„Burschen und Bomben”

Definitionen

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Felix, qui potuit rerum cognoscere causas.


1 Allgemeines


1.1 Zum Erfordernis der Begriffsbestimmung


Allzu gerne drücken sich Autoren vor der Definition der von ihnen verwendeten Begriffe. Sie verstecken sich hinter dem (oft nur postulierten) „allgemeinen Sprachgebrauch”, dem „Alltagsverständnis”[15] oder setzen das allgemein gültige Verständnis grundlegender Begriffe einfach stillschweigend voraus.[16] „Wer sich jedoch mit den Grundbegriffen seiner Arbeit nicht selbst beschäftigt, erschwert [...] nicht nur sich selbst, sondern auch dem Leser die Auseinandersetzung mit dem eigentlichen Thema erheblich.”[17] Der Unwille zur Festlegung durch eine Definition führt zwangsläufig zu verschiedensten Interpretationsmöglichkeiten eines Textes und damit zur begrifflichen Unschärfe, die einen teils erheblichen Mangel an Nachvollziehbarkeit und damit an Objektivität — Grundvoraussetzungen zur Wissenschaftlichkeit[18] — zur Folge hat.

Für die Nachvollziehbarkeit ist jedoch keinesfalls erforderlich, daß sich die gegebene Begriffsbestimmung am allgemeinen Sprachgebrauch (insbesondere an jenem der Politik und der Massenmedien!) orientiert — im Gegenteil: Oft treten erst infolge einer klaren, durch den Gebrauch möglichst eindeutiger Worte sowie durch die Anwendung unzweifelhafter, nachvollziehbarer Regeln der Grammatik und der Logik geprägte Definition die Unschärfen des „allgemeinen Sprachgebrauches” zutage. Nur dadurch kann sich die akademisch–objektive Formulierung dem Zugriff und der Kritik der interpretativen Manipulation entziehen[19] — jener Manipulation, die in letzter Konsequenz Ausgangspunkt und Grundlage des Totalitarismus ist.[20] Unter diesem Aspekt sind auch die Widerstände gegen radikale Veränderungen von Sprache und Rechtschreibung,[21] mit denen sich die deutschsprachige Bevölkerung Europas derzeit konfrontiert sieht, nicht von vornherein als „diskriminierungsfreundlich”, „reaktionär” oder gar „deutschtümelnd” zu qualifizieren; es handelt sich vielmehr um eine oft rein instinktive Auflehnung gegen die mit der „Vereinfachung der Sprache” automatisch einhergehenden sprachkulturellen Nivellierung und begrifflichen Unschärfe[22] sowie gegen den unter der Maske des „Diskriminierungsabbaus” oktroyierten Sprachumbau.[23]


1.2 Der „akademische Gedanke”


Eine Definition mit wissenschaftlich–akademischem Anspruch dient ausschließlich der wissenschaftlichen Auseinandersetzung, sie duldet keinen sie einengenden Zweck, kein Ziel außer der Wissenschaft, schon gar keine Ideologie[24]. Eine akademische Aussage erhält ihr Ansehen aus der ihr eigenen Objektivität[25], ihren Wahrheitsgehalt aus der ihr eigenen Toleranz[26].

Die Bezeichnung einer Aussage als „Definition” allein ist daher noch keine Garantie für akademisch–freie Wissenschaftlichkeit; ihre mißbräuchliche Verwendung — etwa als Rechtfertigung oder Mittel zur Durchsetzung — für einen nicht–wissenschaftlichen, möglicherweise politisch–ideologischen Zweck[27] ist daher immer zu überprüfen!

Äquidistanz bei der Ausübung von (objektiv legitimierter) Autorität[28] sowie Toleranz[29] sind wiederum unabdingbare Voraussetzungen für „... Grundfreiheiten, welche die Grundlage der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt bilden und deren Aufrechterhaltung wesentlich auf einem wahrhaft demokratischen politischen Regime einerseits und auf einer gemeinsamen Auffassung und Achtung der Menschenrechte andererseits beruht, von denen sie sich herleiten; [...].”[30]

Somit ist der Einfluß akademisch geprägten Gedankengutes etwa auf die Politik, die Exekutivgewalt und die „öffentliche Meinung” zweifellos ein Indikator für den Grad der Verwirklichung der bürgerlichen Grund– und Freiheitsrechte innerhalb einer Gesellschaft, der unabhängig davon ist, wie diese sich selbst sieht und benennt![31]


1.3 Verallgemeinerungen,[32] Verwechslungen, Vorurteile


Couleurstudenten sind „Reaktionäre”, „Burschenschafter”, „Antisemiten”, „National–Konservative”, „Faschisten”, „Nazis”, „Protektionsscheißer”, „Fremdenhasser”, „Antidemokraten”, „Deutschnationale”, „Säbelfetischisten”, „Biertischromantiker”, „Deutschtümler” und „Schlitzer”.[33] Derartige Mängel an Sach– und Geschichtskenntnis und die daraus resultierenden Mißverständnisse und Verallgemeinerungen führen in letzter Konsequenz zu Vorurteilen, die nicht nur in der allgemeinen Bevölkerung weit verbreitet, sondern auch im nicht corporierten akademischen Bereich mittlerweile tief verwurzelt und daher nur schwer zu bekämpfen sind.[34]

Vorurteile behindern das freie Denken; sie sind jedoch nicht nur zutiefst unakademisch, sondern auch aufgrund ihrer Eigendynamik — sie verabsolutieren sich und bringen zu ihrer eigenen Rechtfertigung immer neue Vorurteile hervor — besonders gut zur Manipulation geeignet, wie das Beispiel des Nationalsozialismus besonders deutlich vor Augen geführt hat. Mißverständnisse aufzuklären und Vorurteilen vorzubeugen ist daher nicht nur akademisches Anliegen, sondern auch notwendige Selbstschutzmaßnahme einer humanen, am Individuum und seinen Grundrechten orientierten, nicht–totalitären Gesellschaft, will sie nicht das Opfer radikaler Strömungen werden.[35]

Daher soll, bevor auf das Corporationsstudententum selbst eingegangen wird, an zwei Beispielen, nämlich an der gerade in couleurstudentischen Kreisen sich immer größerer Beliebtheit erfreuenden Frakturschrift sowie am sogenannten Siegfriedskopf, dem Denkmal der Deutschen Studentenschaft für ihre Kriegsopfer in der Aula der Universität Wien, die Oberflächlichkeit der allgemeinen Beurteilungen deutlich gemacht werden.


1.3.1 Schrift


Als „sicheres Zeichen” für einen deutschnationalen oder gar nationalsozialistischen Hintergrund einer Person oder einer Personengruppe wird die Verwendung der Frakturschrift angesehen; das geht soweit, daß diese Schrift bereits als Synonym für die beschriebenen Geisteshaltungen verwendet wird.[36] Dabei genügt schon ein Blick ins Konversationslexikon[37] oder in eine wissenschaftliche Arbeit[38], um feststellen zu können, daß a) sehr oft Schriften als Fraktur bezeichnet werden, die keine sind, und b) weder die Entstehung noch die Entwicklung der Fraktur etwas mit „Deutschtümelei” oder mit dem Nationalsozialismus zu tun hat.[39] Bei näherer Überlegung scheint es vielmehr weit hergeholt, warum gerade die Schrift des österreichischen Kaisers, von Künstlern wie Albrecht Dürer und Paul Celan, der österreichischen Reichsgesetzblätter[40], der Wiener Zeitung und der in Österreich bis 1978 verwendeten lateinisch–deutschen Schulwörterbücher[41] mit diesem Gedankengut in Verbindung zu bringen wäre.[42]


Aufkleber der Wiener Burschenschaft Teutonia

Die Bereitwilligkeit, mit der Benützer der Fraktur unkritisch–verallgemeinernd ins „rechte Eck” gestellt werden, nützt aber nur den „Rechten”, die diese Schrift sinnwidrig einsetzen, für sich in Anspruch nehmen und so die Schrift und ihre Geschichte im eigenen Sinne umdeuten können — das alles mit Hilfe der sogenannten Antifaschisten und weiter Teile der Bevölkerung, die die Änderung des Schriftbildes in den vierziger Jahren stillschweigend hingenommen haben und sich heute ihres Ursprungs nicht mehr erinnern können oder wollen.[43]

Neben den geschilderten, auf Unwissenheit oder Manipulationsabsicht beruhenden Gründen kann daher die Frakturschrift heute etwa verwendet werden, um auszudrücken, daß es sich um die Wiedergabe eines Textes aus der Zeit der österreichisch–ungarischen Monarchie handelt,[44] weil sie besser gefällt als die Antiqua[45] oder weil man die jahrhundertelange Tradition dieser Schrift pflegen möchte.


1.3.2 Die Deutsche Studentenschaft und der „Siegfriedskopf”


Für das bessere Verständnis erscheint es ratsam, auf die Entstehung und Entwicklung der Deutschen Studentenschaft einzugehen.[46] Nach der Selbstauflösung der „Nationen”[47] nahmen ab 1880 vorübergehend an der Wiener Universität die Corporationen die Aufgaben der studentischen Standesvertretung wahr.[48] „Nachdem im Deutschen Reich schon während des Ersten Weltkrieges versucht worden war, einen allgemeinen deutschen Studententag abzuhalten, gelang es am 25. Mai 1919, eine gemeinsame Tagung aller Studentenschaften der deutschen Hochschulen in Würzburg abzuhalten. Dort wurde dann vom 17. bis zum 19. Juli der Gesamtverband Deutsche Studentenschaft auf großdeutsch–völkischer Basis konstitutiert. Ganz im Sinne der damals in Österreich herrschenden »Anschlußideologie« war auch die österreichische Studentenschaft in diesen Verband mit eingeschlossen. Da jüdische Studenten deutscher Nationalität von der Studentenschaft ausgeschlossen waren, kam es auf dem Studententag in Erlangen im Juli 1921 zur Sprengung dieser ersten, Würzburger Verfassung.[49] Die Erlanger Verfassung beruhte auf der Dreiteilung in eine reichsdeutsche, österreichische und sudetendeutsche Gruppe, die nur mehr einen gemeinsamen Vorsitzenden, im übrigen aber freie Hand — vor allem in der Frage der Mitgliedschaft — haben sollte. Nach langwierigen »Verfassungskämpfen« wurde schließlich 1923 wieder die Würzburger Verfassung eingeführt. [...] Der erste Kreistag der österreichischen Studentenschaften fand 1920 in Wien statt und beschäftigte sich mit der Ausländerfrage. Es wurde festgelegt, daß nur »deutscharische« Studenten durch die Immatrikulation Mitglieder der Deutschen Studentenschaft würden. Das in der Studentenschaft wirkende antisemitische Prinzip[50] und die starke Zuwanderung von Ostjuden, insbesondere an die Wiener Universität, führte schließlich zur Forderung eines numerus clausus für Juden bzw. nach dem »Studentenrecht«. Dagegen bildeten die deutschfreiheitlichen Couleurs den Deutschen Studentenbund, die sozialdemokratischen Studierenden den Sozialdemokratischen Studenten– und Akademikerverband. [...] Nachdem die von Rektor Wenzel Graf Gleispach am 20. März 1930 erlassene Studentenordnung, die faktisch den Numerus clausus für Juden bzw. Studenten verschiedener Wert–Kategorien eingeführt haben würde, vom Verfassungsgerichtshof am 20. Juni 1931 aufgehoben worden war, trat die Katholisch–deutsche Hochschülerschaft aus der Deutschen Studentenschaft aus. Der verbliebenen Rumpfstudentenschaft aber wurde durch die Behörde ihre bisherige Tätigkeit untersagt. Damit fand diese erste studentische Selbstverwaltungsorganisation Österreichs ihr Ende.”[51]

Die Deutsche Studentenschaft war also ein Pendant zur heutigen Österreichischen Hochschülerschaft; wie diese bestand sie auch aus verschiedenen Fraktionen, die entsprechend dem Mehrheitsverhältnis an der jeweiligen Universität auch die grundlegende Richtung der jeweiligen Deutschen Studentenschaft bestimmten. Dies macht wiederum allgemeingültige Aussagen über die damalige studentische Standesvertretung — noch dazu über einen längeren Zeitraum — unmöglich: Während sich in Wien die Deutsche Studentenschaft ab etwa 1923/24 zunehmend durch die Abhaltung von „patriotischen Feiern” hervortrat,[52] war sie 1930 in Innsbruck mehrheitlich in der Hand der KDHOe,[53] die im Ständestaat die führende Rolle in der studentischen Vertretung übernehmen sollte.[54]

Dem NSDStB[55] gelang es im Laufe der Zeit, durch Erfolge[56] bei den Wahlen zu den Studentenausschüssen zunehmend Einfluß auf die Deutsche Studentenschaft zu gewinnen, was jedoch nur in sehr geringem Maße Rückschlüsse auf eine allgemeine Neigung der österreichischen bzw. reichsdeutschen Studenten zum Nationalsozialismus zuläßt.[57]

