgemein übliche Beschränkung der „Macht” des Seniors zu erklären, der bei Abstimmungen nur bei Stimmengleichheit (das gilt natürlich nur für Beschlüsse, die aufgrund der Statuten — vgl. § 4 Abs. 2 lit. h VereinsG — nur der einfachen Mehrheit bedürfen; ansonsten ist die Stimmabgabe dem Senior normalerweise generell verboten) dirimierend seine Stimme abgeben darf. [177] Der Mißbrauch dieser Macht der Älteren wird als unbundesbrüderlich, d.h. dem Prinzip amicitia zuwiderlaufend, empfunden und bestraft. [178] Vgl. dazu Grill u.a. Comment, S. 13: „Comment — wie wir ihn verstehen — ist der Inbegriff aller studentischen Sitten und Symbole. Es gibt keine Gemeinschaft von Dauer, die ohne solche auskommen könnte. Comment ist — wie jedes Brauchtum — nicht das »allen Zugängliche und Verständliche. Es ist nicht das Allgemeine, sondern das Besondere« (Hunger–Meyer).” Vgl. dazu auch Krasser Festschrift, S. 15: „Entschließung F1 und F3: Unter Komment verstehen wir das kð@ifizierte studentische Brauchtum, wie es sich im Laufe der Zeit allmählich herausgebildet hat und das die studentische Tracht, die studentischen Sitten im inneren Verbindungsverkehr wie auch das Verhalten beim öffentlichen Auftreten umfaßt. Irrtümlicherweise wird von außenstehenden Kreisen das Wort »Komment« häufig mit »Kneipkomment« schlechthin identifiziert und das Farbenstudententum so dargestellt und dadurch auch gleichzeitig diskreditiert, als ob der Kneipkomment das Um und Auf des Verbindungslebens überhaupt wäre.” [179] Dies gilt selbstverständlich auch für den Genuß von Alkohol; vgl. dazu Krasser Festschrift, S. 15: „Diese grundsätzliche Einschätzung des Kneipkomments, der seinem tiefsten Wesen gemäß in vernünftiger Handhabung eine erzieherische Einschränkung des Alkoholgenusses und nicht eine Förderung der Maßlosigkeit ist, kommt mit einer nicht mehr zu überbietenden Deutlichkeit in der seit 1922 bestehenden Bestimmung der Cartellordnung zum Ausdruck: »Kein Hindernis zur Aufnahme in eine Verbindung ist das Bekenntnis zur Enthaltung von Alkohol und Nikotin. Seine Durchführung darf niemand erschwert werden.«” Vgl. auch Grill u.a. Comment, S. 14: „Auch der Alkohol — von Commentgegnern aus vordergründigen Motiven oft als erster Angriffspunkt genützt — hat seine gemeinschaftsbildende Funktion. Der Wein, in der christlichen Liturgie Symbol für das höchste Opfer, ist bei den Hellen als Bakchos (latinisiert: Bacchus) der Gott, der die Sorgen löst. Bei der Kneipe ist es seine und des Gambrinus (sagenhafter Erfinder des Bieres) Aufgabe, die Zunge zu lösen, die Stimmung zu heben, die Gemeinschaft zu fördern, die Phantasie anzuregen, die Kneipanten zu begeistern. Die kommunikativen Wirkungen des Bieres dürfen selbstverständlich keinen Anlaß zum Mißbrauch bilden. In jeder gutgeführten Korporation werden Senior und Fuchsmajor — gerade mit dem Instrument der durch den Comment geforderten Kneipdisziplin — jedes Übermaß zu unterbinden wissen.” Schlecht geführte Corporationen haben einen entsprechenden Ruf — wie etwa z.Z. die K.Ö.H.V. Leopoldina Innsbruck im ÖCV — und werden von anderen Corporationen aus dem eigenen oder befreundeten Verband oft gemieden oder sogar boykottiert. [180] Vgl. dazu Grill u.a. Comment, S. 14: „Die Verbindung als Erziehungsgemeinschaft hat die Aufgabe, den ganzen Menschen mit allen seinen Kräften anzusprechen und Verstand, Gemüt und Willen zu bilden; der Comment mit seiner reichen Symbolik ist ein Stück des studentischen Lebens, denn Symbole sind die Geheimschrift unseres Seins. Wer den Comment versteht und ihn aus diesem Verständnis heraus pflegt, erhält ein Stück Kultur und damit ein Stück Menschlichkeit.” Vgl. auch Glienke Civis academicus, S. 249 f., Selbstdarstellung des WSC: „Der WSC vertritt eine positive Einstellung seiner Mitglieder zum Staat und steht auf dem Boden der christlichen Sittengesetze. Er vertritt eine humanistische Geisteshaltung, stützt sich auf die lebendigen Werte seiner Tradition und setzt sich voll für die akademische Freiheit ein. [...] Die Corps betrachten es als ihre Aufgabe, ihre Mitglieder zur Selbstzucht und selbständigen Denken zu erziehen, besonders zu verantwortungsfreudigem Handeln, zur Achtung berechtigter Interessen und Einsatzbereitschaft. Die Corps [...] halten ihre Angehörigen zur Mitarbeit am öffentlichen Leben an.” Vgl. auch ebenda, S. 251, die Selbstdarstellung der DB 1881: „Die Burschenschaft ist sich mit den anderen Verbänden in der Zielsetzung einig, verantwortungsbewußte Einzelpersönlichkeiten zu bilden, die von sittlichem Ernst durchdrungen sind, an ihrer gründlichen fachwissenschaftlichen Ausbildung arbeiten und bereit sind, die Würde des Menschen, seine Ehre und die freiheitliche Ausgestaltung aller Lebensbereiche zu vertreten. Neben diesen Wesenszug tritt die Forderung nach Bereitschaft zum Dienst am Gemeinwesen.” Vgl. dazu auch Hartmann CV, S. 19–24. [181] Vgl. dazu Ledel in CARO♦AS 5/1995, S. 5 r.Sp: „Freiheit schreibt auf Eure Fahnen ... aber vergeßt dabei nicht, daß Freiheit — ebenso wie die Gesellschaft — kein Selbstzweck ist! Der Hinweis auf das bekannte Wort, daß die Freiheit des Einen ihre Grenzen an der Freiheit des Anderen findet, mag als Selbstverständlichkeit belächelt werden; er ist aber wichtig. Ebenso wichtig ist aber auch der Hinweis, daß eine funktionierende Demokratie von der Freiheit des Einzelnen abhängig ist, umgekehrt aber die Freiheit des einzelnen nur von einer (zumindest im Grundprinzip funktionierenden) Demokratie gewährleistet werden kann. Allgemeine Freiheit — ganz besonders jene des Denkens! — und die Erziehung zu ihrem verantwortungsvollen Gebrauch sind daher Grundvoraussetzungen für eine menschenwürdige Form menschlichen Zusammenlebens, für die Demokratie. Nur demjenigen, dem erlaubt und der fähig ist, in alle Richtungen radikal zu denken, wird es gelingen, den »Goldenen Weg der Mitte«, den Weg der Toleranz, des Ausgleichs, zu finden. Wir Couleurstudenten haben jeden Grund, darüber intensiv nachzudenken, für die Freiheit einzutreten und sorgsam mit ihr umzugehen. Wer nämlich zur Elite einer Demokratie gehören will, muß auch die entsprechende Verantwortung übernehmen ...” Vgl. dazu auch Kuehnelt–Leddihn Weichen, S. 201: „Menschliche Freiheit ist nicht ein Ziel in sich selbst. Sie kann nie absolut sein. Sie ist ein Zustand, in dem man mit Würde leben und handeln kann.” In Anlehnung an den Leitspruch der Wiener Sezession könnte man formulieren: „Der Zeit ihre Kunst, der Kunst ihre Freiheit, der Freiheit ihre Beschränkung!” [182] Selbstverständlich ermöglicht ihm der neugefundene Freundeskreis auch Hilfestellungen beim Lernen, gemeinsame Freizeitgestaltung, gesellige Pflege studentischer Traditionen, zahlreiche wissenschaftliche Diskussionen etc. [183] Dieses konservative Element stellt sicher, daß Moden und Einflüsse von außen wie der vielzitierte „Zeitgeist” die Traditionen nicht ihrer Aufgaben und ihres Gehalts und damit ihres Sinnes berauben können und so die Corporation an sich obsolet wird. Dementsprechend ist beispielsweise die Weigerung vieler älterer Corporationen, Frauen als (Voll–) Mitglieder aufzunehmen, nicht als frauenfeindlich, sondern als traditionsbewahrend zu sehen, da diese Idee traditionsfremd und damit revolutionär ist und zudem von außen versucht wird, diese Idee den Corporationen zu oktroyieren. So ist zu erklären, daß es gerade bei der K.A.V. Norica im ÖCV, einer Corporation, in der der Comment seit den sechziger Jahren kaum mehr gelebt wird, zur Gründung einer Damencorporation namens Norica nova und 1997 zur später vom ÖCV als eine dem Verbandsrecht widersprechende Maßnahme wieder aufgehobenen Vereinigung beider Corporationen kam, was nicht nur als üble Respektlosigkeit empfunden wurde, sondern auch das Gesprächsklima empfindlich beeinträchtigte und dem Ansehen der Norica, aber auch des ÖCV Schaden zufügte. Vgl. dazu Ledel in CARO♦AS 10/1996, insb. S. 20: „Kein Wunder, daß gerade dort ein Grüppchen Frustrierte, die es nicht geschafft hatten, sich das sandige Blendwerk sozialistischer Emanzipationsideologie aus den Augen zu wischen, in der Lage war, ohne jede Rücksicht auf Verluste Spaltpilze auszusetzen und beständig zu nähren.” — Manche Corporationen sind weit über 150 Jahre alt und verfügen über ein entsprechendes Traditionsbewußtsein; vgl. dazu etwa MKV KFS 1989, S. 30 f. [184] Lat. vagans = wandernd; Vaganten sind fahrende Studenten; vgl. dazu auch Meyers Taschenlexikon 1990, Bd. 23 S. 67. [185] Lat. natio = Stamm, Nation; hier: Gruppe von Studenten mit gemeinsamer Herkunft. Die Nationes standen unter dem Einfluß und dem Schutz der Kirche. [186] Studentische Eß– und Wohngemeinschaften; vgl. dazu Meyers Taschenlexikon 1990, Bd. 4 S. 162 l.Sp. [187] Die Prager Universität wurde 1348 durch Kaiser Karl IV. (14.05.1316—29.11.1378) gegründet, der die Stadt 1346 als Residenz gewählt hat. — Erst im 15. Jahrhundert wurden die Studenten auch wehrhaft; vgl. Gall Alma Mater Rudolfina, S. 139 f. [188] Diese Gründung erfolgte im Jahre 1365 durch Rudolf IV. den Stifter (01.11.1339—27.06.1365). [189] Die Landsmannschaften stehen nicht mehr unter dem Schutz der Kirche, sondern unter jenem des jeweiligen Landesherrn. Zur Entwicklung der Landsmannschaften vgl. auch Golücke Studentenwörterbuch 1, S. 185 f. [190] Ihre Mitglieder trugen die vom Lützow'schen Freikorps verwendeten Farben rot und schwarz mit goldener Einfassung. Vgl. dazu auch Krause Burschenherrlichkeit, S. 79 ff. Auf dem sogenannten Hambacher Fest (1832) wurde die burschenschaftliche schwarz-rot-goldene Fahne zum ersten Mal auch gleichzeitig als deutsche Volksfahne verwendet. [191] Lat. ordo = Ordnung; geordnetes Zusammenleben. [192] Zum Wartburgfest der Jenaer Urburschenschaft sind am 17.10.1817 etwa 450–500 Studenten aus allen protestantischen Universitäten der deutschen Bundesstaaten nach Eisenach gekommen. „Nicht vertreten waren Königsberg, Breslau und Greifswald, ebenso fehlten die Habsburger Universitäten und die süddeutsch–katholischen Repräsentanten aus Freiburg i. Br. und Landshut sowie die vor der Auflösung stehenden Hochschulen von Duisburg und Münster.” (vgl. Heither u.a. Blut und Paukboden, S. 23.) „Abgesehen von der militaristischen Sprache, die Riemanns Rede mit dem nationalen Freiheitspathos verband (die Leipziger Völkerschlacht bezeichnete er als »Schlachtfest«), tritt im Begriff Volk die politische Bezugsgröße einer nationalpolitischen Oppositionsbewegung auf, die über die feudal–ständischen Differenzierungsmuster hinweg den demokratisch–egalitären Impetus der französischen Trikolore widerspiegelt.” (vgl. ebenda, S. 25) Vgl. zu den Ereignissen des Jahres 1848 in Wien und ihren corporationsstudentischen Bezug auch Gall Alma Mater Rudolphina, S. 156–163. Bei der Bücherverbrennung, die während dieses Wartburgfestes stattgefunden hat, sind neben staatsrechtlichen Schriften auch Werke jüdischer Autoren sowie der Code Napoléon verbrannt worden. Die antisemitische Einstellung wechselte — auch verschieden von Corporation zu Corporation — im Laufe der Geschichte der DB; vgl. dazu Heither u.a. Blut und Paukboden, S. 27, 36, 107. — Anläßlich des Wartburgfestes wurde auch die Gründung der ADSt beraten; der 1. Deutsche Studententag fand aber erst am 08./09.01.1897 in Wien statt; vgl. dazu Hartmann CV, S. 30. [193] Vgl. dazu Hartmann CV, S. 11. Zur selben Zeit entstand in der Schweiz die Zofingia, der Schweizerische Zofingerverein, dessen Ziel war und ist, die Studenten der Schweiz einander näher zu bringen, jedoch nicht die traditionellen studentischen Sitten deutscher Corporationen übernahm; er ist christlich orientiert und farbtragend (rot-weiß-rot), Bindungen an Parteien oder Konfessionen werden abgelehnt. Vgl. dazu Glienke Civis academicus, S. 261 f. [194] Zur Geschichte der DB vgl. Golücke Studentenwörterbuch 1, S. 69–71, sowie Hartmann CV, S. 31. Zum Verhältnis der Burschenschaften zu den Corps vgl. ebenda. [195] Diese lehnen sowohl die Exklusivität der Corps als auch die polischen Ziele der Burschenschaften ab. Vgl. dazu ausführlicher Glienke Civis academicus, S. 246: Selbstdarstellung des CC 1951, der aus der DL und dem VC hervorging. [196] Zur Vielfalt der Gründungen vgl. auch Gall Alma Mater Rudolphina, S. 174–188. [197] Zum SchwStV vgl. Glienke Civis academicus, S. 260, sowie Hartmann CV, S. 12. [198] Vgl. dazu Glienke Civis academicus, S. 260 f., sowie Hartmann CV, S. 12; die Corporationen des Wingolf–Bundes sind christlich orientiert, farbtragend und überkonfessionell. Zur Geschichte der protestantischen Corporationen vgl. Krause Burschenherrlichkeit, S. 117 r.Sp. bis 118 r.Sp. [199] Der KSCV ist ein Zusammenschluß von farbtragenden, die Bestimmungsmensur bejahen Corps; vgl. Glienke Civis academicus, S. 247 f. Zu den Corps und ihren SC vgl. auch Krause Burschenherrlichkeit, S. 103 l.Sp. bis 106 r.Sp. [200] Vgl. dazu Glienke Civis academicus, S. 256. [201] Vgl. dazu Glienke Civis academicus, S. 246 f., sowie Krause Burschenherrlichkeit, S. 106 r.Sp. bis 108 l.Sp. und 118 r.Sp. f. [202] Zur Entstehungsgeschichte der katholischen Corporationen vgl. Krause Burschenherrlichkeit, S. 108 r.Sp. bis 117 l.Sp., sowie MKV KFS 1989, S. 31. Zur Gründung des 1. ÖCV vgl. ausführlich Hartmann CV, S. 14–18, zum weiteren Aufbau des CV und seiner Corporationen ebenda, S. 24–26. [203] Vgl. MKV KFS 1989, S. 31. Zum Koalitionsverbot vgl. ausführlich Obermüller Verboten, S. 48 f. [204] Vgl. dazu etwa Gall Alma Mater Rudolphina, S. 185–188, Obermüller Verboten, S. 54, sowie ausführlich Hartmann CV, S. 55–64. [205] Vgl. dazu ALSS Verzeichnis 1979, S. 9 f.; Mölzer Auseinandersetzungen; sowie ausführlich Hartmann CV, S. 40–54. [206] Vgl. Stitz Kulturkampf, S. 12: „In Graz war die Tyrannei der Alldeutschen größer als in jeder anderen Stadt Österreichs, und die Carolina hatte mehr auszustehen als jede andere CV–Verbindung.” Vgl. Obermüller Verboten, S. 55–63 m.w.N.; vgl. Gall Alma Mater Rudolphina, S. 185: „Der Kampf der schlagenden Couleurs gegen die katholischen Verbindungen ging — zumindest äußerlich — vor allem um das Tragen von studentischen Abzeichen durch letztere. Da sie die ritterliche Genugtuung mit dem Schläger verweigerten, sprach man ihnen auch das Recht, diese Waffe zu tragen, ab. In dieser Frage soll sogar Kaiser Franz Joseph I. 1895 den Standpunkt der wehrhaften Studentenschaft geteilt haben; vgl. Exner in Acta Studentica 85/1991. Es ist nicht uninteressant zu sehen, daß hingegen der Unterrichtsminister Wilhelm v. Hartel (einst selbst Silese) recht energisch für das Farbentragen der katholischen Couleurs eintrat.” Erst nach dem Ersten Weltkrieg änderte sich die Auffassung der Schlagenden, die Ablehnung der Mensur aus religiösen Gründen sei primär Feigheit zuzuschreiben, allmählich; vgl. dazu Gall Alma Mater Rudolphina, S. 188. Vgl. ALSS Verzeichnis, S. 19: „Die klerikalen Verbindungen waren in den letzten Jahren mächtig angewachsen. Während bis dahin die beiden Blasen >Norica< und >Austria< ein ziemlich zurückgezogenes und verachtetes Dasein geführt hatten, erforderte der stetige Mitgliederzuwachs im Jahre 1900 bereits die Neugründung der klerikalen Landsmannschaften >Kürnberg< und >Nordgau.< Am 8. Mai 1900 kommt es zu ersten Ruhestörungen auf der Universität, worauf der Rektor ein allgemeines Farbenverbot erläßt.” [207] Vgl. Gall Alma Mater Rudolphina, S. 182 f. Vgl. auch ALSS Verzeichnis, S. 14 f.: „1. März 1896: Der in einer nationalen Zeitschrift abgedruckte Satz, »Ist der Jude satisfaktionsfähig oder nicht?