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Deutschen Reich wurde die Überleitung der Deutschen Studentenschaft in die „Reichsschaft der Studierenden” angeordnet.[58]


Aufkleber der Initiative SOS

Die Planungen für den „Siegfriedskopf”, wie der Gedenkstein in der Aula der Wiener Universität genannt wird, begannen, wie aus den Unterlagen des Universitätsarchives in Wien hervorgeht, bereits vor 1914.[59] Er sollte damals vor allem an jene Studenten erinnern, die in den Schlachten der Jahre 1866 und 1870/71[60] gefallen waren. Erst nach dem Ersten Weltkrieg konnte dann die Realisierung des Heldendenkmals in Angriff genommen werden. Nach 1918 gab es natürlich viele gefallene Studenten — u.a. jene der akademischen Legion[61] — und auch Vertreter des akademischen Mittelbaus und der Professorenschaft mehr, an die der Stein erinnern mußte. Durch die Wirren der Inflationszeit wurde seine Fertigstellung nochmals verzögert, sodaß das von Josef Müllner geschaffene Heldenmal erst am 9. November 1923 feierlich enthüllt werden konnte.[62]

Am 13.05.1965 fand mittags anläßlich der Feierlichkeiten zum sechshundertjährigen Bestehen der Universität Wien eine „Totenehrung in der Aula der Universität”[63] statt; im Anschluß daran legten zwei Pedelle „vor dem Ehrenmal für die gefallenen Helden der Universität einen Lorbeerkranz der Universität und einen zweiten der þúuml;sterreichischen Hochschülerschaft nieder.”[64] Gall schrieb damals im Auftrag der Österreichischen Hochschülerschaft: „Jedenfalls sollte das schöne Heldendenkmal Josef Müllners in der Aula der Neuen Universität den Studenten von heute nicht nur an die Toten zweier Weltkriege erinnern, sondern auch an den Opfermut und die Pflichterfüllung akademischer Legionäre aus drei Jahrhunderten.”[65] Fünfundzwanzig Jahre später, im Frühjahr 1990, wurde im Hauptausschuß der Österreichischen Hochschülerschaft Wien von sozialistischen Mandataren ein Antrag eingebracht, der die Entfernung des Denkmals aus der Aula zum Ziel hatte und damals auf Widerstand seitens der JES und den corporierten Mandataren der freiheitlichen Fraktion gestoßen ist.

Die daraufhin vorwiegend von Corporationsstudenten als gemeinnütziger Verein gegründete überfraktionelle „Plattform Siegfriedskopf” beschäftigte sich mit der Quellenforschung an der Wiener Universität und gab Werbematerial wie den nebenstehend abgebildeten Aufkleber heraus. Im Oktober 1990 verließen die nicht freiheitlich orientierten Mitglieder die Plattform wieder.[66]

Der Gedenkstein, der eigentlich dem Totengedenken dienen sollte, ist bis heute umstritten. Eine aktuelle, wissenschaftlich fundierte Arbeit auf akademischem Niveau jedoch, die die politisch motivierten Streitigkeiten um den Standort des Siegfriedskopfes — und auch die Kranzniederlegungen schlagender Corporationen — verhindern könnte, existert noch nicht. Vor allem aus diesem Grund ist der „Denkmalsturm” als unakademisch, ja geradezu als barbarisch abzulehnen. Zu bedenken ist außerdem, daß der Gedenkstein, selbst wenn er sich nachweislich als Produkt deutschnationaler Gesinnung herausstellen sollte, immerhin in der Aula einer Universität steht, von deren Angehörigen man erwarten kann, daß sie zur Geschichte ihrer Alma Mater genügend Abstand und Verantwortungsbewußtsein im akademischen Sinne besitzen, um sich der Auseinandersetzung mit ihr — auch in Form eines Heldendenkmals — stellen zu können![67]



2 Corporation

Variatio delectat!

2.1 Allgemeines


Studentische Corporationen[68] sind Gemeinschaften von Studenten und Akademikern, „deren Grundsätze, Umgangs–, Organisations– und auch Sprachformen bis heute noch von Traditionen v. a. aus dem 18. und 19. Jh. geprägt sind.”[69]


2.2 Unterscheidung


„Die Vielfalt von Korporationsverbänden im deutschsprachigen Raum erweist sich alleine schon an unterschiedlicher Einstellung zum Lebensbundprinzip und zur Mensur, dem »Bekenntnis« auch durch äußerliche »Signale« wie Farbentragen oder doch –führen, dem Bestreben nach eigenem Verbindungshaus, dem Gemeinschaftsleben sui generis und ihrer Ausrichtung in der durch Tradition vorgegebenen Prägung, sei diese politischer, weltanschaulicher, wissenschaftlicher, sportlicher, musischer oder fachbezogener Art. Mit Rücksicht auf diese Gegebenheiten lassen sich die Korporationsverbände, Kartelle und regionalen Convente nach bewährtem Muster in 4 Gruppen unterteilen, nämlich:

1. Schlagende und farbentragende Verbände:
CC, ÖLTC, DBÖ, KSCV, SAT, SWR, WSC;

2. Mensur freistellende und farbentragende Verbände:
BDIC, BdSt, CDC, DB, DHB, DS, H, MK, MSC, NCTC, VDB, WJSC;

3. Nichtschlagende, farbentragende Verbände:
ASB, BPhV, BrK, CNK, CV und ÖCV, KÖL, K, RKDB, RKAB, RVC, SB, SBL, SKI, SSt, SSV, TCV, VCS, WB, WK, Z;

4. Nichtschlagende, Farben freistellende und schwarze Verbände:
AGÖ, ARB, ATB, DG, FGT, KV, ÖKV, MWR, PC, SV, UV, UVÖ, VASV, VVDSt.”[70]


2.3 Verbände


Ein Verband ist ein Zusammenschluß mehrerer Corporationen mit annähernd gleichen Zielsetzungen; er ist oft vereinsrechtlich verankert.[71] Ein Ortsverband oder Ortsconvent ist ein oft loser Zusammenschluß mehrerer Corporationen aus demselben Verband, die ihren Sitz am selben Ort haben.[72] Ein Dachverband wiederum faßt mehrere Verbände zusammen.[73]


2.4 Terminologie: Funktionäre und Arten der Mitgliedschaft


Die Funktionäre einer Corporation werde n Chargen[74] genannt. Die gebräuchlichsten Chargenbezeichnungen sind Senior[75], Consenior[76], Fuchsmajor[77], Schriftführer und Kassier.[78] Daneben gibt es weitere, vereinsrechtlich nicht bedeutende Funktionäre wie „Sachwart”, „Barwart”, „Bücherwart”, „Budenwart”, „Fechtwart”[79] usw. Die Chargen sind der Gesamtcorporation für ihr Handeln verantwortlich.

Wer den Wunsch äußert, Mitglied einer Corporation zu werden, ist Spe–Fuchs.[80] Wer sein Receptionsgesuch[81] beim Fuchsmajor abgegeben hat, wird durch Beschluß des Burschenconventes[82] und nach der feierlichen Aufnahme „Kraßfuchs”[83]. Nach Ablauf von etwa zwei Semestern, dem Ablegen der Branderprüfung[84] und der zeremoniellen Branderung[85] auf einer der traditionell couleurstudentischen Veranstaltungen[86] ist man „Brandfuchs”. Nach Bestehen einer strengen Prüfung und nach Ablegen des „Burscheneides” wird man Vollmitglied der Corporation mit Sitz und Stimme auf dem BC[87];auch die Burschung wird zeremoniell entweder anläßlich einer Kneipe oder eines Festkommerses durchgeführt.[88] Mit Beendigung des Studiums[89] tritt der „Aktive” ins Philisterium, den Altherrenstand, über; der Alte Herr hat Sitz und Stimme auf dem AHC.[90]

Ein Urmitglied[91] ist, wer die Fuchsenzeit in der Corporation absolviert hat. Bandmitglied[92] ist das Mitglied einer Corporation aus demselben Verband, das die Mitgliedschaft verliehen bekommt, Ehrenburschen bzw. Ehrenphilister sind Corporationsmitglieder, die aus Corporationen befreundeter Verbände kommen. Ehrenmitglieder sind solche, die keiner (befreundeten) Corporation angehören, sich um die Corporation oder um die von ihr vertretenen Prinzipien große Verdienste erworben haben, von denen aber die Absolvierung einer Fuchsenzeit nicht erwartet werden kann. Konkneipanten erfüllen nicht alle erforderlichen Qualifikationen[93] für eine Mitgliedschaft; sie sind gern gesehene Dauergäste der Corporation und erhalten meist zum Zeichen ihrer Verbundenheit mit dieser Halbcouleur verliehen.[94]


2.5 Prinzipien


Das Corporationsleben sowie das der Corporationsmitglieder orientiert sich gewöhnlich an Prinzipien wie religio[95], amicitia[96], scientia[97], patria[98], virtus[99], monarchia[100]; daneben gibt es eigene Prinzipien, die der speziellen Ausrichtung der jeweiligen Corporation in technischer, musischer, sportlicher etc. Hinsicht entsprechen.[101]


2.6 Die Mensur


Das Wort bezeichnet eigentlich den Abstand zweier Fechter zueinander;[102] im studentischen Sprachgebrauch hingegen ist damit ein Zweikampf zur Austragung von Ehrensachen mit scharfen Hiebwaffen, den Schlägern[103] gemeint. Gefochten wird nach strengen, von der allgemein üblichen Fechtart abweichenden Regeln, dem jeweiligen „Pauk–Comment”[104]. Wer sich beleidigt fühlt, der fordert seinen Widersacher zur Mensur; betrifft die ehrenrührige Angelegenheit gleich zwei oder mehrere Corporationen, so vereinbaren üblicherweise die jeweiligen Fechtwarte die Zusammenstellung der fechtenden Paare.[105] Gepaukt wird mit entsprechendem Schutz[106], nach je vierzig Gängen zu je vier oder sechs Hieben[107] ist der Ehrenhandel ausgepaukt[108].

So unverständlich einem Außenstehenden bzw. christlichen Corporationsstudenten diese Art der Streitbeilegung erscheinen mag: Waffenstudententum gab und gibt es von Heidelberg bis Czernowitz; es hat eine lange Tradition, die zumindest auf akademischem Boden respektiert und nicht mit Pauschalurteilen bedrängt werden sollte.[109]


2.7 Nomen est omen?


Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff „Burschenschaft” häufig als pars pro toto, nämlich für die Corporationen schlechthin verwendet. Neben dem festzustellenden Wissensmangel hat dies meist historische, manchmal auch politische Gründe.[110]

Auch der Begriff „Burschenschaft” selbst ist differenziert zu sehen: RKDB oder RKAB[111] etwa haben weder organisatorisch noch weltanschaulich–ideologisch gesehen etwas mit der DB oder der DBÖ zu tun, und auch innerhalb der DB findet man oft drastische Unterschiede, was die politischen und staatstheoretischen Anschauungen betrifft.[112]

Rückschlüsse aus dem Corporationsnamen auf ihren ideologischen bzw. weltanschaulichen Hintergrund sind ebenfalls nicht zielführend. So kann „Germania” etwa die in Leipzig ansässige CV–Corporation, die verbandsfreie „Akademische Verbindung” aus Stuttgart, die Tübinger Burschenschaft im Süddeutschen Kartell, die Corporation im christlich–farbtragenden Schwarzburgbund in Göttingen oder die Würzburger oder Erlanger Corporation der DB bezeichnen; die „Franconia Czernowitz” ist eine (von ehemaligen Czernowitzer katholischen Couleurstudenten gegründete) CV –Corporation in Erlangen, die „Arminia Czernowitz” ist eine (von schlagenden Czernowitzer Studenten gegründete) DBÖ in Linz; alle diese Corporationen haben ein eigenes, ihrem jeweiligen Verband mehr oder weniger entsprechendes Selbstverständnis, ihre Mitglieder vertreten oft die verschiedensten politischen, ideologischen, weltanschaulichen etc. Ansichten. Um diese beurteilen zu können, muß man zumindest einige Corporationsmitglieder näher kennenlernen, sich einen Überblick über das entsprechende Schrifttum verschaffen[113] und sich mit der Corporations– und jeweiligen Verbandsgeschichte vertraut machen![114]

Dasselbe gilt auch für verschiedene Begriffe wie etwa „deutsch” in Wahlsprüchen wie „Christlich, deutsch und frei!”[115], „Deutsche Treue allerwegen!”[116], „Tuitschi Zucht gat vor in allen!”[117] oder etwa „Deutsch in Lied und Art”[118]. Sie weisen nicht eo ipso auf eine deutschnationale Gesinnung der Corporationsmitglieder hin, sondern sind insbesondere bei konfessionell orientierten Corporationen ausschließlich im Zusammenhang mit ihrer jeweiligen Gründung[119] und dem damaligen Verständnis des Begriffes „deutsch” zu interpretieren.[120]


2.8 Liedgut


Studentisches Liedgut umfaßt einerseits „typische” Studentenlieder wie etwa „Gaudeamus igitur” oder „Burschen heraus”, andererseits auch allgemeines, volkstümliches und kirchliches Liedgut. Traditionelle Liedsammlungen[121] verhindern Neu– und Weiterentwicklungen nicht, wie ein Vergleich mit älteren Ausgaben bestätigt.[122]

Auch typische Studentenlieder sind nicht auf den studentischen Bereich beschränkt; Texte wie Melodien finden sich — auch in abgewandelter Form und daher manchmal unbemerkt — in den verschiedensten Bereichen des täglichen Lebens.[123]

Zum allgemein Gebräuchlichen existieren bei einigen Liedern den Eigentümlichkeiten und Traditionen einer Corporation bzw. einem Verband entsprechende Text– und Melodievarianten,[124] die für Außenstehende oft nur sehr schwer nachvollziehbar sind.