«, leitet auf akademischem Boden die gesellschaftliche Ächtung des Judentums ein. Alle wehrhaften Wiener Vereine beschließen, Juden auf keine Waffe mehr Genugtuung zu geben. Die unmittelbaren Folgen sind wütende Angriffe der jüdischen Presse gegen die deutsche Studentenschaft. Die >Judenblasen< Kadimah, Unitas und Ivria entsenden Abordnungen zum Rektor der Wiener Universität, der schließlich gemeinsam mit dem Akademischen Senat das Verhalten der deutschen Verbindungen schärfstens mißbilligt. Die Urheber des antisemitischen Antrags werden ausgeforscht und mit der Relegierung auf 1 Semester bestraft.” Zur Entstehung dieser Situation vgl. auch Stitz Kulturkampf, S. 10.: „Für die deutschen Katholiken, die treu zu Kaiserhaus und Kirche standen, erfuhren diese Schwierigkeiten dadurch noch eine Steigerung, daß die Los-von-Rom–Bewegung seit den siebziger Jahren von Georg Ritter v. Schönerer [1842–1921, Anm.] gesteuert wurde, der die deutsch–liberale Partei durch seine 1879 gegründete deutsch–nationale Partei verdrängte und später die Alldeutsche Bewegung ins Leben rief. Sein Kurs war radikal nationalistisch, anti–habsburgisch, anti–semitisch und vor allem anti–katholisch. Da er auch persönlich nicht vor Gewalttat zurückschreckte und infolgedessen 1888 sein Reichsratsmandat und den Adelstitel verlor und zu schwerer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, verehrte ihn die radikal gesinnte „deutsch–völkische” oder „deutsch–freiheitliche” Korporationsstudentenschaft als ihren Helden.” Vgl. auch Krause Burschenherrlichkeit, S. 121 f., sowie Molden Österreicher, S. 138 f.: „Die antisemitischen Anschauungen eines Georg von Schönerer, eines Hermann Bahr, eines Karl Lueger, aber auch eines Karl Sonnenschein beruhten auf den rassistischen Gedankengängen, die der aus einem französischen Geschlecht stammende Josef Arthur Graf Gobineau und die deutschen Schriftsteller Wilhelm Marr und Eugen Düring niedergeschrieben hatten und die bald auch in Österreich Verbreitung fanden.” [208] Überdies gab es auch in den katholischen Corporationen der damaligen Zeit einen zwar weniger radikalen, aber zumindest latenten, oft religiös motivierten Antisemitismus, der nicht nur das christlich–soziale Lager (vgl. dazu auch Molden Österreicher, S. 142: „Noch wesentlicher aber war die Tatsache, daß Dr. Karl Lueger, der ja nicht ohne Grund den Satz »wer Jude ist, bestimme ich« geprägt hatte — verdankte er doch einen Großteil seines geistig–programmatischen Rüstzeugs seinem jüdischen Freund Ignaz Mandl — nachdem er 1897 endlich nach langem Zögern Franz Josephs als Bürgermeister von Wien bestätigt worden war, sich bald vom kämpferischen Antisemitismus zurückzog.”), sondern einen Großteil der nichtjüdischen Gesellschaft und sogar Personen jüdischer Abstammung erfaßt hatte wie etwa Victor Adler. Vgl. dazu etwa Böck in L'Homme 1/1996, S. 90 f.: „Nur deshalb ließ sich Victor Adler, der aus einer assimilierten jüdischen Familie stammte und immer versucht hatte, diese Herkunft abzustreifen, dazu überreden, eine Einladung in das Haus seines Freundes Heinrich Braun anzunehmen, um dort dessen Schwester Emma vorgestellt zu werden. Denn als „Antisemit der strengsten Observanz” hatte er sich zunächst geweigert, die Bekanntschaft einer Jüdin zu machen [...]. [...] Wie viele Vertreter der modernen Generation jüdischer Herkunft, so hatten sich auch Victor und Emma Adler nach dem Niedergang des Liberalismus Ende des 19. Jahrhunderts, der die volle Gleichberechtigung der Juden postuliert hatte, dem Sozialismus zugewandt, der sowohl der Arbeiterschaft als auch den Juden Emanzipation versprach.” „Die Frage des Judentums brachte auch erhebliche Schwierigkeiten in die Ehe der Adlers; Emma Adler schrieb: »Victor und ich kamen aus einem ganz verschiedenen Milieu. Er suchte sich vom Judentum und allen jüdischen Gebräuchen energisch loszulösen, da er all dies für kulturfeindlich ansah. Ich hingegen glaubte noch immer, zum auserwählten Volke Gottes zu gehören und da mir meine Eltern Autoritäten bedeuteten, fromme Juden waren, die streng die Vorschriften und Gesetze einhielten, so war ich von allem überzeugt, ohne je darüber nachgedacht zu haben, ohne daß mir Kritik in den Sinn gekommen wäre. [...] Auch hatte es mich große Kämpfe gekostet mich gegen Victor in dieser Frage aufzulehnen.«” Vgl. Böck in L'Homme 1/1996, S. 95. Die Einstellung Adlers änderte sich jedoch — wie bei Lueger, wenn auch aus anderen Motiven; vgl. Drimmel 1918–1927, S. 178 f.: „Es war nicht nur die spätere Hinwendung Georg von Schönerers zu einem militanten Antisemitismus, die Adler vollends von der Linken im Nationalliberalismus trennte. [...] Aber Adler hat sich nie vor solchen Angriffen politischer Gegner geduckt. Er selbst hat zugegeben, daß seine Herkunft Klassenvorurteile bei ihm hinterlassen hat, derer er sich erst nach der Sturm– und Drangzeit eines waffenfrohen Burschenschafters entledigte. So wie die Väter der christlichsozialen Soziallehre forderte auch Adler den Klassenegoismus (die Klerikalen nannten ihn anders) der bürgerlichen wie feudalen Parteien heraus. [...] wie sehr Adler gelitten hat, daß die Solidarität der Klasse bald nicht mehr imstande war, den nationalistischen Egoismus der Genossen in den tschechischen, polnischen, italienischen und ruthenischen sozialdemokratischen Parteien zu überwinden.” Victor Adler war (1898) der Meinung, „der letzte Antisemit wird erst mit dem letzten Juden sterben.” Vgl. Maderthaner in Leser/Wagner, S. 155. [209] Vgl. dazu etwa Golücke Studentenwörterbuch 1, S. 162 f.; Krause Burschenherrlichkeit, S. 123 r.Sp.; Gaudeamus igitur, S. 170 ff mit der Abbildung des Cerevis der J.a.V. Makkabäa, Bildtafel nach S. 216; Gall Alma Mater Rudolphina, S. 184, sowie Stitz Kulturkampf, S. 29 m.w.N.: „Die jüdischen Verbindungen wurden ganz verschieden eingereiht. In Hannover — wo sie nicht vertreten waren — galten sie als konfessionell, in Charlottenburg als nationale und in Heidelberg als rassische Gruppe. Sie selbst wollten nicht als konfessionell betrachtet werden. Ein jüdischer Student wies darauf hin, daß die Juden ja eigene Korporationen bilden müßten, da sie von vielen Vereinigungen grundsätzlich nicht aufgenommen würden. Nur deshalb wollte ihnen auch der freisinnige Abgeordnete Peltasohn eine gewisse Berechtigung nicht versagen, obwohl er prinzipieller Gegner konfessioneller Korporationen war und auch die jüdischen dazu rechnete.” Vgl. auch Pabst Couleur und Braunhemd, S. 8. Eine gute Darstellung der J.a.V. in Europa befindet sich in Roubicek Von Basel bis Czernowitz, S. 16–88. Schlagende deutschnational und antisemitisch gesinnte Corporierte drückten ihre Verachtung für nicht schlagende und jüdische Corporationen durch Begriffe wie „Blase” bzw. „Judenblase” aus; vgl. ALSS Verzeichnis, S. 15 und S. 19.
[210] Vgl. dazu auch Krause
Burschenherrlichkeit, S. 120 r.Sp. bis 123 l.Sp.: „Jüdische
Studenten gab es schon seit dem Ende des 18. Jahrhunderts. [...] Schon
1820 wurde aber die Aufnahme von Juden vom Burschentag [der
Burschenschaften; Anm.] untersagt, und die schärfste
antisemitische Formulierung folgte am 29. September 1821: Juden seien
aus der Burschenschaft ausgeschlossen, da sie kein Vaterland
hätten. [...] 1830/31 allerdings stellte man sich auf einen
toleranteren Standpunkt und ermöglichte auch Juden ohne
Unterschied den Zugang zur Burschenschaft. In der Folge finden wir
dann auch eine ganze Reihe berühmter Namen unter ihnen, wie
beispielsweise Viktor Adler [Vgl. dazu auch Drimmel 1918–1927, S. 177:
„Der Burschenschafter von damals traf sich so mit dem
Ehrenburschen der Burschenschaft »Libertas« und einer
Generation junger Burschenschafter bei der Abfassung des Linzer
Programms der Deutschnationalen im alten Österreich”, Anm.],
Heinrich Dernburg, Max Friedländer, Heinrich Heine, Theodor
Herzl, Ferdinand Lasalle und Julius Stahl.” Vgl. dazu auch Gall
Alma Mater Rudolphina, S. 183. „Ab 1855 kam es zu einem
verstärkten Zuzug jüdischer Studenten vor allem an die
Wiener Universität. Damit begann sich langsam ein
Glaubens–Antisemitismus zu entwickeln, dem etwa um 1880 der noch viel
brutalere Rassen–Antisemitismus folgte. [...] Durch das Anwachsen der
Hörerzahlen, insbesondere nach der Wirtschaftskrise von 1873,
verschlechterten sich aber naturgemäß die
Studienbedingungen für den einzelnen. Da der Anteil
jüdischer Studenten weitaus stärker wuchs als der aller
anderen, gab man auch ihnen die Schuld an den auftretenden
Schwierigkeiten, und 1875 warnte der bekannte Arzt und
Universitätsprofessor Theodor Billroth vor einer Proletarisierung
des Medizinstudiums durch mittellose ostjüdische Studenten.
[...]” Vgl. auch Molden Österreicher, S. 138 f.: „Speziell
die frühe Verbreitung des Rassen–Antisemitismus in
Österreich wurde unterstützt durch eine Schrift des
großen Chirurgen Theodor Billroth, in der dieser gegen die aus
Galizien und der Bukowina kommenden jüdischen Mediziner wetterte.
Billroth erklärte, es sei ein ziemlich weit verbreiteter Irrtum,
von den Juden als Deutschen zu sprechen, die nur eben zufällig
eine andere Konfession hätten. [...] Ebenso wie Schönerer
war Hermann Bahr maßgeblich an der Entscheidung einer Wiener
schlagenden Studentenverbindung, der Burschenschaft
»Teutonia«, beteiligt, ab 1878 keine Juden mehr aufzunehmen.