Die Bezeichnung „Sängerschaft” weist darauf hin, daß die Pflege studentischen Liedgutes ein besonderes Anliegen der jeweiligen Corporation ist.


2.9 Conclusio


Es gibt also konfessionell gebundene, akademische, belgische, männliche, freiheitlich orientierte, monarchistische, deutsche, austro–patriotische, nicht–farbtragende, freischlagende, österreichische, katholische, die Besprechungsmensur bejahende, freie, traditionsbewußte, landsmannschaftliche, technische, republikanische, Südtiroler, nationale, theologische, deutschnationale, weibliche, konservative, schlagende, einem Verband angehörende, musische, Schweizer, die Bestimmungsmensur bejahende, pennale, sporttreibende, gemischte, völkisch orientierte, jüdische, farbtragende, die Mensur verwerfende ... Corporationen.[125] Manche der genannten Begriffe sind kombinationsfähig, andere nicht. Pauschalaussagen sind aufgrund der Vielfalt dieser Kombinationsmöglichkeiten nicht zielführend, der Realität entsprechende Rückschlüsse auf die politische, ideologische, weltanschauliche, religiöse Grundhaltung der jeweiligen Corporationsmitglieder ohne intensive Auseinandersetzung mit diesen und der Corporation selbst sind jedenfalls nicht möglich.[126]



3 Terroristen oder Attentäter?


„Die »Sache« war dir doch immer scheißegal —
das einzige, was dich angeturnt hat, waren deine Bomben!”
[127]


3.1 Das Attentat


„Unter einem Attentat wird jeder politisch motivierte Anschlag auf das Leben eines Menschen in hervorragender gesellschaftlicher Stellung verstanden. Das Attentat ist in der Geschichte der Menschheit keine Ausnahmeerscheinung, sondern ein immanenter Bestandteil des historischen Ablaufes der Weltgeschichte [...].”[128] Attentate haben also das Ziel, eine Person oder eine (zeitlich und räumlich begrenzte) Gruppe von Personen, die in den Augen des Attentäters politisch einflußreich, aber von entgegengesetzten Interessen geleitet ist oder sich für solche einsetzt, mit einem Schlag (Schuß, Bombe) zu töten.

Nur wenige Opfer der Briefbomben waren prominent, nur eines davon war politisch wirklich einflußreich, d.h. in entscheidender politischer Funktion: der Wiener Bürgermeister Helmut Zilk; der für ihn bestimmte Sprengsatz war jedoch so aufgebaut und dimensioniert, daß er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht tötet, was die Angaben der BBA untermauert.[129]

Da die Tötung von „Menschen in hervorragender gesellschaftlicher Stellung”[130] offenbar nicht Ziel der BBA war, kann von „Attentaten” im Zusammenhang mit den Briefbombenanschlägen nicht gesprochen werden.


3.2 Der Terroranschlag


„Der Terror ist ein Mittel d er Überzeugung.”[131] „In einer anderen umfassenden Definition wird der Akzent auf das Verbreiten von Schrecken durch unberechenbare und überraschende Gewalttaten gesetzt, bei denen weniger das direkte Opfer als die breitere Wirkung auf die ganze gegnerische Gruppe zählt. »Das Streben nach Publizität ist deshalb ein wesentliches Merkmal des Terrorismus« [...].”[132] In diesem Sinne sind die Briefbombenanschläge der BBA als Terrorakte zu bezeichnen.


3.2.1 Staatsterror


„Zu den wichtigsten Herrschaftsinstrumenten der totalitären Diktatur zählt neben der Partei die Geheimpolizei. Beide üben Terror aus. Mit Hilfe des Terrors, der nicht berechenbaren Anwendung physischer Gewalt als permanenter Drohung, wird bei den Beherrschten die für die Wahrung und Mehrung der Herrschaft notwendige Angst hervorgerufen. Je mehr Angst, insbesondere Verfolgungsangst, die Massen befällt, desto seltener wird es notwendig sein, tatsächlich physische Gewalt einzusetzen. Das Terrorsystem ist nicht nur gegen mehr oder weniger erwiesene Gegner des Regimes gerichtet, sondern überwacht auch die eigenen Parteimitglieder und Funktionäre [...]. Sehr oft richtet sich der Terror in verstärktem Ausmaß gegen einzelne Schichten, die mehr oder weniger willkürlich ausgewählt sind, etwa gegen die Intelligenz.”[133]


3.2.2 Terror gegen einen Staat


Richtet sich der Terror gegen einen fremden Staat, so ist sein Ziel in der Regel dessen Destabilisierung, um eigene Interessen leichter oder überhaupt erst durchsetzen zu können. Diese Art von Terror geht entweder von einem Staat selbst[134] oder von Gruppen aus, die wiederum mit[135] oder ohne[136] staatliche Billigung agieren.[137]


3.2.3 Terror gegen Gruppen


Diese „Erscheinungsform des politischen Machtkampfes [...], bei denen demokrat. Spielregeln und Rücksichten auf Leib, Leben und Güter des Gegners außer acht gelassen werden,”[138] dient einer sich benachteiligt fühlenden Gruppe zur Destabilisierung des rechtlichen und faktischen Schutzes, dessen sich die „benachteiligende” und zumeist auch wirklich herrschende Gruppe bedient,[139] zur rücksichtslosen Durchsetzung eigener Interessen.[140]

Nicht nur politisch motivierter, sondern überhaupt strafrechtlich relevanter Terror gegen Gruppen ist automatisch auch Terror gegen den Staat, da er in Destruktions– und Destabilisierungsabsicht an den Grundfesten seiner Rechtsordnung bzw. an ihrer Durchsetzbarkeit rührt.[141]


3.3 Die Briefbombenanschläge der Bajuwarischen Befreiungsarmee


Der Terror der BBA richtet sich gegen ihrer Meinung nach rassisch minderwertige österreichische Staatsbürger[142] oder in Österreich lebende Ausländer sowie gegen jene fehlgeleiteten Österreicher bzw. minderwertigen österreichischen Staatsbürger, die sich für die Integration rassisch Minderwertiger in Österreich einsetzen.[143] Um den Terror mehr Effizienz, mehr Breitenwirkung zu verschaffen, werden Bomben einerseits an Prominente, die ein entsprechendes Medienecho garantieren, verschickt, andererseits aber auch an der (breiten) Öffentlichkeit völlig unbekannte Personen.[144] Auch die Schwere der beabsichtigten Verletzungen, die Raffinesse der Bomben und der Zeitpunkt ihrer Versendung sind nicht vorhersehbar, was das Gefühl der Ohnmacht nicht nur der betroffenen Bevölkerung, sondern auch bei den von Tschuschen beeinflußten Sicherheitsbehörden verbreiten soll.

Die direkten Opfer („primäre Zielgruppe”) sollen verunsichert, eingeschüchtert, am besten ganz zum Schweigen gebracht, Tschuschen, Vertschuschte und andere rassisch Minderwertige („periphäre Zielgruppe”) zum „freiwilligen” Verlassen des Landes[145] bewogen werden. Schließlich wird die rassisch hochwertige, alteingesessene Bevölkerung („Ansprechgruppe”) — die, ohne sich vielleicht dessen bewußt zu sein, immer noch die Mehrheit bildet — die volksfremde Unterwanderung dank des Befreiungskampfes der BBA abschütteln, wieder zu eigenem Selbstverständnis kommen und die Parteien und das Parlament bzw. die gesamte Gesetzgebung und Rechtsprechung dazu zwingen, ihrem Verlangen nach selbstbestimmter Gestaltung des eigenen Lebensraumes entsprechend Rechnung zu tragen. Wenn das nicht gelingt, wirkt der Briefbombenterror als Signal eines Mutigen und zunehmend Mächtigen aus dem Kreis der rassisch Hochwertigen an die Rassengenossen in Österreich — die zweifelsohne, zumindest insgeheim, mit der BBA sympathisieren —, sich ebenfalls zu erheben und durch Repressalien, nötigenfalls auch gewaltsam das Gesindel, das ohnehin nur auf Kosten der Alteingesessenen hier lebt, hinauszuwerfen, damit wieder das Recht und die Ordnung in das Land zurückkehren können, die nicht von ihm beeinflußt und oktoyiert sind.[146]

Um dieses Ziel aber erreichen und der übernommenen Verantwortung gerecht werden zu können, muß die BBA wohlüberlegt und effizient handeln. Neben der eigenen Tarnung, die für das Überleben der BBA und damit ihrer Ideale notwendig ist, ist hierbei Rücksichtslosigkeit nicht nur gegenüber den direkten oder indirekten Opfern des Briefbombenterrors, sondern auch im Falle der Entdeckung gegen sich selbst unerläßlich;[147] um dem zum Mythos stilisierten Selbstverständnis der Unerreichbarkeit für Medien und ermittelnde Behörden aufrechtzuerhalten, müssen die Mitglieder der BBA bereit sein, sich in diesem Falle zu opfern, d.h. selbst zu töten.[148]


3.4 Gewalt und Fanatismus — Männersache?


„Es ist ein weitverbreitetes Klischee, daß Männer eine Art Monopol auf Gewalttätigkeit und Gewaltbereitschaft hätten. Die beiden Geschlechter unterscheiden sich diesbezüglich voneinander in historischer Hinsicht (Frauen sind aufgrund ihrer Stellung in der abendländischen Gesellschaft früher wesentlich seltener in die Position gekommen, daß die von ihnen angewandte Gewalt — etwa im Bereich der Kindererziehung — überliefert worden wäre; entsprechende wissenschaftliche Untersuchungen gibt es auch erst seit jüngerer Zeit. Weibliche Heerführer wie etwa Jeanne d'Arc waren eben eine Ausnahmeerscheinung!) und möglicherweise in der Wahl der Mittel und der Raffinesse bei der Gewaltausübung.”[149]

Mögliche (politische) Verwirrung und Fanatismus[150] sind keinesfalls als „Männersache” zu bezeichnen. „Auch die Geschlechtszugehörigkeit bildet keinen Schutz vor fanatischem Benehmen: neben Savonarola, Calvin, Robespierre, Lenin, Hitler, Castro und so vielen anderen lauten, aggressiven und leiseren, aber zähen männlichen Fanatikern stehen, zwar auf je völlig verschiedenem geistigem Niveau, aber in bezug auf den Fanatismus doch recht ebenbürtig: die Nonnen von Port–Royal und die aufgebrachten Weiber der Pariser Hallen oder emanzipierte Blaustrümpfe und rabiate Frauenrechtlerinnen bis zu den Lagerkommandantinnen von Konzentrationslagern der jüngsten Zeit [Ilse Koch], mit der Peitsche und dem Revolver in der Hand. Sie alle reichen sich über die Jahrhunderte hinweg die Hände, wenn es um radikale Haltung und unnachgiebigen Kampf, um tatsächliches oder vermeintliches Recht, um unduldsames Verfechten von Ideen und Überzeugungen geht.”[151]

Ergänzend wären beispielsweise neben den berüchtigten weiblichen Politkommissaren in der UdSSR und den „Flintenweibern”[152] die Namen Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof oder Patricia Hearst zu nennen.[153]

Terroristen sind rücksichtslos gewaltbereit und, so sie aus eigenem Antrieb handeln,[154] meistens „Ideenfanatiker” — Eigenschaften, die keinesfalls nur Männern zugeschrieben werden dürfen. Daher besteht durchaus die Möglichkeit, daß die BBA auch weibliche Mitglieder hat.[155]



[15] Vgl. dazu etwa Besenbäck u.a. Gewalt, S. 149, FN 2: „Wir haben uns entschieden, Rassismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus nicht zu definieren. Definitionen dieser drei Begriffe füllen Bücher und wir glauben, daß bei diesen Begrifflichkeiten ein gewisses Alltagsverständnis vorausgesetzt werden kann und für die ReferentInnenliste ausreichend ist.” Auf eine auch nur exemplarische Quellenangabe, die diese Behauptung unterstützt, wurde ebenfalls verzichtet.

[16] Dieser Vorwurf trifft gelegentlich sogar den Gesetzgeber; vgl. dazu Ledel DA, S. 4.