Dieser Beschluß wurde bald von nahezu allen anderen
»nationalen« also »schlagenden« Verbindungen
übernommen. Eine scharfe antisemitische Erklärung Hermann
Bahrs hat übrigens auch Theodor Herzl, den Wiener Schriftsteller
und Feuilletonisten und späteren Vater des
»Judenstaates« veranlaßt, aus der Burschenschaft
»Albia«, der er zusammen mit Bahr angehörte,
auszutreten.” (Burschenschafter war auch Victor Adlers
Weggefährte Engelbert Pernerstorfer; vgl. dazu Berka 100 Jahre
DB, S. 8–10 und S. 22: „Deutschgesinnte Persönlichkeiten
hatten in Wien einen „Deutschen Verein” gegründet, in
dem am 20. Dezember 1879 die Zurückdrängung der Deutschen an
den Sprachgrenzen besprochen und ein Ausschuß eingesetzt wurde,
dessen Mitglieder die Verluste des Deutschtums in den national
bedrohten Gebieten prüfen sollten. Von Burschenschaftern
gehörten diesem Ausschuß [...] Engelbert Pernerstorfer [..]
an.” Vgl. auch Dvorak Pernerstorfer, S. 55–63.) Vgl. auch Krause
Burschenherrlichkeit, S. 123 l.Sp. Ersetzt man „den Juden”
von damals durch „den Ausländer” von heute, ergibt die
Beurteilung der Situation, in der sich die Republik Österreich
mit ihren enormen sozialen und wirtschaftlichen
Anpassungsschwierigkeiten an die europäischen Gegebenheiten und
Vorgaben aufgrund ihres starren, rechtspositivistischen Systems zur
Zeit befindet, frappierende und beängstigende Parallelen. Zwar
sind die Studenten heute bei weitem (noch) nicht so radikalisiert wie
damals; ein Blick auf die (insbesondere Wiener)
Durchschnittsbevölkerung zeigt jedoch deutlich, wie sehr die
„Volksseele kocht”. Auch hier scheint ein Vergleich zu
damals zulässig: „Der Antisemitismus nach 1870 ist keine
Erfindung der Studenten, sondern die verzögerte Aufnahme und
Reaktion auf eine gesamtgesellschaftliche Wandlung. Die Basis
dafür lag im breiten Mittelstand. Für Händler,
Handwerker, Geschäftsleute und Bauern waren Juden vielfach
unmittelbare Konkurrenten oder lästige Kreditgeber, die ihre
Unabhängigkeit bedrohten.” Vgl. ebenda, S. 121 l.Sp. Bricht
der Haß einmal offen aus, gibt es meist kein Halten mehr; vgl.
Canetti Masse und Macht.
[211] Vgl. dazu Weber Antisemitismusforschung, S. 76: „Die Korporationsverbände waren das Spiegelbild ihrer Gesellschaft und deren politischer Kultur, insofern nicht stärker antisemitisch als ihr kulturelles Umfeld. Teils stimulierten sie einen Antisemitismus. Allgemein halte ich fest: Sie versagten im Lichte ihres Toleranzanspruchs und Demokratieprinzips. Sie versagten auch als intellektuelle Meinungsführer in der Gesellschaft, wie auch die anderen tragenden Gesellschaftsschichten. Als Ausblick verbleibt, soweit die Korporationen — und es gibt sehr viele positive Beispiele — ihrem Toleranzgedanken, demokratischen Conventsprinzip immer verpflichtet sind, wird ein besseres Verständnis für Juden selbstverständlich sein.” Solch eine Zusammenfassung kann natürlich nicht den Facetten der einzelnen Verbände gerecht werden. [212] Vgl. dazu auch ALSS Verzeichnis, S. 24 f.: „Seit März 1896 galt der Waidhofener Grundsatz, den Juden jegliche Waffenehre abzusprechen. Die zionistischen Verbindungen, und sie waren unter den jüdischen Korporationen weitaus in der Überzahl, bemühten sich, ihre Ehre auf akademischen Boden zu bewahren und pflegten zu diesem Zweck nach deutschem Muster straffes Couleur– und Mensurwesen. Die Zusammenstöße zwischen deutschnationalen und zionistischen Korporationen hatten schon 1904 einen ersten Höhepunkt erreicht, als die »Akademische Union« gegründet werden sollte. Der entsprechende Anschlag, der zum Eintritte einlud, lautete folgendermaßen: »Die >Akademische Union< ladet die gesamte Finkenschaft ein, in ihren Reihen für die Freiheit des Studiums einzutreten und gegen kleinliche partikularistische und chauvinistische Interessen anzukämpfen. Die >Union< stellt sich in Verfolgung ihrer kosmopolitischen Prinzipien das Ziel, nationale und konfessionelle Spaltungen in der Finkenschaft aller österreichischen Hochschulen zu überbrücken, dieselbe zu einem festverbundenen Ganzen zu organisieren, um dann mit aller Kraft für moderne sozialreformatorische Ideen einzutreten, dieselben durch Wort und Schrift und durch Schaffung eines Weltverbandes zu propagieren.« An der Spitze dieser »Union« standen größtenteils Juden. Da man ihre Absicht, mit Hilfe dieser »Union« die gesellschaftliche Aussperrung zu umgehen, erkannte, versuchte man mit Gewalt, die beabsichtigte Gründung zu verhindern. Die Vorfälle häuften sich, und zu Beginn des Wintersemesters 1908/09 wurde die gesamte nationale Studentenschaft zum Kampf gegen die Juden aufgerufen. Diese wurden bei ihren nächtlichen Überfällen auf deutsche Studenten auch von Italienern und Slawen unterstützt. Am 7. November 1908 besetzten die Zionisten die Universitätsrampe, die daraufhin von den Deutschen im Sturm genommen wurde. Während dieser »Schlacht« ging das Steingeländer in Trümmer; die Juden wurden schließlich vom akademischen Boden vertrieben. Dieser Vorfall verursachte ein Farbenverbot für die Juden und sicherte den Deutschen eine Zeitlang Ruhe.” Vgl. dazu Stitz Kulturkampf, S. 104: „Die Universitätskrawalle im Dezember 1904 haben uns schon gezeigt, wie heiß umstritten der akademische Boden auch in Wien oder gerade in Wien war, denn hier prallten ja alle nationalen und weltanschaulichen Gegensätze aufeinander. [...] Ebenso unverhüllt hatte der „Zweite deutsche Studententag” zu Wien im März 1905 [...] seine antikatholischen Ziele ausgesprochen [...] Deshalb gehörte viel Mut dazu, im katholischen Wien katholische Farben zu tragen. Die bedrohliche Übermacht der Gegner hatte aber das erfreuliche Ergebnis, daß sich die 4 farbentragenden Verbindungen des österreichischen Kartells, Austria–Wien mit ihren 3 Töchtern Rudolfina, Nordgau–Wien und Kürnberg, 1906 dazu entschlossen, dem großdeutschen CV beizutreten, dem Norica schon seit 1884 angehörte.” Zur Situation der katholischen und jüdischen Corporationen in Deutschland vgl. Pabst Couleur und Braunhemd, S. 8: „Ein Nischendasein führten die katholischen Korporationen in den Dachverbänden C.V, K.V., U.V., R.K.D.B. und anderen; trotz deren oft dezidiert patriotischer Haltung wirkte gerade an den Universitäten der „Kulturkampf”, bis hin zu handgreiflichen Auseinandersetzungen, nach. Von den waffenstudentischen Korporationen wurden die katholischen Verbindungen auch wågen ihrer prinzipiellen Verwerfung der Satisfaktion mit der Waffe ausgegrenzt. Als Reaktion auf einen sich verstärkenden Antisemitismus im akademischen Leben bildeten sich jüdische und „paritätische” (d.h. gemischte, de facto aber zumeist auch rein jüdische) Korporationen heraus. Sie befanden sich ebenfalls in einer Außenseiterposition, stießen jedoch noch auf eine begrenzte Akzeptanz, davon am ehesten die deutschnational ausgerichteten und schlagenden Verbindungen im »Kartell–Convent« (K.C.)” Vgl. zum Forschungsstand über jüdische Korporationsverbände, Verbindungen und J.a.V. Weber Antisemitismusforschung, S. 74–76. [213] Vgl. dazu noch Gall Alma Mater Rudolphina, S. 188: „Ein anderes Problem sahen die akademischen Kreise jener Zeit in der starken Zuwanderung von Juden aus Osteuropa. Der Anteil der Ostjuden am Studium zum Beispiel der Medizin scheint tatsächlich während des Ersten Weltkrieges zeitweise über 80 % der Fakultätsfrequenz ausgemacht zu haben. In einer gewissen Abwehrhaltung gegen diesen jüdischen Zustrom fanden sich dann gegen Ende und nach dem Ersten Weltkrieg Waffenstudenten und Klerikale zu gemeinsamer Abwehrfront.” Vorherige Versuche deutschnationaler Studenten in diese Richtung im Jänner 1909 waren allerdings fehlgeschlagen — vgl. ALSS Verzeichnis, S. 25 f. —, und auch diesmal scheitern die Bemühungen um ein Abkommen; vgl. Gall Alma Mater Rudolphina, S. 188, sowie ALSS Verzeichnis, S. 40 f: „Auch in der Judenfrage stehen die >Salzburger< auf dem alten Standpunkt. Nur im Verhältnis zum CV scheint sich eine Änderung anzubahnen. Man erklärt sich aufgrund der Tatsache, »daß auch die katholischen Studenten im Kriege ihren Mann gestellt haben«, bereit, ein Abkommen zu schließen. Als einzige Bedingung fordert man das Versprechen, den Anschlußgedanken zu unterstützen und alle Arbeiten im Sinne einer habsburgischen Regierung als volksfeindlich zu erklären. Dieses CV–Abkommen kommt jedoch nicht zustande, da die neuen Verhältnisse nach dem Kriege die katholische Studentenbewegung derart stärken, daß sie nach und nach ein Übergewicht erhalten und keinen Wert mehr auf eine Beilegung des Streites mit der Deutschen Studentenschaft legen.” [214] Vgl. Gall Universität im Gedicht, S. 31 m.w.N.: „Studenten, die nicht studieren, Garden, die nicht bewachen, Regierungen, die nicht regieren, Das sind mir schöne Sachen!” [215] Hier insb. in die Metropolen Wien und Berlin. Das allgemeine politische Chaos in der Weimarer Republik führte dort zu ähnlichen Zuständen wie in Österreich. [216] Zur Verstärkung des Antisemitismus in der Zwischenkriegszeit vgl. Pabst Couleur und Braunhemd, S. 30 f.: „Konkrete Ereignisse verstärkten den latenten Antisemitismus in der Studentenschaft. Bei den revolutionären Umsturzversuchen seit Ende 1918 waren zahlreiche Juden an führender Stelle beteiligt, so z.B. Rosa Luxemburg, Kurt Eisner, Ernst Toller, Eugen Leviné. Ähnliches konnte man bei der bolschewistischen Revolution in Rußland feststellen. In den Parteien und der Publizistik der Linken in den zwanziger Jahren waren ebenfalls Juden überproportional aktiv. Hinzu kam die starke Einwanderung der Ostjuden aus den recht antisemitisch geprägten Nationalstaaten wie Polen und Ungarn nach Österreich und Deutschland, die Überfremdungsangst hervorriefen und viele Studenten um ihre Studien– und Arbeitsplätze fürchten ließ. [...] Selbst im größten katholischen Verband, dem C.V. wurde auf Betreiben des nachmaligen österreichischen Diktators Dr. Engelbert Dollfuß (Franco–Bavaria Wien) auf der Regensburger Cartellversammlung im Jahre 1920 »semitische Abstammung, nachweisbar bis auf die Großeltern« als Hindernisgrund für eine Aufnahme vorläufig in die C.V.–Geschäftsordnung aufgenommen, was aber schließlich nicht ratifiziert wurde.” Vgl. dazu Klose Freiheit, S. 240, sowie Weber Antisemitismusforschung, S. 67. [217] Vgl. dazu Schuschnigg in Krause/Fritz, S. 161: „Das Ende des Ersten Weltkrieges bedeutete für das alte Österreich eine nationale Katastrophe nie gekannten Ausmaßes, da neben Dynastie und Staatsform auch das Territorium und der Wirtschaftraum weitgehend verloren gingen. So ist es nicht verwunderlich, daß die erstmalig überwiegend deutschsprachige Bevölkerung Restösterreichs und deren politische Parteien [FN: Neben der „nationalen” Minderheit waren es in erster Linie die Sozialdemokraten und Sozialisten, die teilweise bis zum Ende des zweiten Weltkrieges die Idee eines Anschlusses an Deutschland vertraten. Aber auch weite Kreise der Christlichsozialen sahen bis 1933 im Anschluß an Deutschland die einzige Chance Österreichs.] von einem Anschluß an das territorial fast unversehrte Deutschland träumten.” Vgl. dazu auch Kuehnelt–Leddihn Sarajewo, S. 60 f. sowie ebenda, S. 35: „Man stelle sich einen verheirateten Mann mit vier Kindern vor, der auf einmal erfährt, daß alle seine Angehörigen samt und sonders in einem Autounfall umgekommen sind. Er steht aber nicht nur auf einmal mutterseelenallein da, sondern man eröffnet ihm auch, daß er restlos verarmt ist und daß man ihm auch einige Finger und Zehen amputieren muß. In seinem Unglück und völlig vereinsamt beschließt er, zu seinem wohlhabenden Bruder zu ziehen. Doch wird ihm dies ausdrücklich verboten.” [218] Vgl. dazu Gall Alma Mater Rudolphina, S. 190. [219] Zur Entstehung der K.Ö.L. und ihr Verhältnis zu anderen Corporationen und Verbänden sowie zu ihren prominenten Mitgliedern in der Zwischenkriegszeit vgl. Brachetka in Fritz u.a., S. 11–21, sowie Leser in Fritz u.a., S. 26 f.; zu ihren Zielsetzungen vgl. Schuschnigg in Krause/Fritz, S. 163–168. Zu den kaisertreuen Corps vgl. ebenda, S. 163 und 168 f., insb. zum Corps der Ottonen vgl. Schuschnigg in Fritz u.a., S. 46 f. [220] Vgl. Weber Antisemitismusforschung, S. 55–77; Krause Burschenherrlichkeit, S. 176; Weigel Ruhig, S. 27.: „Wie schrecklich diese Erste Republik, Wien ausgenommen, gewesen ist, wird und kann mir niemand glauben. Farbentragenden Studenten mißhandelten Kommilitonen, wenn sie »jüdisch« aussahen. Und man entschuldigte sich nur, wenn es sich um Ausländer handelte.” [221] Zu den Unterscheidungsmerkmalen von Nationalismus und Antisemitismus vgl. Hobsbawn Nationen, S. 33 f., unter Bezugnahme auf Richard Böckh, zu den diese beiden Begriffe verbindenden Elemente ebenda, S. 129–131. Zu den Korrelationen zwischen der „Volkszugehörigkeit” bzw. „Rasse” und dem Nationenbegriff vgl. ebenda, S. 80–82; die Reduktion des Nationenbegriffes auf das ethnisch–sprachliche Kriterium erfolgte erst um die Jahrhundertwende; vgl. ebenda, S. 122 f. [222] Naturgemäß waren die Ansichten der österreichischen Deutschvölkischen und Deutschnationalen — insbesondere in Hinblick auf das damals noch nicht erreichte Ziel der Vereinigung beider Staaten — noch radikaler als die reichsdeutschen; vgl. dazu auch Kindermann Angriffsziel, S. II und VI. Noch heute haben die Mitglieder so mancher schlagenden österreichischen Corporationen in der BRD den Ruf besonderer Radikalität. [223] Vgl. dazu Hitler in Studentische Kameradschaft, S. 4: „Nichts gibt mir mehr Glauben an den Sieg unserer Idee als die Erfolge des Nationalsozialismus auf der Hochschule. Adolf Hitler. »Die Bewegung« vom 19. August 1930.” [224] Vgl. aber Wreden in Acta Studentica 99–100/1993, S. 21 r.Sp.: „Es wäre verfehlt, diese Opposition als Widerstand gegen den Nationalsozialismus zu bezeichnen, aber es war doch immerhin ein Aufbäumen gegen die Gleichschaltung einer Diktatur.” [225] Vgl. dazu Muschol in Acta Studentica 99–100/1993, S. 16. [226] Vgl. dazu Muschol in Acta Studentica 99–100/1993, S. 16, sowie Klose Freiheit, S. 240: „Aber wie die Kirche paktierten auch katholische Korporationen mit den nationalsozialistischen Machthabern, zumal sie sich ebenso wie die katholischen Jugendverbände durch das Reichskonkordat seit 1933 besser abgesichert fühlten. CV–Angehörige traten ab 1933 in die NSDAP und ihr Gliederungen ein, und der Gesamtverband brachte die Einzelverbindungen auf den neuen Kurs. Das Judenproblem, bei anderen Verbindungen ein Kennzeichen ihres Mitläufertempos, trat in den katholischen Verbindungen kaum auf, da sie nur einzelne Mitglieder jüdischer Abstammung hatten. [...] Bei den Alten Herren prüfte die NSDAP die früheren Beziehungen zum Zentrum mißtrauisch.” [227] Vgl. dazu Muschol in Acta Studentica 99–100/1993, S. 17. Zum Cartellverband der katholischen österreichischen Studentenverbindungen vgl. auch Golücke Studentenwörterbuch 2, S. 75. „Entstanden 1935 durch Auflösung des CV im Reichsgebiet. 1938 bis 1945 ebenfalls verboten, 1945 wiedergegr. als selbständiger Verband mit betont österr. Grundhaltung.” Das Gründungsdatum des ÖCV ist allerdings falsch angegeben. Vgl. auch Stimmer in Krause/Fritz, S. 39 f. sowie Glienke Civis academicus, S. 256. [228] Vgl. Golücke Studentenwörterbuch 2, S. 74 f., sowie Gall Alma Mater Rudolphina, S. 190. [229] Vgl. dazu auch Krause Burschenherrlichkeit, S. 178 l.Sp. [230] Vgl. dazu Wreden in Acta Studentica 99–100/1993, S. 21 l.Sp. [231] Die DB beispielsweise wurde am 18.10.1935 aufgelöst; vgl. Gall Alma Mater Rudolphina, S. 191. [232] Vgl. Hitler Kruppstahl, S. 4. [233] Vgl. Frick Student im Volk, S. 11: „Die Nationalsozialistische Revolution hat alle Scheidewände, die das Volk bisher zertrennten, niedergerissen. Der Nationalsozialismus läßt keinen Volksverrat, keine Flucht aus dem Volke heraus zu. Er duldet keine Inseln der Volksferne und Volksfremdheit. Mit der eisernen Strenge, die aus dem Kampf gegen die in letzter Stunde verhütete Vernichtung des Deutschen Volks hervorgegangen ist, zwingt er alle in die völkische Ordnung zurück.” [234] Vgl. dazu Frick Student im Volk, S. 14: „Sozialismus ist keine Sache der bloßen Aufassung und der bloßen Worte. Sozialist ist nur der, der in jedem Schritt, in jeder Regung, in jeder Begegnung mit Volksgenossen sozialistisch handelt. Sozialismus ist unablässige Verwirklichung einer inneren Haltung, die nichts für sich selber begehrt und alles für die Volksgenossen zu tun bereit ist. Sie können, meine Kommilitonen, den Sozialismus auf der Hochschule nicht lernen wie ein Fach. Sie können nur durch das Leben selber zum Sozialismus erzogen werden, so, daß er Ihre Natur verwandelt. Es ist für Sie als Studenten ganz besonders schwer, sozialistisch zu werden und sich als Sozialisten zu bewähren.” Diese Maßnahme war offensichtlich notwendig, da ein großer Teil der Waffenstudenten — insb. der Burschenschafter — zwar antisemitisch und völkisch–national gesinnt war und mit dem Nationalsozialismus wegen dessen nationaler Betontheit, wegen seines Antisemitismus und seiner Fremdenfeindlichkeit sympathisierte, aber nicht sozialistisch gesinnt war. Dies kann man übrigens heute noch als Abgrenzung zum Nationalsozialismus von schlagenden Studenten hören; vgl. dazu Schiedel Vortrag. Auf der anderen Seite stand ein kleinerer Teil — auch hier insb. der Burschenschafter —, dessen Einstellung zwar sozialistisch, ja sogar kommunistisch, jedoch nicht völkisch orientiert war und ebenfalls im Sinne des Nationalsozialismus umerzogen werden mußte (auch dieser Teil hat sich bis in die heutige Zeit erhalten; vgl. dazu etwa Leser in Acta Studentica 76/1989, S. 10); vgl. Kaupp in Krause/Fritz, S. 91 f. [235] Vgl. Frick Student