[17] Vgl. Ledel DA, S. 4, FN 13. Vgl. dazu auch Bodin Über den Staat, S. 9: „Wir stellen die Definition an den Anfang, weil man zuerst immer nach dem eigentlichen Zweck fragen muß und erst dann nach den Mitteln, mit denen man ihn erreichen kann. Eine Definition ist aber nichts anderes als das Ziel eines Vorhabens. Wird sie nicht auf eine sichere Grundlage gestellt, bricht alles, was man darauf baut, kurz danach wieder zusammen. Es mag wohl sein, daß jemand, obwohl er sein Ziel kennt, nicht die Mittel findet, es zu erreichen. Ihm geht es wie dem schlechten Bogenschützen, der das Zentrum der Schießscheibe sieht, aber nicht zielen kann. Mit Aufmerksamkeit und Mühe aber könnte er treffen oder dem Ziel nahe kommen. Und auch wenn er nicht ins Ziel trifft, wird man ihn achten, vorausgesetzt er bemüht sich nach besten Kräften. Aber jemand, der sein Ziel gar nicht kennt und die Sache, die er sich vorgenommen hat, nicht definieren kann, muß alle Hoffnung aufgeben, jemals die Mittel zur Realisierung zu finden; wie einer, der blindlings in die Luft schießt, ohne das Ziel zu sehen. Wir wollen deshalb Punkt für Punkt die Definition behandeln, die wir formuliert haben.” Vgl. dazu auch Savigny Definieren, S. 7: „Eine Definition ist oft ein gutes und oft ein unerläßliches Hilfsmittel für jemanden, der eine klare Aussage machen möchte. [...] In manchen Wissenschaften ist die Beherrschung der Techniken des Definierens eine Selbstverständlichkeit; in anderen sind korrekte Definitionen selten. Das führt zu Leerlauf und Zeitverschwendung in Diskussionen. Es führt weiter dazu, daß viele wissenschaftliche Thesen unklarer als nötig ausgedrückt und dadurch um die Chance gebracht werden, verbessert zu werden. Mangelnde Beherrschung der Definitionstechniken ist nicht die einzige Ursache dafür; sie ist aber eine Ursache, die sich beseitigen läßt.” Vgl. auch ebenda, S. 25–27

[18] Vgl. dazu Brunner Umgang, S. 66: „Was hieße dann Objektivität? [...] Alle Gebote der Richtigkeit müssen wahrgenommen werden. [...] Was immer der Historiker mit den Quellen tut, er muß es angeben und nachvollziehbar machen, sich auf die Finger sehen lassen. [...] Das Ergebnis muß so aufbereitet werden, daß es uns in Freiheit zur Verfügung steht, für unseren Umgang mit der Geschichte und unser Handeln. Nicht mehr und nicht weniger. Richtigkeit, Überprüfbarkeit und Verfügbarkeit bestimmen den langwierigen Prozeß vom Datum zum Faktum; [...].” Zum Erfordernis der Definition wegen der Unschärfe des „allgemeinen Sprachgebrauches” vgl. auch Ledel DA, S. 3 f.

[19] Daß wissenschaftliche Definitionen beim politischen Establishment in direktem Maße zu seinem jeweiligen Machtanspruch unbeliebt sind, ergibt sich aus dem Ersetzen der Objektivität durch die — stark simplifizierende — Propaganda in Diktaturen; vgl. dazu Hitler Mein Kampf, S. 197 f.: „Die Aufgabe der Propaganda liegt nicht in einer wissenschaftlichen Ausbildung des einzelnen, sondern in einem Hinweisen der Masse auf bestimmte Tatsachen, Vorgänge, Notwendigkeiten usw., deren Bedeutung dadurch erst in den Gesichtskreis der Masse gerückt werden soll. [...] Jede Propaganda hat volkstümlich zu sein und ihr geistiges Niveau einzustellen nach der Aufnahmefähigkeit des Beschränktesten unter denen, an die sie sich zu richten gedenkt. Damit wird ihre rein geistige Höhe umso tiefer zu stellen sein, je größer die zu erfassende Masse der Menschen sein soll. [...] Es ist falsch, der Propaganda die Vielseitigkeit etwa des wissenschaftlichen Unterrichts geben zu wollen. Die Aufnahmefähigkeit der großen Masse ist nur sehr beschränkt, das Verständnis klein, dafür jedoch die Vergeßlichkeit groß. Aus diesen Tatsachen heraus hat sich jede wirkungsvolle Propaganda nur auf sehr wenige Punkte zu beschränken und diese schlagwortartig so lange zu verwerten, bis auch bestimmt der Letzte unter einem solchen Worte das Gewollte sich vorzustellen vermag.” Hitler hat erkannt, daß akademische Gedanken–Freiheit und wissenschaftliche Objektivität nicht zur Manipulation von Massen geeignet sind. Vgl. dazu auch Canetti Masse und Macht. Zur Manipulation durch Sprache vgl. auch Kuehnelt–Leddihn Weichen, S. 197: „Die Sprache bedingt natürlich unsere Denkweise, weil sich Gedanken entlang den Leitlinien eines Idioms entwickeln.”

[20] Dies hat Orwell sehr eindrucksvoll beschrieben: „The Ministry of Truth — Minitrue, in Newspeak* (* Newspeak was the official language of Oceania. For an account of its structure and etymology see Appendix.) — was startling different from any other object in sight. It was an enormous pyramidal structure of glittering white concrete, soaring up, terrace after terrace, 300 metres into the air. From where Winston stood it was just possible to read, picked out on its white face in elegant lettering, the three slogans of the Party: War Is Peace — Freedom Is Slavery — Ignorance Is Strength.” Vgl. Orwell 1984, S. 7; im Anhang wird dann die Sprache Newspeak wie folgt charakterisiert: „Newspeak was the official language of Oceania and had been devised to meet the ideological needs of Ingsoc, or English Socialism. [...] Meanwhile it gained ground steadily, all Party members tending to use Newspeak words and grammatical constructions more and more in their everyday speech. The version in use in 1984, [...] contained many superfluous words an archaic formations which were due to be suppressed later. [...] The purpose of Newspeak was not only to provide a medium of expression for the world–view and mental habits proper to the devotees of Ingsoc, but to make all other modes of thought impossible. It was intended that when Newspeak had been adopted once and for all and Oldspeak forgotten, a heretical thought — that is, a thought diverging from the principles of Ingsoc — should be literally unthinkable, at least so far as thought is dependent on words. [...] To give a single example. The word free still existed in Newspeak, but it could only be used in such statement as 'This dog is free from lice' or 'This field is free from weeds'. It could not be used in its old sense of 'politically free' or 'intellectually free', since political and intellectual freedom no longer existed even as concepts, and were therefore of necessity nameless. [...] Newspeak was designed not to extend but to diminish the range of thought, and this purpose was indirectly assisted by cutting the choice of words down to a minimum.” Vgl. ebenda, S. 241 f.; in diesem Zusammenhang ist auch die theoretische Grundlage dieser totalitären Gesellschaft: „The Theory And Practice Of Oligarchical Collectivism by Emmanuel Goldstein”, zu lesen; vgl. ebenda, S. 150–173. Der nach Gedanken–Freiheit strebende Held, der dies liest, gerät sofort in Konflikt mit der Thought Police; vgl. ebenda, S. 178 f. Orwells „Thought Police” entsprechen Geheimdienste wie GPU, Gestapo, Stasi, KGB, NKWD usw. Vgl. auch Bayer in Epoche 9/1984.

[21] Vgl. dazu nur beispielsweise Kappeler Meine Sprache: „Die deutsche Sprache ist nicht die Angelegenheit eines geschlossenen Territoriums, auf welchem Staatsbehörden abschließende — ausschließende — Urteile darüber fällen dürfen.” Zur Sprachverarmung in der modernen Gesellschaft vgl. auch Aktuell, S. 620 f.

[22] Die von Orwell geschilderten Newspeak–Tendenzen sind heute vielfach zu beobachten. Sie äußern sich etwa im Gedanken der sogenannten political correctness, einer Manipulation von Sprachen durch Entwurzelung, Reduktion und Umbenennungen; weiters im Durchsetzen der deutschen Sprache österreichischer oder Schweizer Prägung von innen heraus durch Germanismen sowie allgemein der deutschen Sprache durch eine Unzahl von Amerikanismen bzw. Anglizismen (vgl. dazu auch Henscheid Dummdeutsch, insb. S. 14 l.Sp.), die letztlich durch ihre Einseitigkeit — eine gleichzeitige, ähnliche Beeinflussung durch etwa die griechische, italienische, französische ... Sprache ist nicht erkennbar! — zur Verarmung nicht nur der deutschen, sondern überhaupt der dadurch beeinflußbaren europäischen Sprachen führt, sowie der zunehmend unreflektierte Gebrauch von Fremdwörtern und Abkürzungen; endlich in der zunehmenden politischen Radikalisierung und Gewaltbereitschaft, die in weiten Bevölkerungskreisen Europas festzustellen ist (vgl. dazu auch Bork Mißbrauch, S. 28: „Die Enthumanisierung des deutschen Menschen wurde in seiner Sprache vorweggenommen.” sowie ebenda, S. 33: „Das charakteristische Wesensmerkmal der gelenkten Nazi–Sprache war ihre Einfachheit und bewußte Primitivität, war die Wucht, mit der sie einmal geprägte Vorstellungs– und Denk–Schablonen immer wieder den Menschen einhämmerte.”). Die Gefahr einer schleichenden Wiederbelebung des in den osteuropäischen kommunistischen Diktaturen gescheiterten „Intsoc” durch Unterschätzung von Ideologie und der Mittel, derer sie sich bedient (vgl. dazu etwa Hitler Mein Kampf, S. 253 f.: „Man ging dabei von dem sehr richtigen Grundsatz aus, daß in der Größe der Lüge immer ein gewisser Faktor des Geglaubtwerdens liegt, da die große Masse eines Volkes [...] einer großen Lüge leichter zum Opfer fällt als einer kleinen, da sie selber ja wohl manchmal im kleinen lügt, jedoch vor zu großen Lügen sich doch zu sehr schämen würde. Eine solche Unwahrheit wird ihr ja gar nicht in den Kopf kommen, und sie wird an die Möglichkeit einer so ungeheuren Frechheit der infamsten Verdrehung auch bei anderen nicht glauben können, ja selbst bei Aufklärung darüber noch lange zweifeln und schwanken und wenigstens irgendeine Ursache doch noch als wahr annehmen; daher denn auch von den frechsten Lügen immer noch etwas übrig und hängen bleiben wird.”), wird verdeutlicht durch die zunehmende Verwendung eines Wortschatzes, der auf einen neuerlichen Versuch der Umsetzung des marxistisch–leninistischen Endziels, der Weltherrschaft der Égalité, der Gleichheit und Gleichmacherei hinweist: Worte wie „Gleichbehandlungsgesetz” und „Gleichberechtigung” werden heute an Stelle von Gleichwertigkeit und Respekt sogar vielfach selbstverständlich und widerspruchslos als „Ausdruck demokratischer Grundwerte” angesehen. Wem es aber gelingt, dem anderen seine Begriffe aufzuzwingen, der hat bereits den halben Weg zur Machtergreifung bereits absolviert!

[23] Ein Musterbeispiel dafür ist wohl die vom Bundesministerium für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz propagierte geschlechtergerechte Sprache (vgl. dazu BKA Kreatives Formulieren; empfehlenswert ist, zum Glossar, S. 134–141, zum besseren Verständnis ein „normales” Glossar hinzuzuziehen, etwa Wolff Sprachgeschichte, S. 271–275.); dort findet man von Sprachwissenschaftern formulierte Erklärungen wie „Manche Suffixe sind nicht mehr produktiv.” (BKA Kreatives Formulieren, S. 48; der Verfasser muß eingestehen, daß er in seinem ganzen Leben noch keine produktive Nachsilbe getroffen hat.) Daß die Formulierungen in der Broschüre in der selbst gewählten Definition teilweise ebenfalls diskriminierend sind (etwa die Bezeichnung des Bundeskanzleramtes als Herausgeberin oder die Bezeichnung als Bundesministerin, obwohl das Ministerium nicht nur für Frauenangelegenheiten, sondern auch für Verbraucherschutz zuständig ist und als Medieninhaber zwar die Bundesministerin angeführt wird, sie aber diese Broschüre sicher nicht als Privatperson bezahlt hat (so wäre wohl das Bundesministerium als Medieninhaber und nicht die Frau Bundesminister korrekterweise anzuführen gewesen.), ist dabei völlig nebensächlich: Eine konsequente Umsetzung dieser „Anleitung” hätte die systematische Aufhebung der meisten grammatikalischen Regeln der deutschen Sprache zur Folge. Ein solches Werk soll möglicherweise sogar lächerlich wirken, nicht ernst genommen und somit unterschätzt werden. Tatsache ist jedoch, daß sich der Widerstand dagegen in Grenzen hält, obwohl die Broschüre dem Staatsbürger gegenüber blanker Hohn ist in einer Zeit der Pensionskürzungen, der erhöhten Arbeitslosigkeit und des wirtschaftlichen Niederganges trotz EU–Beitrittes. Ideologisches Ziel ist offensichtlich, diese Krisenzeit auszunützen, um einerseits gesellschaftsverändernde Maßnahmen quasi unbemerkt einzuführen, während der Großteil der Bevölkerung mit „essentielleren” Problemen (wie etwa der Arbeitssuche) beschäftigt ist, diese einstweilen wuchern zu lassen, um durch ihr erneutes Propagieren von diesen essentielleren Problemen völlig unbehelligt ablenken zu können — und das alles auf Kosten des (in der Regel immer noch männlichen) Steuerzahlers. Dasselbe gilt übrigens für die Rechtschreibreform, die — außer von den Schulbuchverlagen — selten Befürworter mit fundierter Begründung findet; sie kostet mehrere Milliarden Schilling, nivelliert die Sprache, die durch sie ein gerüttelt Maß an Exaktheit verliert, und wird — aufgrund der hohen Beträge, die nochmals aufzubringen wären — wohl dann, wenn auch die Mehrheit eingesehen hat, daß die Einführung der „Reform” ein Fehler gewesen ist, nicht mehr rückgängig gemacht werden. So können unter dem Deckmantel des Fortschritts, der Modernisierung, der Beseitigung von Diskriminierungen neue unsachliche Unterscheidungen eingeführt werden, ohne daß dies besonders bemerkt wird; ein ideologisches fait accompli gegen die Demokratie!

[24] Vgl. zum Be griff Kaufmann Gerechtigkeit, S. 124: „Was sind Ideologien? Hier gibt es die verschiedensten Erklärungen. Marx vor allem hat einen kritischen Ideologiebegriff verwendet. [...] Man kann Ideologie ganz allgemein als eine unreflektierte, rational nicht ausgewiesene Handlungsorientierung verstehen. Wir alle handeln, mehr oder weniger, nach ideologisch geprägten Verhaltensmustern. Das wollen viele sich nicht eingestehen, weil sie Ideologie für etwas per se Negatives, Schlimmes halten. Man sollte aber Menschen, die angeblich frei sind von jeglicher Ideologie, mit großem Mißtrauen begegnen, denn offenbar fehlt ihnen die Fähigkeit zur Selbstreflexion, die Fähigkeit, den Ideologieverdacht zuerst einmal gegen sich selber zu richten. Kein Mensch verhält sich immer oder auch nur in der Regel rein rational — es ist rational, dies zu erkennen. Auch in der Wissenschaft kann man das Nicht–Rationale nicht immer völlig ausschalten. Aber die Wissenschaft muß nach Rationalität streben, sie muß das Ideologische als solches aufzudecken und zu überwinden trachten.” Vgl. auch Leitner u.a. Mensch und Staat, S. 143: „Unter einer Ideologie kann man ganz allgemein ein Gedankensystem oder eine Summe von Wertvorstellungen über die Gestaltung von Staat und Gesellschaft verstehen. Vielfach werden Ideologien als soziale und politische Rechtfertigungslehren definiert, als Komplex von Ideen zur Rechtfertigung politischer Haltungen und Ziele.” Zusätzlich ist zwischen „Weltanschauung”, d.i. die individuelle Summe von universalistischen Wertvorstellungen mit religiös–naturrechtlichem Ansatz, und „Ideologie”, nämlich der Summe von einseitig ausgerichteten Rechtfertigungsgründen zur Festigung einer Machtposition gegenüber den Machtunterworfenen, zu unterscheiden.

[25] Vgl. dazu Zellenberg Akádemos, S. 11 f.: „Akademische Freiheit ist das Freisein von ideologischen und politischen Bindungen. Akademische Freiheit eines Studiums äußert sich also in der rein theoretischen, die Erfassung der Wirklichkeit zum Ziel habenden Zuwendung zu den Dingen, ohne von irgendwelchen Nutzungszwecken politisch–ideologischer Natur in Dienst genommen zu sein.

[26] Zur Toleranz ausführlich: Leitner u.a. Lehrbuch S. 134–136; vgl. auch Kaufmann Gerechtigkeit, S. 111 f: „Toleranz ist ausgeschlossen, wo ein Standpunkt absolut gesetzt wird. Wer für sich in Anspruch nimmt, daß er allein die Wahrheit hat, daß einzig seine Lebensweise gut ist, der wird aus taktischen Gründen den Irrtum und das Bösesein der anderen vielleicht eine Zeitlang hinnehmen, sein Ziel wird aber sein, die anderen zu bekämpfen und ihnen seine Wahrheit und seinen »way of life« aufzunötigen. Wie Intoleranz unter den Individuen zu Haß und Streit führt, so führt sie unter den Völkern zu Krieg. [...] Toleranz darf nicht verwechselt werden mit Indifferentismus. Der Indifferente, der Neutralistische, erst recht der Resignierte, der an der Wahrheit verzweifelt, gar annimmt, daß es keine Wahrheit gebe, kann nicht wirklich tolerant sein. Der Indifferente, der sich nicht entscheiden kann, ist unfähig, zu »tragen« und zu »ertragen«, er schwankt zwischen den verschiedenen Meinungen hin und her und ist darum nicht imstande, sich mit anderen auseinanderzusetzen und so zur Wahrheitsfindung beizutragen. Toleranz setzt daher gerade voraus, daß es objektive Wahrheit gibt und daß sie, zumindest teilweise, aufgedeckt werden kann. Toleranz ist aber ausgeschlossen, wo jemand für sich in Anspruch nimmt, im Besitz der ganzen und absoluten Wahrheit zu sein. Denn ein Absolutes läßt ein Anderes nicht zu, eben weil es aus–schließlich ist. [...] Wahrheit und Freiheit sind nicht etwas, das man als festen Besitz hat, sie sind etwas, das sich in einem ständigen Prozeß vollzieht. Optimale Bedingungen für diesen Prozeß sind nur in einer offenen Gesellschaft gegeben, in der eine Pluralität von Meinungen sich in einem ungehinderten Austausch miteinander befinden.”

[27] Trauriges Beispiel ist dafür der „wissenschaftliche Nachweis der Minderwertigkeit der jüdischen Rasse” mit der damit einhergehenden „wissenschaftlichen Untersuchung” und „Definition” der Merkmale jüdischer Rassezugehörigkeit als „wissenschaftliche Rechtfertigung” der Massenvernichtung im Sinne der „Endlösung der Judenfrage” im Dritten Reich.

[28] Autorität ist geradezu als Gegensatz zur Macht zu sehen; vgl. Mill Freiheit, S. 25: „Die Macht (gemeint ist jene des Meinungsdiktates seitens des Volkes oder seiner Regierung im Einvernehmen mit diesem) ist an und für sich unrechtmäßig. Die beste Regierung hat ebensowenig Anspruch darauf wie die schlimmste. Sie ist genauso schädlich oder noch schädlicher, wenn man sie in Übereinstimmung mit der öffentlichen Meinung ausübt, als wenn sie in Widerspruch zu ihr steht. Wenn alle Menschen außer einem derselben Meinung wären und nur dieser einzige eine entgegengesetzte hätte, dann wäre die ganze Menschheit nicht mehr berechtigt, diesen einen mundtot zu machen, als er, die Menschheit zum Schweigen zu bringen, wenn er die Macht hätte.” Heute garantiert Art. 10 EMRK die Meinungsfreiheit in Österreich zwar auf Verfassungsebene, bietet jedoch keinerlei Schutz gegen die Verbreitung einer parteipolitisch–ideologisch orientierten Einheitsmeinung, etwa via staatlich–monopolistischer Massenmedien, sondern „nur” vor direkten Eingriffen des Staates in die private Meinungsfreiheit des einzelnen Bürgers; wie schwer es ist, diese Macht zu brechen, zeigt die bis heute andauernde Problematik um die Freigabe von Kanälen für private Rundfunk– und Fernsehträger.
Der politisch motivierte und durch Gesetze „zementierte” erweiterte Einfluß — oft gegen den Sinn verschiedener Verfassungsgarantien — ist bei genauerem Hinsehen oft zu finden. Ein Beispiel dazu ist das B–GBG: Es negiert den Unterschied der Geschlechter (kann daher niemals „geschlechtergerecht” sein; vgl. BKA Kreatives Formulieren) und behandelt sie gleich anstatt gleichwertig; es gilt nur im Bereich der Beamten und Bundesangestellten (vgl. § 1 B–GBG), jedoch haben sich im Laufe der Zeit aus diesem Bereich — auch und vor allem mit Hilfe des staatlichen ORF — ein gewisser Wortschatz und eine gewisse Grundhaltung in weiten Kreisen der Bevölkerung ausgebreitet, die jeden geradezu als gesellschaftlichen, antidemokratischen (!), „frauenfeindlichen” Außenseiter diskreditieren und „selbstverständlich berechtigterweise” mundtot machen, der gegen diese Gleichbehandlung Stellung nimmt — ein deutliches Exempel für den parteipolitisch–ideologisch motivierten, grundrechtsfeindlich–„schleichenden” gesellschaftlichen Umbau, wie er in Österreich offenbar an der Tagesordnung ist. Von Meinungsfreiheit kann aber nur dann geredet werden, wenn der Staat sich nicht nur in die Meinungen seiner Bürger nicht einmischt, sondern ihnen in ihrer Vielfalt eine mindestens ebenso große Plattform bietet — etwa im Wege des privaten Medienbereiches —, wie die Träger der Staatsgewalt für sich in Anspruch nehmen; vgl. dazu auch JU Grundsatzprogramm, S. 25: „Medienkonkurrenz und Informationsangebot. 67. Meinungsfreiheit als zentraler Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft ist nur gewährleistet, wenn die Freiheit der Information und der Medien gesichert ist. In den Medien muß sich die Vielfalt der Meinungen und Anschauungen widerspiegeln. Sie sind ein wesentliches Kontrollorgan gegenüber Gesellschaft und Staat. Massenmedien sind jedoch auch in der Lage, durch ihre Berichterstattung selbst Einfluß auf Meinungs– und Willensbildung zu nehmen, während sie selbst wirksamer Kontrolle weitgehend entzogen sind. Hieraus erwächst den Medien eine besondere Verpflichtung, ihren meinungsbildenden und politischen Einfluß nicht zu mißbrauchen. Vielfalt und Konkurrenz der Medien sichern ein ausgewogenes Informationsangebot. Es ist daher Aufgabe des Staates, Medienvielfalt zu sichern und Monopole abzubauen. Im Bereich der Presse hat sich die privatwirtschaftliche Organisation bewährt. Im Bereich von Hörfunk und Fernsehen kann eine Konkurrenz von öffentlichen und privaten Anbietern zu Vielfalt und ausgewogenem Angebot führen. Die Förderung des deutschen und europäischen Films muß verstärkt werden.” Gefordert werden müssen in diesem Zusammenhang überdies auch Garantien für die Meinungsfreiheit der Bürger untereinander, die von diesen wirksam durchgesetzt werden können.

[29] Vgl. Leitner u.a. Mensch und Staat, S. 134: „»Wer Macht besitzt, kann tolerant handeln. Wer machtlos ist, kann tolerant denken. Da die Machtlosen fast immer, wenn sie zur Macht gelangen, die Toleranz vergessen — ein sehr beachtenswertes Phänomen — und die Mächtigen sich nur selten bis zur Toleranzstufe am Denken geübt haben, ist es nicht gut um die Toleranz der Welt bestellt.« (Alexander Mitscherlich)”

[30] Vgl. EMRK, Präambel.

[31] Nur totalitäre Systeme engen die Sprache ein — wie es etwa durch die Vereinfachung der neuen Rechtschreibung und durch die „kreativen” Vorschläge des Bundesministeriums für Frauenangelegenheiten geschieht —, freiheitlich–demokratische Ordnungen sind stets um eine Erweiterung der Sprache bemüht; vgl. dazu auch Bork Mißbrauch, S. 98. Nur in totalitären Systemen werden an Universitäten Lehrpläne (nicht: die Kritierien für das erfolgreiche Absolvieren eines Studiums!) von politisch besetzten staatlichen Stellen vorgegeben; vgl. dazu auch Mill Freiheit, S. 26: „Jedes Unterbinden einer Erörterung ist eine Anmaßung von Unfehlbarkeit.”

[32] Vgl. Weigel Ruhig, S. 39: „Verallgemeinerungen können sehr weh tun.” Kuehnelt–Leddihn Sarajewo, S. 25: „Man hüte sich also vor Vereinfachungen!”