im Volk, S. 7.: „Es ist ein schönes, herzerhebendes Bild, das gesamte deutsche Waffenstudententum im Bekenntnis zum Nationalsozialismus geeint zu sehen.” Das ist zweifelsohne eine schamlose Übertreibung — vgl. etwa Gall Alma Mater Rudolphina, S. 190, zum Wiener SC. Vgl. Schmige Studententag, S. 10 f.: „Dr. Scheel [Reichsstudentenführer und SS–Oberführer Dr. Gustav Adolf Scheel, Anm.] tat den entscheidenden und wagemutigen Schritt, daß er aus der Vielzahl der vorhandenen Möglichkeiten das Fundament einer nationalsozialistischen Lebensform des deutschen Studenten schuf. [...] Die lange diskutierte Frage: für oder wider das Freistudententum? wurde zu Ungunsten desselben entschieden, indem das gemeinschaftsgebundene Leben auch für den nationalsozialistischen Studenten zur Verpflichtung gemacht wird. [...] Auch griff man nicht rücksichtslos in die einzelnen studentischen Bünde ein, wußte man doch, daß in ihren Reihen, soweit es sich nicht um politisch undeutsch orientierte Gemeinschaften handelte, viele der aktivsten Kämpfer für den Nationalsozialismus standen. Es wurden auch die verschiedensten Versuche unternommen, einen organischen Einbau geeignet erscheinender studentischer Gemeinschaften in den Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund zu vollziehen, die aber doch, obwohl sie in verschiedenen einzelnen Fällen in fruchtbarer und glücklicher Weise hätten durchgeführt werden können, scheitern mußten, weil eine neue und so gewaltige Zeit wie die unsere auch neue Formen und neue Inhalte forderte.” [236] Vgl. Scheel Rede, S. 13 f.: „Mannestum, Ehre, Freiheitsliebe, völkisches Wollen, Sinn für die Gemeinschaft, waren nicht nur Begriffe, sondern Grundlagen einer guten Korporationserziehung. Heute im nationalsozialistischen Reich aber sind die alten Formen zu eng geworden. Es gibt auch keinen Raum mehr für das unpolitische Studententum, wie es keinen Raum mehr geben darf für politische Gruppen an unseren Hochschulen, die Ausläufer der volkszerstörenden und –zersetzenden Kräfte, die sich in das Leben unsers Volkes eingeschlichen hatte, waren. Der Nationalsozialismus fordert nicht nur die Einheit, er vollzieht sie auch. [...] Sie wissen, daß es in Zeiten einer einheitlichen Erziehung und Weltanschauung nicht möglich ist, daß heute die einen sich vornehmlich oder fast ausschließlich mit Wissenschaft, die anderen mit Turnen oder besonders ausgerichteter politischer Arbeit, wieder andere nur mit gesellschaftlicher Erziehung oder fast ausschließlich konfessioneller Betätigung beschäftigen können. [...] Die alten Formen mußten neuen weichen; aber die alten Ideale, die über ein Jahrhundert lang als feierliches Bekenntnis im deutschen Studententum lebten, die Ideale Ehre, Freiheit, Vaterland, Einigkeit, Recht und Freiheit, sie sind heute nicht mehr Ideale einzelner kleiner Gemeinschaften, sondern durch die Kraft und Erziehungsarbeit des Nationalsozialismus Bekenntnis des ganzen deutschen Volkes geworden.” [237] Vgl. dazu Gall Alma Mater Rudolphina, S. 190 f., sowie Hein Anschlußfreudig?, S. 33–40. [238] So sie sich nicht, wie etwa die K.Ö.L., ohnehin schon seit dem Untergang der Donaumonarchie für die Selbständigkeit und Souveränität Österreichs eingesetzt hatten. Vgl. auch Hein Anschlußfreudig?, S. 37: „Was die »Carolina« betrifft, so gehörte sie zur »Katholisch österreichischen Landsmannschaft«, die sich Katholizismus und Treue zum Hause Österreich zum Prinzip gemacht hatte. Die Landsmannschaft Carolina (gegründet 30.4.1936) war dem Andenken Kaiser Karls gewidmet. Querverbindungen zum Corps Ottonen bestanden auf Grund der legitimistischen Einstellung, die selbstverständlich jeden Anschlußgedanken ausschloß.” [239] Vgl. dazu auch ALSS Verzeichnis, S. 50; Gall Alma Mater Rudolphina, S. 191; Wreden in Acta Studentica 99–100/1993, S. 21 r.Sp.; Raveau in Krause/Fritz, S. 135. Ernüchternd dürften wohl auch die Worte von Baldur von Schirach gewirkt haben: „Meine Kameraden, es ist ein stolzes Erbe, das ihr zu verwalten habt, und ich weiß, daß es nicht leicht ist, dieses Erbe zu verwalten. Die nationalsozialistische Bewegung schaut auf euch und sie verlangt von euch, daß ihr auf der Hochschule mit Brutalität den Gedanken der Totalität der nationalsozialistischen Erziehung vertretet!” Vgl. Schirach 10 Jahre NSDStB, S. 131; Hervorhebungen nicht im Original. [240] Daß dieser Anschluß drohte, war den meisten Mitgliedern dieser Corporationen durchaus klar: Hitler hatte ihn bereits 1923 gefordert; vgl. Hitler Mein Kampf, S. 14: „Es genügt hier, nur festzustellen, daß ich im Grunde genommen schon in der frühesten Jugend zu einer Einsicht kam, die mich niemals mehr verließ, sondern sich nur noch vertiefte: Daß nämlich die Sicherung des Deutschtums die Vernichtung Österreichs voraussetzte, und daß weiter Nationalgefühl in nichts identisch ist mit dynastischem Patriotismus; daß vor allem das habsburgische Erzhaus zum Unglück der deutschen Nation bestimmt war. Ich hatte schon damals die Konsequenzen aus dieser Erkenntnis gezogen: heiße Liebe zu meiner deutschösterreichischen Heimat, tiefen Haß gegen den österreichischen Staat.” Für Monarchisten und Legitimisten wurde die Situation besonders gefährlich; vgl. Hitler Mein Kampf, S. 13 bzw. S. 39: „Das »Erzhaus« tschechisierte, wo immer nur möglich, und es war die Faust der Göttin ewigen Rechtes und unerbittlicher Vergeltung, die den tödlichen Feind des österreichischen Deutschtums, Erzherzog Franz Ferdinand, gerade durch die Kugeln fallen ließ, die er selber mithalf zu gießen. War er doch der Patronatsherr der von oben herunter betätigten Slawisierung Österreichs.” [...] „Je mehr das Sprachentohuwabohu auch das Parlament zerfraß und zersetzte, mußte die Stunde des Zerfalles dieses babylonischen Reiches näherrücken und damit auch die Stunde der Freiheit meines deutschösterreichischen Volkes. Nur so konnte dann dereinst der Anschluß an das alte Mutterland wieder kommen.” Zu der von österreichischen Legitimisten damals vertretenen Auffassung vgl. u.a. Wolf in Wolf u.a. Reichsidee, S. 11–34, Görgen in ebenda, S. 243–279, sowie Lovrek Monarchische Idee. [241] Vgl. dazu etwa Krause Burschenherrlichkeit, S. 181 r.Sp. f.; Carolina FS 1951, S. 13 und S. 25–33; über den ÖCV (insbesondere in Graz) während der Zeit des Anschlusses und danach (mit Opferbeschreibung) vgl. Grinschgl in Carolinenblätter Nr. 26/1987, S. 14–21, sowie Hartmann in ebenda, S. 22–25. [242] Obwohl es dem Verfasser müßig erscheint, an dieser Stelle Menschenverachtung und Antisemitismus des Nationalsozialismus nachzuweisen, sollen hier — nur beispielhaft — Quellen aus Hitlers Mein Kampf zitiert werden :„Nein. Je mehr ich den Juden kennenlernte, um so mehr mußte ich dem Arbeiter verzeihen.” (S. 67.) „Im Frühjahr 1912 kam ich endgültig nach München. [...] Eine deutsche Stadt! Welch ein Unterschied gegen Wien! Mir wurde schlecht, wenn ich an dieses Rassenbabylon auch nur zurückdachte.” (S. 138.) „Der jüdische Staat war nie in sich räumlich begrenzt, sondern universell unbegrenzt auf den Raum, aber beschränkt auf die Zusammenfassung einer Rasse. Daher bildete dieses Volk auch immer einen Staat innerhalb der Staaten. Es gehört zu den genialsten Tricks, die jemals erfunden worden sind, diesen Staat als „Religion” segeln zu lassen und ihn dadurch der Toleranz zu versichern, die der Arier dem religiösen Bekenntnis immer zuzubilligen bereit ist. Denn tatsächlich ist die mosaische Religion nichts anderes als eine Lehre der Erhaltung der jüdischen Rasse. Sie umfaßt daher auch nahezu alle soziologischen, politischen sowie wirtschaftlichen Wissensgebiete, die hierfür überhaupt nur in Frage zu kommen vermögen.” (S. 165.) Zur nationalsozialistischen Rassenhygiene vgl. ebenda, S. 312: „Jede Kreuzung zweier nicht ganz gleich hoher Wesen gibt als Produkt ein Mittelding zwischen der Höhe der beiden Eltern. Das heißt also: Das Junge wird wohl höher stehen als die rassisch niedrigere Hälfte des Elternpaares, allein nicht so hoch wie die höhere. Folglich wird es im Kampf gegen diese höhere später unterliegen. Solche Paarung widerspricht aber dem Willen der Natur zur Höherzüchtung des Lebens überhaupt. Die Voraussetzung hierzu liegt nicht im Verbinden von Höher– und Minderwertigen, sondern im restlosen Siege des ersteren. Der Stärkere hat zu herrschen und sich nicht mit dem Schwächeren zu verschmelzen, um so die eigene Größe zu opfern.” Zu bedenken ist dabei, daß diese Thesen bereits damals naturwissenschaftlich — etwa mit Hilfe der Mendel'schen Vererbungslehre — und logisch — wenn es am Ende der Kette ein Stärkstes gibt, kann es sich nicht mit einem zweiten Stärksten vereinen — ohne weiteres sachlich widerlegbar gewesen sind! Der Sieg von Politik und Propaganda über sachlich–objektive Wissenschaft hatte die bekannten, verheerenden Folgen.