[33] Dies ist eine kleine Auswahl von Begriffen, mit denen der Verfasser im Laufe seines couleurstudentischen Lebens von Nicht–Corporationsstudenten bedacht worden ist. Der Verfasser hat sich oft gefragt, wie sich wohl ein Angehöriger einer jüdischen farbtragenden Corporation fühlen mag, wenn er mit solchen Ausdrücken konfrontiert wird ... Vgl. dazu auch Weigel Ruhig, S. 39 f.: „Für die Linken bin ich ein Faschist, für die Bürgerlichen ein Linker, so ist's recht, und es macht mir höllischen Spaß, Leuten beim Erstaunen zuzuschauen, wenn ich meinem Image nicht entspreche.” Pauschalierende Aussagen gegen Couleurstudenten, gegen Burgenländer, Mühlviertler, Deutsche oder Italiener sind jedoch genauso als Vorurteile zu bezeichnen wie pauschalierende Darstellungen von Indianern, Jörg Haider, Sozialisten, Juden oder gegenüber einer sonstigen, x–beliebigen Gruppe oder Person. Sogenannte „graduelle Unterschiede” als Entschuldigung oder gar Rechtfertigung von unsachlicher Unterscheidung (Diskriminierung) zu machen, ist blanke Verhöhnung der zahllosen Opfer derartiger Vorurteile! [Couleurstudenten sind farbtragende Corporationsstudenten; Anm.] Vgl. dazu auch Ledel in CARO♦AS 3/1999, S. 11 l.Sp.: „»Wer einen anderen tötet, ...«, heißt es in § 75 des Österreichischen Strafgesetzbuches. Von Österreichern, Roma, Chinesen, von Moslems, Christen oder Juden, von Indianern, Negern oder Bleichgesichtern ist dort nicht die Rede, und ich hoffe sehr, daß das so bleibt.”

[34] Vgl. Mill Freiheit, S. 60: „Die verhängnisvolle Neigung der Menschen, über etwas, das nicht länger zweifelhaft ist, nicht weiter nachzugrübeln, ist die Ursache der Hälfte aller Irrtümer. Ein zeitgenössischer Schriftsteller sprach sehr richtig von »dem tiefen Schlummer einer unbestrittenen Meinung«.”

[35] Vgl. dazu Canetti Masse und Macht.

[36] Vgl. dazu nur beispielsweise Berlakovich/Sivich Rechtsextremismus, S. U 1, sowie Waldenmair–Lackenbach in JES Konzept Nr. 24, S. U 1.

[37] Vgl. etwa Brockhaus 1898, Bd. 7 S. 22: „Fraktur (lat.) ... In der Buchdruckerkunst ist F. (d. i. gebrochene Schrift) die in deutschen Druckwerken übliche Schrift, welche sich durch ihre scharf gebrochenen Ecken von der runden röm. Schrift (der Antiqua, s. d.), für welche auch die lat. Bezeichnung rotunda oder rotundalis vorkam, unterscheidet. [...] Sie knüpfte an diejenige Form der Buchstaben an, welche in deutschen Texten und Briefen beim Schreiben üblich war. Versuche in dieser Richtung finden sich bereits im 15. Jahrh. Im Anfang des 16. Jahrh. erlangte zu Nürnberg, wo eine Schule von Schönschreibern, «Modisten» genannt, besonders unter dem Meister Paul Fischer blühte, eine den Formen deutschnationaler Kunst sich gut anpassende Schönschrift allgemeineres Ansehen und Verbreitung. Fischers Schüler war der Schönschreiber Joh. Neudörfer der Ältere, aus dessen Schule zumeist die Hofsekretäre des Kaisers Maximilian I. hervorgingen, darunter Vincenz Röckner, welcher die Probe zur Theuerdankschrift [...]”; Meyers 1983, Bd. 7 S. 186: „Fraktur [zu lat. fractura „Das Brechen”], eine in Deutschland im 16. Jh. geschaffene Form der gotischen Schrift, die jahrhundertelang in Deutschland gegenüber der Antiqua den Vorrang behauptete; auch im poln., tschech., litauischen, schwed. und finn. Sprachbereich verbreitet. Sie entstand auf der Grundlage der Bastarda als Theuerdankschrift (Entwurf von V. Rockner für den Druck des „Theuerdank”, 1517) und als „Dürerfraktur” (1522, 1525 ff.), der Schrift in Dürers Veröffentlichungen, von J. Neudörffer d. Ä. entworfen (geschnitten von Hieronymus Andreae). [...] Die F. verlor seit dem 19. Jh. zunächst in wiss. Werken, allg. im 20. Jh. ihre Bed., obwohl gerade Anfang des 20. Jh. vorzügl. Frakturschriften geschnitten wurden, die sog. deutsche Schrift: R. Koch (u.a. „Dt. Kochschrift”, 1908), [...]”

[38] Vgl. etwa Fichtenau Lehrbuch, S. 25–40.

[39] Die Fraktur wurde während der Zeit des Nationalsozialismus als „verjudet” abgeschafft und durch die heute allgemein übliche Antiqua ersetzt; vgl. dazu etwa Barmettler in Pürer, S. 306, sowie Engelbrecht Bildung, S. 318 m.w.N. Die Forderung nach Abschaffung der Fraktur — wie auch nach Vereinfachung der Rechtschreibung — ist schon damals nicht mehr neu; vgl. dazu Leipziger Lehrerverein Rechtschreibung, S. 20: „Frakturzeit: Zeit der Barockschwülste in Wohnung, Kleidung, Sprache und Schrift (Wortungetüme, Bandwurmsätze, Schreibung überflüssiger Buchstaben). antiquazeit: zeit der einfachen häuser der einfachen kleider, der einfachen schrift — der einfachen rechtschreibung!” Je einfacher jedoch die Sprache des Volkes, desto leichter ist es beherrschbar; vgl. Orwell 1984, S. 241 f. und oben FN 19. Das erklärt einleuchtend, warum die Fraktur gerade in der Zeit des totalitären Nationalsozialismus abgeschafft worden ist.

[40] Vgl. dazu beispielsweise das Reichsgesetzblatt für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder. CXLVIII. Stück v. 10.08.1918.

[41] Vgl. Stowasser.

[42] Dasselbe gilt für die Kurrentschrift, möchte man nicht unterstellen, daß etwa einer der international berühmtesten zeitgenössischen österreichischen Künstler, Friedensreich Hundertwasser, deutschtümelnd oder nationalsozialistisch eingestellt wäre!

[43] Der Schriftzug des Verbindungsnamens auf dem abgebildeten Aufkleber entspricht übrigens weit mehr jenem nationalsozialistischen „idealen” Schriftstil, wie er etwa bei Eggers Freiheit oder bei Hoffmann Ostmark zu finden ist. Die Kurrentschrift wurde mit Runderlaß (E II a 334/41 E III, Z II a) am 1. September, die Druckschriften Gotisch, Schwabacher und Fraktur bereits am 3. Jänner 1941 durch einen Geheimerlaß abgeschafft; vgl. etwa Süß Druckschrift, S. 10.

[44] Vgl. dazu Raffael in CARO♦AS Nr. 6/1989.

[45] Das ist natürlich Geschmackssache und soll hier nicht weiter behandelt werden.

[46] Vgl. Krause Burschenherrlichkeit, S. 79: „Die gesamte Studentengeschichte ist nur im Rahmen der jeweiligen Zeitgeschichte zu verstehen und steht mit dieser in intensiver Wechselbeziehung.”

[47] Studentische Standesvertretung, die vom landsmannschaftlichen Prinzip geprägt war.

[48] Vgl. Gall Alma Mater Rudolphina, S. 89.

[49] § 1 der Würzburger Verfassung der DSt: „Die Studierenden deutscher Abstammung und Muttersprache der Hochschulen des deutschen Sprachgebietes bilden die Deutsche Studentenschaft.” Vgl. Heither u.a. Blut und Paukboden, S. 88.

[50] Die völkisch–antisemitische Haltung hat sich in der DSt insgesamt erst 1923/24 durchgesetzt; vgl. Heither u.a. Blut und Paukboden, S. 89.

[51] Vgl. Gall Alma Mater Rudolphina, S. 89 f.

[52] Vgl. Gall Alma Mater Rudolphina, S. 89.

[53] Vgl. dazu Drimmel DSt und ÖH, S. 106–109; ders. Nazis, S. 28 f.; zur Haltung der österreichischen CVer zur DSt vgl. ebenda. Heinrich Drimmel gilt als verläßlicher Zeitzeuge; er wurde 1933 als Sachwalter der Österreichischen Hochschülerschaft von amtswegen eingesetzt; vgl. dazu Gall Alma Mater Rudolphina, S. 90.

[54] Zur KDHOe vgl. KDHW Mitteilungen 06.1937, S. 4: „Sinn und Zweck der K.D.H.Oe.: Drei Aufgaben sind es vor allem, die die Katholische Deutsche Hochschülerschaft Oesterreichs zu erfüllen hat: Trägerin soll sie sein katholischen Geistes an Oesterreichs hohen Schulen. Jene Bewegung soll sie sein, in der alle katholischen Studentenvereinigungen, in der alle katholischen vaterländischen Studenten in geschlossener Front gegen die Feinde des Glaubens und des Vaterlandes stehen. Nicht zuletzt soll die KDHOe. der sozialen Arbeit dienen. Brückenbauer wollen wir sein von Student zu Student, Brückenbauer aber auch vom Studenten zum Arbeiter! Zusammenarbeit aller katholischen Akademiker Oesterreichs und darüber hinaus innige Verbindung mit den katholischen Studentenverbänden der ganzen Welt ist unser Ziel. Immer bewußt, Träger einer neuen Idee, Wegweiser einer neuen Zeit an den österreichischen Hochschulen zu sein, wollen wir unsere ganze Kraft daransetzen, eine christliche, österreichische, wahrhaft soziale Studentenschaft zu sein, wie es unser Heldenkanzler [gemeint ist Dollfuß, Anm.] gewollt.” Zur KDHW vgl. ebenda, S. 2: „Die KDHW ist die Katholische Aktion der Hochschule: Sie ist damit beauftragt, die Studierenden mit der Katholischen Aktion als der großen Bewegung in der Kirche, die vom Oberhaupt der Kirche selbst geschaffen wurde und geleitet wird, bekannt zu machen und jeden Verband sowie jeden einzelnen Studenten zum lebendigen Träger der Bewegung zu machen. Es ist bekannt, daß der Heilige Vater selbst in mehreren Ansprache es deutlich ausgesprochen hat, daß gerade die Studenten in der Katholischen Aktion besondere Aufgaben zu erfüllen haben.” Unter Berücksichtigung dieser Programme scheint es nicht verwunderlich, daß diejenigen Studenten, die in der KDHOe bzw. der KDHW organisiert waren, nicht mit dem Nationalsozialismus kollaborierten! Vgl. dazu auch KDHW Mitteilungen 11.1937, S. 2 f.

[55] Die Gründung des NSDStB erfolgte am 08.12.1925 in München durch die beiden Jus–Studenten Tempel und Podlich; vgl. dazu Klose Freiheit, S. 220 f.

[56] Vgl. dazu Klose Freiheit, S. 223 f.

[57] Diese Erfolge kamen selbst für Hitler überraschend; vgl. Klose Freiheit, S. 221. Sie sind jedoch zu relativieren; vgl. dazu Klose Freiheit, S. 224: „Nun wird mit diesen Zahlen gern gearbeitet, um zu beweisen, daß vor 1933 die deutschen Studenten bereits Nationalsozialisten waren. Das ist ganz falsch. 1932 nahmen in Breslau 35 %, in Berlin 30 %, in Köln nur 22 % aller Studenten überhaupt an Wahlen teil.” Noch weniger aussagekräftig in dieser Hinsicht sind aufgrund der österreichweit niedrigen Wahlbeteiligung von etwa 25 % die ÖH–Wahlen der jüngsten Zeit. In Innsbruck konnte der NSDStB trotz des hohen Anteils reichsdeutscher Studenten erst 1931, als die Deutsche Studentenschaft als Gesamtvertretung der Studentenschaft offiziell nicht mehr anerkannt war, eine Mehrheit erringen; vgl. dazu Drimmel Nazis, S. 28 f. Demnach ist auch die pauschalierende Aussage von Vasek, die DSt sei „radikal antisemitisch und deutschnational” gewesen, als irreführend abzulehnen; vgl. Vasek Schwein, S. 69. Thomas Vasek ist derzeit „profil”–Redakteur; vgl. dazu Pretterebner Kufner, S. 14 f.