[243] Zum Begriff des Widerstandes
vgl. Wippermann in Krause/Fritz, S. 11–22, sowie grundlegend Erdmann
Handbuch Bd. 21, S. 141: „Der Bereich des Widerstandes
läßt sich nur schwer abgrenzen. Nicht alles, was der
nationalsozialistischen Bewegung fernblieb, kann hierzu gerechnet
werden, wie andererseits gerade aus dem Idealismus solcher, die die
nationale Erhebung des Jahres 1933 mit Begeisterung begrüßt
hatten, dem Widerstand wertvolle Kräfte zuströmten.
Überhaupt zeigte sich im Laufe der Jahre, daß über die
geheime Opposition hinaus unter den Gegebenheiten des totalitären
Staates eine Umwälzung nur erreicht werden konnte mit Hilfe
solcher Personen, die selber durch Mitarbeit an den politischen und
militärischen Aufgaben des Staates Schlüsselstellen
innehatten und im näheren Umkreis des Zentrums der Macht
standen.” Daran sind die meisten Widerstandsgruppen — so
idealistisch ihr Einsatz auch war — gescheitert: Sie hatten keine
Helfer an entscheidenden Stellen. Lediglich die Gruppe
„Blumengarten” konnte bestehen, die Attentäter vom
20.07.1944 brachten es wenigstens zu einem Putschversuch, den aber
viele Beteiligte (und auch Unbeteiligte) mit dem Leben bezahlen
mußten; vgl. dazu ebenda, S. 154. — Untergrund– und
Widerstandsarbeit sind dabei weder dem christlichen noch dem
wehrhaften Corporationsstudententum fremd; vgl. dazu ausführlich
Obermüller Verboten und verfolgt, m.w.N.; Gaudeamus igitur, S.
115. Zum Widerstand der österreichischen Legitimisten allgemein
vgl. etwa Boberach Meldungen aus dem Reich, Bd. 2 S. 7 f., S. 77–79,
S. 216, S. 349, S. 382, S. 422, S. 442, Bd. 3 S. 467, Bd. 3 S. 483, S.
492, S. 507, S. 525, S. 776, S. 867 mit dem in der Ostmark
verbreiteten Slogan „Wir wollen keinen Krieg, Wir wollen keinen
Sieg, Wir wollen unser Österreich und eine schöne
Führerleich!”, Bd. 12 S. 4800, Bd. 13 S. 4902, Bd. 14 S.
5564 (die drei letzten Quellen beschäftigen sich mit den
Gerüchten um die Wiederherstellung Österreichs — als
Monarchie — unter dem Schutz der anglo–amerikanischen Sieger des
Weltkrieges); über den Widerstand der Legitimisten und der
Christlichsozialen vgl. Student aktuell „CAMPUS” 61/1988, S.
26 r.Sp., sowie für den entsprechenden corporationsstudentischen
Bereich beispielsweise Starhemberg FS, S. 28–30; Gaudeamus igitur, S
98 f., S. 115 sowie S. 116 FN 8; Krause Burschenherrlichkeit S. 181
r.Sp. bis 183 l.Sp.; Fritz u.a. Farbe, S. 3; zur „Gruppe
Burian”, einer Widerstandsgruppe, die aus den Mitgliedern des
„Akademischen Korps der Ottonen” bestand, ebenda, S.
120–122, Schuschnigg in Krause/Fritz, S. 168 f., Hein
Anschlußfreudig?, S. 34 und S. 38, die Anklageschrift vom
09.03.1941 (8.J.376/40), Volksgerichtshof Berlin (Auszüge) in:
Gaudeamus igitur, S. 121 r.Sp. f., sowie Boberach Meldungen aus dem
Reich, Bd. 2 S. 7 f. und S. 77–79; zu den Aktivitäten aus dem
Bereich der K.Ö.L. vgl. allgemein Fritz u.a. Zeichen, Schuschnigg
in Krause/Fritz, S. 161–173, sowie etwa Schuschnigg in FS Ostaricia
1986, S. 16–18; Hein Anschlußfreudig?, S. 34 und S. 37; Carolina
FS S. 13 und S. 25–33; Scholik Radetzky und Scholik in Fritz u.a., S.
103–105; zum Widerstand der katholisch Corporierten allgemein vgl.
ausführlich Fritz u.a. Farbe, m.w.N., zu den betroffenen
Corporationen u.a. KDHW Mitteilungen 06.1937, S. 10 f.; WStV
Pennälertag 1994, S. 32–96; Normannia FS, S. 40–42; Hartmann CV,
S. 149–160; Krause Burschenherrlichkeit, S. 197; Klose Freiheit, S.
237; Gall Alma Mater Rudolphina, S. 191; für den ÖCV in
einer für die Zeit (1947) verständlichen Einseitigkeit und
Überschwenglichkeit vgl. Krasser Festrede, S. 3: „Die Kraft
der Idee und die Zuverlässigkeit der CVer offenbarte sich erst
recht in den Stunden der schwersten Erprobung, als sich der
Nationalsozialismus mit beispiellosem Haß und unerhörter
Brutalität auf den CV stürzte und nun jeder einzelne CVer
zeigen mußte, wieviel er wert ist. Da gab es kein Schwanken und
kein Paktieren: der CV hat standgehalten! [...] Wer hätte den Mut
zu leugnen, daß die CVer jahrzehntelang auf den
österreichischen Hochschulen die einzigen waren, die den
„Mut zu Österreich” aufbrachten, also schon zu einer
Zeit, wo viele, die sich heute ihres Österreichertums nicht genug
rühmen können, noch nicht ahnten, daß einmal eine Zeit
kommen würde, in der das Bekenntnis zu Österreich ein
selbstverständliches Gebot der politischen Raison werden
könnte.” (Krassers Lobeshymne entspricht natürlich
nicht den historischen Tatsachen; nur wenig objektiver formulieren die
Entschließungen: „Der CV, der als einziger studentischer
Verband während der langen Zeit seines achtzigjährigen
Bestandes offen und unerschrocken zu Österreich stand und wie
keine andere akademische Körperschaft von den Nationalsozialisten
mit unerhörter Brutalität verfolgt wurde, bekennt sich im
Zeitpunkte seines Wiedererstehens erneut und mit unbeirrbarer
Entschlossenheit zu einem freien und unabhängigen
Österreich.” Vgl. ebenda, S. 11 f.); zum Widerstand im
Bereich der Corpsstudenten vgl. etwa Stimmer in Krause/Fritz, S. 43,
Hein Anschlußfreudig?, S. 36–38; Gall Alma Mater Rudolphina, S.
190 f. Vgl. auch Klose Freiheit, S. 244–248. Allgemein enthalten die
meisten Corporationsfestschriften der genannten Corporationen und
Verbände, die nach dem Zweiten Weltkrieg erschienen sind,
Informationen zu diesem Thema; vgl. dazu etwa Wuschitz Dokumentation,
S. 83–102; Handler Legende, S. 108–110; Schuschnigg in FS Ostaricia
1992, S. 19–21.