[58] „Der Nationalsozialismus kennt keine »Autonomie« der Hochschulen, die gegen das Volk behauptet werden könnte.” Vgl. Frick Student im Volk, S. 11. Die Veränderung wird dann auch in der Verfassung der „Reichsschaft” deutlich (beachtenswert sind die Unterschiede in Aufgabenstellung und Wortwahl im Vergleich zur KDH!); vgl. Frick Student im Volk, S. 19: „Ich gebe der Reichsschaft der Studierenden an den deutschen Hoch– und Fachschulen diese Verfassung:
Stück 1: Die Deutsche Studentenschaft und die Deutsche Fachschulschaft bilden zusammen die Reichsschaft der Studierenden an den deutschen Hoch– und Fachschulen. Stück 2: Der Reichsschaftsführer wird vom Reichsminister des Innern ernannt. Stück 3: Die Reichsschaft verbindet die Deutsche Studentenschaft und die Deutsche Fachschulschaft zur Zusammenarbeit in den gemeinsamen Aufgaben. Die Formen der Zusammenarbeit bestimmt der Reichsschaftsführer. Die Reichsführer der Deutschen Studentenschaft und der Deutschen Fachschulschaft stehen ihm für seine Aufgaben zur Verfügung. Die Ausführung der gemeinsamen Aufgaben ist ausschließlich Sache der Deutschen Studentenschaft und der Deutschen Fachschulschaft. Der Reichsschaftsführer hat das Recht, an allen Veranstaltungen der Deutschen Studentenschaft und der Deutschen Fachschulschaft teilzunehmen; er ist zu ihnen einzuladen. Stück 4: Nach vollzogenem Aufbau erläßt der Reichsminister die endgültige Verfassung auf Vorschlag des Reichsschaftsführers. — Berlin, den 7. Februar 1934: Der Reichsminister des Innern. gez. Frick.”
Zur Verfassung der DSt vgl. ebenda, S. 20–26; zur Verfassung der Fachschulschaft vgl. ebenda, S. 27–29. Hervorhebungen nicht im Original.

[59] Da es zu dieser Zeit weder einen relevanten Anschlußgedanken noch einen national determinierten, weitverbreiteten Antisemitismus gegeben hat — vgl. dazu Weigel Ruhig, S. 10: „Probleme des christlich–jüdischen Gegensatzes gab es weder in der Volksschule (1914–1918) noch im Gymnasium (1918–1926)” —, befinden sich auf der Liste der Geldgeber vor dem Krieg selbstverständlich auch Namen, die auf einen „nichtarischen” Ursprung hinweisen. Die „historischen Recherchen” des „Untersuchungskommissionsmitgliedes” Ulrike Davy, auf die sich etwa Vasek beruft, können nicht besonders objektiv und intensiv gewesen sein, denn sie erwähnen weder den Beginn der Planungen noch die Liste der Geldgeber; vgl. Vasek Schwein, S. 69. Pikanterweise ist in dieser „Antifa”–Broschüre der ÖH auf S. 76 ein Inserat des Liberalen Bildungsforums abgedruckt, in dem ein Buch jenes Herrn Dr. Friedhelm Frischenschlager beworben wird, der als BMLV extra an die österreichisch–italienische Grenze gefahren ist, um einen Kriegsverbrecher aus der Zeit des Nationalsozialismus mit Handschlag zu begrüßen! Vgl. Davy/Vasek Siegfriedskopf, dazu Acta Studentica 93/1992, S. 15.

[60] Zur Zeit des Deutschen Krieges und später des Deutsch–Französischen Krieges hat es die Deutsche Studentenschaft als „Nation”, nicht aber als Institution gegeben. Zur Bedeutung der Akademischen Legion in dieser Zeit vgl. Gall in BKA 1965, S. 12 f.: „Wie schon während des Dreißigjährigen Krieges [...] hatten auch 1848 die Wiener Studenten und ihre Akademische Legion hervorragenden Anteil am Kampf um Verfassung, Presse– und Meinungsfreiheit. Die Wiener »Aula« (das Jadotsche Universitätsgebäude von 1756) wurde zum Freiheitssymbol schlechthin für Österreich und die Welt. Delegationen aus Frankreich und den Vereinigten Staaten grüßten die Wiener Legionäre ebenso wie solche aus Böhmen, Mähren und Ungarn. Menschenwürde und Menschenrecht rangierten weit vor kleinbürgerlichem Chauvinismus.”

[61] Vgl. dazu Gall Alma Mater Rudolphina, S. 162 f.: „Nach 1848 kam es nur noch wenige Male zum Versuch, eine Studentenlegion ins Leben zu rufen. Im Preußenkrieg von 1866 scheiterten solche Bestrebungen am Widerstand von Wiener Burschenschaften. In der allgemeinen Begeisterung am Beginn des Ersten Weltkrieges beschloß am 5. August 1914 eine gemeinsame Sitzung verschiedener akademischer Korporationen in Anwesenheit des Rektors Richard Wettstein v. Westersheim, einem Antrag der Burschenschaft Ostmark folgend, die Begründung einer akademischen Legion. [...] Das Abzeichen dieser Legion hatte die Umschrift: „Akademische Legion — Ehre, Freiheit, Vaterland”, ein Spruch, der sich bis in die heutige Zeit bei allen (!) Corporationen erhalten hat. 1915 hörte die Legion auf zu bestehen. [...] 1918 versuchten die Deutsch–Völkischen im Allgemeinen deutschen Hochschulausschuß mit negativem Erfolg, eine bewaffnete Studentenlegion zum Schutz der Universität aufzustellen.”

[62] Vgl. dazu Gall Alma Mater Rudolphina, S. 89. Aus den Unterlagen des Universitätsarchives Wien geht hervor, daß zur Einweihungsfeierlichkeit alle ortsansässigen farbtragenden (!) Corporationen eingeladen werden sollten. Falls dies wirklich geschehen ist, dürfte es das letzte Mal nach dem Ersten Weltkrieg gewesen sein, daß deutschnationale, jüdische und christliche Corporationen plen.col. gemeinsam an der Wiener Universität aufgetreten sind. Vgl. dazu auch Gall Alma Mater Rudolphina, S. 190: „[...] nahm die Gesamtheit der Wiener Studentenschaft an der Einweihung [...] teil.”

[63] Vgl. Fellinger u.a. 600-Jahr–Feier, S. 106. Zur Feier allgemein vgl. BKA Kulturnachrichten 1/1965. Das erste Totengedenken nach dem Zweiten Weltkrieg hielten dort am 05.05.1948 CVer ab; vgl. Gall Alma Mater Rudolphina, S. 192.

[64] Vgl. Fellinger u.a 600-Jahr–Feier, S. 108. Am Ablauf der Feier waren sowohl die katholische Universitätssängerschaft „Waltharia” im ÖCV als auch die Universitätssängerschaft „Barden zu Wien” (vgl. Barden im Internet) aktiv beteiligt. „Der Rektor hielt folgende Ansprache: »Eine Universität, die wie wir eine Feier langen Bestandes begeht, blickt natürlicherweise an diesen Tagen zurück auf ihre Vergangenheit, auf das, was vor ihr war und geschaffen wurde — und damit auf die, die vor ihr waren, und die das Werk, das wir heute betreuen, erbaut haben. Und wahrlich ist es ein Werk, das Generationen gebaut haben — viele davon sind uns in Erinnerung, ihre Namen eingegraben in goldenen Lettern in alte Bilder oder Folianten — noch mehr aber sind unbekannt geblieben, namenlos — dennoch waren sie ein Teil am großen Werk, das ohne sie ebensowenig hätte werden können wie ohne die anderen. — Wenn wir, wie wir gerne sagen, eine Gemeinschaft sind, und das nicht nur ein leeres Wort sein soll, muß es auch eine Gemeinschaft sein, die, gerade an solchen Tagen wie diese jetzt, hinüberreicht über die Schwelle, die die Toten von den Lebenden trennt. Wir denken an sie, nicht nur wie man an Monumente denkt, an leblose Bilder, an Vergangenes und Aufgelöstes, wir denken an sie als die, die das Werk begonnen haben, das wir fortführen, und die daher im Werk, das wir heute besorgen, noch immer lebendig sind. Die von uns, die gläubig sind, wissen noch mehr — sie wissen im Glauben, daß die Toten lebendiger sind als wir, denn sie sind der großen Wahrheit näher, die wir noch verborgen suchen müssen; sie können, so hoffen wir im Glauben, nun facie ad faciem schauen, was wir noch mühsam erschließen müssen. — Wie immer aber man dazu steht, eines ist wohl unbestritten, daß wir ihrer mit Dank gedenken müssen, da wir auf ihrem Werk, wie auf einem guten Grund, unser Tun aufbauen und gestalten. [...] — Ihrer aller zu gedenken ist uns gerade in diesen Tagen freudigen Feierns hohe Pflicht. — Und gedenken heißt das Erbe bewahren und fortführen. Das heißt, den Bau, der uns übergeben wurde, nicht nur zu erhalten, wie er ist, sondern ihn unserer Zeit und unseren Aufgaben gemäß umzugestalten, zu erneuern, lebendig zu erhalten. Tradition, Erbe und Verpflichtung der Vergangenheit und den großen Toten gegenüber dürfen nie in dem Sinne verstanden werden, daß das, was, geschah, was sie taten, nun für immer nachgeahmt werden müßte, sondern daß der Geist nachgeahmt werden und wiederholt werden muß, in dem es geschah: der Geist der Hingabe an die Forschung, auch der Neuerung, überhaupt des Fortschrittes. Es ist uns dies gerade heute hohe Aufgabe. — Ganz besonders soll uns aber der Opfertod der vielen Mahnung sein, die in diesen letzten Kriegen starben: Mahnung daran, daß die Auseinandersetzungen und Differenzen, die immer auftreten werden, auf dem Gebiete des Geistigen, niemals auf dem Gebiete der rohen Gewalt ausgetragen werden sollten. Gerade der Akademiker muß es als hohe Verpflichtung sehen, Leidenschaften nationaler, politischer, religiöser, was immer Art, die ins Fanatische und damit ins Gefährliche sich zu entwickeln drohen, rechtzeitig als Verirrungen der echten Humanitas zu erkennen und mutig zu bekämpfen. Die ungezählten Toten, die vor 20 Jahren auf den Schlachtfeldern, unter Bombenangriffen, aber auch (schwerst zu beklagende Verirrung) in menschlicher Entwürdigung in Konzentrationslagern, in rassischen, religiösen und sonstigen Verfolgungen aller Art ihr Leben geben mußten, müssen uns eine ständige und bleibende Mahnung sein, daß gerade wir darüber zu wachen haben, daß die menschlichen Leidenschaften unter der Herrschaft des Geistes bleiben müssen, wenn anders nicht der Mensch seine Würde, ja seinen Namen als solcher verlieren soll. — Der Tod dieser Ungezählten liegt auf uns, den Überlebenden, als eine schwere Verpflichtung. Wir wollen dieser Verpflichtung eingedenk sein und damit unserer Toten und wollen den kleinen Spruch im Herzen behalten, den ich einmal an einer Kriegergedenktafel einer kleinen Gemeinde las: >Gott wolle den Frieden erhalten, den wir mit dem Tode bezahlten.< — Ich darf hinzufügen: den Frieden in der großen Welt und auch in unserem kleinen Lande.«” Vgl. Fellinger u.a. 600-Jahr–Feier, S. 106–108. Eine solche Feier, eine solche Rede eines Universitätsrektors fallen nach Auffassung des Verfassers wesentlich mehr ins Gewicht als ein paar Kränze, die Burschenschafter am Siegfriedskopf in Unkenntnis seiner Entstehungsgeschichte niederlegen.

[65] Vgl. Gall Alma Mater Rudolphina, S. 163.

[66] Neben Interesse an der Sache an sich und der Möglichkeit, Erkenntnisse über die Arbeitsweise, insbesondere die Geldbeschaffung des politischen Gegners zu erhalten, war das Ziel der Mitarbeit konservativer Studenten bei der Plattform Siegfriedskopf, Quellenforschung und Publikation der Ergebnisse nicht Freiheitlichen und schlagenden Burschenschaftern zu überlassen und einer erneut tendenziellen Interpretation des Gedenksteins vorzubeugen. Ein Versuch in diese Richtung führte dann konsequenterweise zum entsprechenden Bruch. — Immer wieder streben nichtkonfessionelle, schlagende, manchmal extremistische Corporationen danach, die von konfessionellen Corporationen vorgenommene Abgrenzung zu unterlaufen, diese zu vereinnahmen, um so ihre Isolation zu überwinden und „gesellschafts–”, „salonfähig” zu werden; vgl. dazu auch Kosak in Academia 12/1996 mit Hinweis auf Barden im Internet.

[67] Vgl. dazu auch Wagner Atlas, S. 248 r.Sp.: „Mag der Übergang zwischen Vergangenheit und Zukunft noch so schmal sein, der Gegenwart ist es möglich, in bestimmten Grenzen ihre Verantwortung für den weiteren Verlauf der Ereignisse wahrzunehmen. Jetzt, in der Gegenwart, entscheidet es sich, ob das Erbe gepflegt, weitergegeben, abgewandelt oder verworfen wird: Im November 1918 z. B. forderten Linksradikale den Abriß aller monarchischen Gebäude und Denkmäler in Wien, um den endgültigen Bruch mit der habsburgischen Vergangenheit unter Beweis zu stellen; besonnene Staatsmänner stellten sich dagegen.” Wer sich daher gegen die Beseitigung des Siegfriedskopfes ausspricht, muß keinesfalls deutschnational, nationalsozialistisch, deutschtümelnd, faschistisch oder faschistoid sein; es ist durchaus möglich, daß derjenige etwas aus den „Bilderstürmen” der Reformation, der Französischen Revolution oder des Nationalen Sozialismus gelernt hat, sie für antiliberal, gegen die Meinungsfreiheit gerichtet und damit zutiefst undemokratisch hält. Vgl. dazu Leser Salz, S. 261: „Mißtrauisch soll man sein!”