[244] Etwa das Aufrechterhalten eines sporadischen Fechtbetriebs (verbunden mit dem Risiko einer kriegsrechtlichen Verfolgung wegen Selbstverstümmelung); vgl. dazu Gall Alma Mater Rudolphina, S. 191, sowie Raveau in Krause/Fritz, S. 135 f. [245] Vgl. etwa zu den Burschenschaften Wreden in Acta Studentica 99–100/1993, S. 20 f., sowie Kaupp in Krause/Fritz, S. 91–105; zu den KSCV–Corporationen Raveau in ebenda, S. 133–146; vgl. dazu auch Papst Couleur und Braunhemd, S. 78: „Lediglich Angehörige früherer katholischer Korporationen, die bereits vor 1933 dem Nationalsozialismus vielfach ablehnend gegenübergestanden hatten, finden sich häufiger in den Reihen von Widerstandsgruppen. In Innsbruck wurde gar im Jahre 1940 als im Untergrund wirkende neue Korporation und zugleich Widerstandsgruppe (!) die »Alpinia« ins Leben gerufen, die heute zum C.V. gehört. Beim »20. Juli 1944« waren eine ganze Reihe von Corpsstudenten beteiligt, daneben auch Angehörige anderer Verbände. [...] Dÿó korporationsstudentische Ethos der Erziehung zu freien, eigenverantwortlichen und ehrenhaften Persönlichkeiten, das insbesondere die Corps besonders hoch ansetzten, mag hier indes seine Wirkungen gezeigt haben. Eine grundsätzliche Verbindung von Widerstand und Korporationszugehörigkeit kann jedoch nicht einfach postuliert werden, und viele Korporationen betreiben heutzutage eine eher peinliche Legendenbildung bezüglich ihres vorgeblichen »Verbotes« und »Widerstandes« im Dritten Reich. Eine derartige Argumentation hatte natürlich auch der Selbstlegitimation bei der versuchten Wiedergründung Ende der vierziger Jahre gedient.” [246] Vgl. Waas Pennalie, S. 434: „Der 13. März 1938 bildete auch in der Geschichte der österreichischen Pennalbewegung eine gewaltige Zäsur. Als dieser Tag anbrach, war auch wieder das national–freiheitliche Studententum Österreichs an seinen Mittelschulen und gleichrangigen Lehranstalten frei geworden. [...] Als am 23. April 1938 unter Führung Cimbrias alle Pennalien Wiens zum Besuch eines Großdeutschland–Kommerses im Antoniensaal des Restaurants Weigl im Dreherpark aufgerufen wurden, da kamen alle ohne Zögern. [...] Der Kommers bildete einen durchaus würdigen Schlußstein in der Geschichte der österreichischen Pennalbewegung. Denn allzubald mußten die Bünde an ihre zwar freiwillige, aber von oben entschieden geforderte Auflösung schreiten. Im nationalsozialistischen Staat blieb kein Raum mehr für farbentragende, studentische Verbindungen. Die wehrhaften Grazer pennalen Burschenschaften und Vereine vollzogen diese Auflösung am 25. Juni 1938 auf dem Festkommers im großen Saal der Gastwirtschaft »Elefant«, durch feierliche Niederlegung und Übergabe ihrer Farbenbänder an den ältesten anwesenden Altherren [...] In den übrigen Pennalorten war es nicht viel anders, insoferne die dortigen pennalen Bünde nicht schon vorzeitig in Lethargie versunken waren. Jedenfalls war es offensichtlich geworden: das Ende der Pennalie war gekommen.” [247] Vgl. Gall Alma Mater Rudolphina, S. 191. [248] Der Verfasser lehnt die Benützung des Wortes „Holocaust” für den nationalsozialistischen Völkermord als geschmacklose Verharmlosung ab; vgl. dazu Kuehnelt-Leddihn Sarajewo, S. 179 FN 79: „Wir benützen das hebräische Wort Schoa (Greuel) und nicht Holocaust, das irgendein ignoranter Skribant in Hollywood auf dem Gewissen hat. Ein Holocaust war im alten Hellas ein frommes Brandopfer, um die Hilfe der Götter zu erlangen. Doch unsere Papamäleone plappern das nach!” Vgl. dazu auch Weigel Ruhig, S. 8: „»Holocaust« ist nicht Bestandteil meines Vokabulars. Ich gestatte Hollywood–Produzenten nicht, ein Thema dieser Art anzufassen, ich lehne es ab, ein Produkt dieser Art auch nur abzulehnen, denn dann müßte ich es ja vorher anschauen, also meine Augen, meine Seele und mein Hirn beschmutzen.” Vgl. auch Schönborn Erez Israel, S. 67 l.Sp. sowie Meyers Taschenlexikon 1990, Bd. 10 S. 46 r.Sp. f. [249] Vgl. hierzu etwa Roubicek Von Basel bis Czernowitz, m.w.N, sowie Weichselbaumer DA, S. 67. [250] Vgl. Molden Österreicher, S. 144. [251] Vgl. dazu etwa Hartmann CV, S. 161–165; Raveau in Krause/Fritz, S. 133; Erdmann Handbuch Bd. 22, S. 336. [252] Vgl. dazu etwa Hartmann CV, S. 161–173; MKV KFS 1989, S. 22; Gall Alma Mater Rudolphina, S. 192; Weichselbaumer DA, S. 69–72. [253] Vgl. dazu auch ALSS Verzeichnis, S. 50: „Nach der Kapitulation werden viele [Bundesbrüder] in Anhaltelager gebracht und dort zum Teil jahrelang festgehalten. Einige werden aufgrund des Kriegsverbrechergesetzes zu Kerkerstrafen verurteilt, fast alle verlieren ihre wirtschaftlichen Grundlagen. Es hat den Anschein, als ob unser Bund endgültig dem Untergang geweiht wäre, vor allem deshalb, weil infolge der Kriegsereignisse und der Zustände in der ersten Nachkriegszeit die Verbindung mit vielen Mitgliedern unseres Bundes abgerissen ist.” [254] Vgl. dazu etwa Krause Burschenherrlichkeit, S. 208 und S. 210 r.Sp. f.; Hartmann CV, S. 214 f.; Gaudeamus igitur, S. 168 r.Sp., sowie etwa zu den lettischen Damencorporationen ebenda, S. 211–213. [255] Vgl. dazu Hartmann CV, S. 221 f.; auch heute noch sind zahlreiche CVer gleichzeitig (politisch aktive) Mitglieder der ÖVP. [256] Vgl. dazu etwa Krasser Festrede, S. 12.: „Der ÖCV hält an dem [der; Anm.] seit den Gründungstagen bis zur Auflösung im Jahre 1938 gültigen Satzungsbestimmung: »Politische Bestebungen liegen dem CV fern« unverrückbar fest.” [257] Ein solches Engagement wird für selbstverständlich erachtet und daher nicht medial oder politisch ausgeschlachtet; so ist beispielsweise ein Spendenaufruf für einen ÖCV–Hilfzug für „Nachbar in Not” bezeichnenderweise im internen Teil der „Academia” abgedruckt; vgl. ÖCV in Academia BT 3/1992, S. 7. Die K.Ö.H.V. Nordgau baute 1991 angesichts des Elends im ehemaligen Jugoslawien ihre Bude spontan entsprechend um und nahm Flüchtlingsfamilien auf. [258] Allgemein bekannt ist, daß zahlreiche schlagend Corporierte in dieser Partei aktiv sind. Erst mit dem Erstarken der FPÖ unter Dr. Haider sind „Burschenschafter” für die Medien „interessant” geworden; vgl. dazu Weichselbaumer DA, S. 65. [259] Vgl. auch Weichselbaumer DA, S. 62–67. Katholische Corporationen verbieten ihren Mitglieder i.d.R. die Teilnahme an Veranstaltungen von Corporationen, mit denen bzw. deren Verband kein Freundschaftsabkommen besteht, was inbezug auf schlagende Corporationen regelmäßig der Fall ist. [260] Vgl. Weichselbaumer DA, S. 62. [261] Vgl. etwa Hartmann CV, S. 194 f. und S. 221; „Diedien” in couleur 1/1990; Kosak in Academia 12/1996. In den meisten Fällen konnten sich die katholisch Corporierten nicht des Eindrucks erwehren, sie sollten vereinnahmt werden. [262] Vgl. dazu auch Weichselbaumer DA, S. 66 m.w.N. [263] Vgl. dazu Gaudeamus igitur. [264] Ein Musterbeispiel dafür ist Heither u.a. Blut und Paukboden; vgl. etwa ebenda, S. 139–142, über die Auseinandersetzung zwischen der deutsch–freiheitlichen und der katholisch–deutschen Hochschulausschüsse. Die fehlerhafte Verwendung von corporationsstudentischen termini technici verrät die mangelnde Kompetenz der Autoren: Ein Couleurstudent hätte — auch wenn er nicht Latein gelernt haben sollte — aufgrund seiner Ausbildung „Aktivitas” in den korrekten Plural gesetzt (S. 161), das Wort „Vereinsbruder” (S. 140) vermieden und korrekt zwischen Bundesbruder (d.h. Verbindungsmitglied), Cartell– (innerhalb jeweils des Verbandes) und Kartellbruder (MKV oder verbändeübergreifend im katholisch/christlichen Bereich mit Freundschaftsabkommen) sowie Farbenbruder (im katholischen wie im schlagenden Bereich verbandsübergreifend, aber nicht lagerübergreifend; ein Burschenschafter ist daher nicht der Farbenbruder eines katholischen Couleurstudenten) unterschieden. Abgesehen davon verwechseln die Autoren gelegentlich den CV mit dem ÖCV zu einer Zeit, in der die beiden Verbände bereits getrennt zu beurteilen sind (S. 207 f.); besonders von Unkenntnis der Details zeugt die Verwechslung von Chargen und Chargierten (S. 279); sie „übersehen”, daß das „autoritäre Dollfuß-Schuschnigg–Regime” nicht nur aktiv gegen den „Austromarxismus”, sondern auch entschieden gegen den Nationalsozialismus aufgetreten ist (mit ihm, wie richtig gesagt wird, auch der CV — S. 208). Die geschilderten Fehler und Mängel sind nur beispielhaft aufgezählt! Für die seriöse Behandlung eines Themas, bei dem es um emotionell geprägte Begriffe wie „Bundesbrüderlichkeit”, „Vaterlandsliebe” oder „Religion” geht, genügt es nicht, nur einschlägiges Schrifttum heranzuziehen und zu verarbeiten, da für die sachgerechte, objektive Beurteilung desselben die entsprechenden eigenen Erfahrungswerte unabdingbar notwendig sind.
[265] Vgl. u.a. Elm u.a. Füxe, S.
127–130: Selbstverständlich steht den Autoren etwa die Meinung
zu, „daß die Konflikte der Katholiken mit den NS–Studenten
keineswegs aus einer grundsätzlich anderen ideologischen
Grundhaltung resultierten”, und zwar selbst dann, wenn sie
sachlich falsch und politisch motiviert ist; für eine berechtigte
Kritik am Corporationswesen oder Teilen davon fehlt ihnen aber, wie
aus vielen pauschalierenden Formulierungen eindeutig hervorgeht, die
nötige Distanz und Kompetenz! Besonders bedenklich und
unglaubwürdig ist aber, wenn z.B. ein Mitarbeiter des DÖW,
das einen wissenschaftlichen, also objektiv–sachlichen Anspruch erhebt
— vgl. etwa DÖW Handbuch 1994, S. 7 — vor Studenten einen Vortrag
über „Rechtsextremismus an Österreichs
Universitäten. Die Burschenschaften und ihr Umfeld”
hält und dabei voll Stolz erklärt, er wäre noch nie auf
der Bude einer Burschenschaft gewesen und hätte auch noch nie mit
Burschenschaftern persönlich zu tun gehabt; vgl. Schiedel
Vortrag. Der der nachfolgenden Kritik anwesender Corporierter
verschiedenster Provenienz konnte er nur mehr (parteipolitisch
orientierte) Polemik, nicht aber sachliche Argumente entgegensetzen.
[266] Vgl. Gall in BKA 1965, S. 23: „Zwischen 1848 und 1918 machte die durchschnittliche Zahl der an der Wiener Universität studierenden fremdsprachigen Studenten mehr als 55% der Gesamtfrequenz aus.” [267] Vgl. dazu etwa Art. 10 EMRK. [268] Vgl. Österreichisches Kommersbuch, S. 158, die 2. Strophe des Liedes „Schwört bei dieser blanken Wehre”: „Freiheit, duft'ge Himmelsblume, Morgenstern nach banger Nacht! Treu vor deinem Heiligtume steh'n wir alle auf der Wacht. Was erstritten uns're Ahnen, halten wir mit starker Hut; |: Freiheit schreibt auf eure Fahnen, für die Freiheit unser Blut! :|” [269] Vgl. Solschenizyn Gulag II, S. U 1. |
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