[68] Neben der vom Verfasser gewählten Schreibweise ist auch „Korporation” gebräuchlich. Neben der lateinischen Bezeichnung wird vielfach auch der Begriff „Studentenverbindung” bzw. „studentische Verbindung” verwendet.

[69] Vgl. Meyers Taschenlexikon 1990, Bd. 21, S. 199 l.Sp.

[70] Vgl. Glienke Civis academicus, S. 12. Daneben gibt es auch zahlreiche verbandsfreie Corporationen und solche, die mit einem Verband — meist mangels der vollkommenen Übereinstimmung der Prinzipien — assoziiert sind. Zu unterscheiden sind die Corporationen und Verbände weiters nach dem Geschlecht der Mitglieder (männlich — weiblich — gemischt), nach vorhandener oder nicht vorhandener konfessioneller Prägung (katholisch — christlich — liberal — national — sonstige), nach dem angestrebten Ausbildungsziel der Mitglieder (pennale — akademische Verbindungen) sowie nach Mitgliedschaften des jeweiligen Verbandes bei Dachverbänden wie dem EKV. Ein umfangreiches Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen bieten allgemein Glienke Civis academicus, S. 9–12 und S. 269, sowie mit einer knappen Charakterisierung Pabst Couleur und Braunhemd, S. 92–102; eine ausführlichere Charakterisierung der Verbände (mit gelegentlichen Druckfehlern) findet sich in Glienke Civis academicus, S. 245–267.

[71] Ein Beispiel dafür ist der ÖCV. In einem solchen Verband können ausschließlich Corporationen, nicht jedoch physische Personen Mitglied sein. Es ist daher falsch, von einer Person als „Mitglied des ÖCV” zu sprechen; sie ist „Mitglied einer ÖCV–Verbindung”.

[72] Ein Beispiel dafür ist der SCV, der die Plattform für die Zusammenarbeit der drei Salzburger ÖCV–Corporationen, K.Ö.H.V. Rheno–Juvavia, K.Ö.H.V. Rupertina und K.S.H.V. Lodronia, bildet.

[73] Ein Beispiel dafür ist der EKV, dem christlich orientierte, europäische Studentenverbände angehören, und zwar z.Z. der KVHV, CV, KV, RKDB, TCV, UV, StMV, KÖL, MKV, ÖCV, ÖKV, VCS, VfM, UVÖ sowie der Altherrenverband des SchwStV. Freie, d.h. verbandsfreie Vereinigungen sind in einer eigenen Kurie zusammengefaßt.

[74] Dieser Begriff ist streng zu unterscheiden von jenem des Chargierten, d.i. der bei farbtragenden Corporationen meist in „Wichs”, in studentischer Kleidung auftretende Vertreter einer Corporation bei traditionell studentischen Veranstaltungen wie „Kommersen” und „Kneipen”, der aber nicht notwendigerweise auch eine Charge bekleiden muß. Neben den Chargen einer Corporation gibt es auch die — oft besonders verdienten bzw. fähigen Mitgliedern vorbehaltenen — (Orts–)Verbandschargen (etwa der „Bundessenior” der K.Ö.L.) sowie die Funktionen im jeweiligen Dachverband (etwa der „Vizepräsident” des EKV).

[75] Das ist der dem österreichischen VereinsG entsprechende Vereinsobmann.

[76] Das ist der dem österreichischen VereinsG entsprechende Vereinsobmann–Stellvertreter.

[77] Der „maior vulpium” ist der Corporation für die Erziehung der „Füchse” im Sinne der Corporationsprinzipien verantwortlich.

[78] Die Bezeichungen der beiden letztgenannten Chargen unterscheidet sich nicht von jenen des österreichischen VereinsG. Für die Chargen sind folgende Abkürzungen gebräuchlich: Senior — X; Consenior — XX; Fuchsmajor — FM; Schriftführer — XXX; Kassier — XXXX.

[79] Einen Fechtwart gibt es natürlich nur bei den schlagenden Corporationen; neben der Pflege der Paukausrüstung ist seine Aufgabe auch die Auswahl der Fechterpaare bei der Bestimmungsmensur. Vgl. auch unten 2.6.

[80] Lat. Spes = Hoffnung. Dies ist auch die Bezeichnung für jemandem, von dem die Mitglieder einer Corporation annehmen, er wäre als zukünftiges Mitglied der Corporation „brauchbar”; er wird dann „gekeilt”, d.h. umworben.

[81] Lat. receptio = Aufnahme.

[82] Beschlußfassendes Gremium.

[83] „Kraß” = unerfahren. Vgl. dazu Grill u.a. Comment, S. 117–125.

[84] Diese umfaßt Themenbereiche wie Corporationswesen, Verbands– und Corporationsgeschichte, studentisches Liedgut, studentisches Benehmen, bei farbtragenden Corporation die „Farbenlehre” — vgl. dazu z.B. Klinke codex —, bei schlagenden bzw. freischlagenden Corporationen Grundbegriffe des Mensurwesens, Universitäts–, Stadt– und Landesgeschichte sowie je nach Anspruch der Corporation und Können ihrer Chargen jeden beliebigen anderen Themenbereich. Der Fuchs soll die Corporation genau kennenlernen, da nach Ablegen des Burscheneides nicht nur Treue zur Corporaton und ihren Mitgliedern, sondern auch ein entsprechendes Engagement von ihm erwartet werden.

[85] Unter Branderung versteht man das zeremonielle Schwärzen vornehmlich der Gesichtspartie des zu brandernden Kandidaten mittels rußgeschwärzten Korkens; selten bei nicht farbtragenden Corporationen.

[86] Die Branderung wird meist anläßlich einer „Branderkneipe” durchgeführt; vgl. Grill u.a. Comment, S. 129–134.

[87] Beschlußfassendes Gremium aller geburschten Mitglieder; daneben gibt es den AHC, der die Belange der AHAH gegenüber der Corporation vertritt und für Kontinuität in der Corporation zu sorgen hat, und den CC; ein FC dient der Ausbildung der Fuchsen und besteht aus diesen und dem Fuchsmajor.

[88] Vgl. dazu etwa die Burschungsformel der K.Ö.L. Austria–Salzburg: „Gelobst Du, stets treu zur Austria zu stehen, an ihren Prinzipien unverbrüchlich festzuhalten, ihre Satzungen gewissenhaft zu beachten, ihre Interessen nach Kräften zu fördern, Freud und Leid mit ihr zu teilen und jedem Mitglied ein wahrer Freund und Bruder zu sein, so gelobe es auf die gekreuzten Klingen.” — „Ich gelobe!” — „So nimm denn hin das weiß–schwarz–goldne Band und bedenke, daß es Dich für immer an unseren Bund kettet. »Edel, fromm und treu« sei Dein Wahlspruch auf immerdar.”

[89] Bei Pennalien mit Ablegen der Matura.

[90] Zur Philistrierung vgl. Grill u.a. Comment, S. 140–142. Von der geschilderten corporationsstudentischen Laufbahn gibt es Unterschiede von Corporation zu Corporation sowie von Verband zu Verband; dasselbe gilt für die Bezeichnungen!

[91] Urbursche, Urphilister.

[92] Bandbursch, Bandphilister.

[93] Etwa Angehörige einer anderen Religionsgemeinschaft als der christlichen, also beispielsweise Juden, Moslems usw., die ein besonderes Zugehörigkeitsgefühl zu einer katholischen Corporation empfinden; bei Angehörigen einer anderen Konfession hingegen wird gelegentlich auch die Vollmitgliedschaft verliehen.

[94] D.h. sie tragen entweder nur das Band oder nur die Mütze der Corporation. Auch bei der Beschreibung der Mitgliedsarten gilt: Es gibt verbands– und corporationsweise Unterschiede.

[95] Christlicher bzw. konfessionell bestimmter (protestantisch, v.a. katholisch) Glaube; dieses Prinzip fehlt den nicht konfessionell orientierten Corporationen. Christliche, insbesondere katholische Corporationen sind eo ipso nicht schlagend, da der Duellcharakter der Mensur unvereinbar mit dem christlichen Grundsatz der Nächstenliebe ist. Die bis 1938 existierenden jüdischen bzw. zionistischen Verbindungen konnten schlagend, freischlagend oder nichtschlagend sein.

[96] Das Prinzip der Lebensfreundschaft; der Burscheneid der meisten Corporationen verpflichtet die Mitglieder zur Treue zur Corporation und ihren Mitglieder auf Lebenszeit. Ein Austritt aus der Corporation ist daher nach Ableistung des Burscheneides nicht möglich, der Versuch wird mit der dimissio, dem Ausschluß geahndet. Die Fuchsenzeit ist daher als Probezeit sowohl für das neue Mitglied als auch für die Corporation ernst zu nehmen.

[97] Neben dem Abschluß des Studiums und dem Erwerb eines akademischen Grades (bei Pennalien ist das positive Ablegen der Matura bzw. des Abiturs verlangt) verpflichtet dieses Prinzip — dem Freiheitsgedanken studentischer Corporationen insbesondere seit 1848 entsprechend — zu akademischer Haltung, insbesondere zu Toleranz und Verantwortungsbewußtsein. Fast alle Corporationen orientieren sich an diesem Prinzip.

[98] Auch das Eintreten für Heimat, Volk und Vaterland ist ein Prinzip der meisten Corporationen; es ist verpönt, sich vor Militär– bzw. Zivildienst zu drücken (einige Corporationen lassen nur den Militärdienst gelten; dies gilt natürlich nicht für Theologen–Corporationen!), freiwillige Wehrdienstverlängerungen oder die Ausbildung zum (Reserve–) Offizier werden regelmäßig begrüßt. Als Zeichen der Wehrhaftigkeit und des Bekenntnisses zum Vaterland tragen auch die Chargierten der meisten nichtschlagenden (konfessionellen) farbtragenden Corporationen einen „Schläger” oder einen Säbel, dessen Klinge dann allerdings nicht scharf ist. Überzogener Militarismus ist jedoch in konfessionell geprägten Corporationen — selbst bei Offizierscorporationen wie etwa der K.Ö.A.V. Theresiana in Wiener Neustadt — selten.
Manche liberale Corps sehen Österreich als Teil eines umfassenden deutschen Kulturkreises und legen den Vaterlandsbegriff entsprechend weit aus. Deutschnational eingestellte österreichische Corporationen hingegen treten mehr oder weniger offen für eine Assoziierung bzw. den neuerlichen Anschluß Österreichs an Deutschland ein; sie vertreten damit jedoch nicht notwendigerweise auch nationalsozialistisches oder sonst extremistisches Gedankengut.

[99] Der Tugendbegriff reicht von allgemein vorbildlichem Verhalten innerhalb der Corporation, in der Öffentlichkeit und im Privatleben bis zum Keuschheitsgebot bis zur Eheschließung. Unehrenhaftes Verhalten und anrüchiger Lebenswandel im Sinne des Prinzip–Verständnisses führen wie jeder andere Prinzipienbruch i.d.R. zur dimissio.

[100] Zur Staatsform der Monarchie bekennen sich in Österreich dezidiert nur noch wenige Corporationen; bei den Corporationsstudenten selbst läßt sich quer durch die meisten Verbände monarchisches Gedankengut wesentlich häufiger feststellen. Monarchisten unterscheiden sich von Legitimisten insbesondere dadurch, daß diese auf dem Boden der derzeitigen Verfassung stehen — daher auch häufig (hohe) Beamte oder Offiziere sind —, während jene die Entstehung der Ersten Republik als revolutionäres Unrecht ansehen und die republikanische Verfassung schlichtweg negieren, ohne dabei jedoch staatsfeindlich zu agieren, da dies dem Prinzip patria zuwiderlaufen würde. V.a. im nichtakademischen Bereich sind hier begriffliche Unschärfen im Rahmen der Selbsteinschätzung oft festzustellen. Vgl. dazu auch Ledel in CARO♦AS 1/1999.

[101] Diese Prinzipien werden oft auch durch entsprechende Wahlsprüche ausgedrückt. Hier ist jedoch unbedingt die geschichtliche Entwicklung der jeweiligen Corporation zu berücksichtigen!

[102] Lat. mensura = das Maß; vgl. dazu auch Meyers Taschenlexikon 1990, Bd. 14, S. 190 l.Sp. Zur Entstehung des Waffenstudententums, insbesondere an der Universität Wien, vgl. Gall Alma Mater Rudolphina, S. 139–164.

[103] Zum Schlägerbegriff der katholischen Corporationen in Österreich vgl. Grill u.a. Comment, S. 295. Wie schon erwähnt, handelt es sich hier um nicht scharf geschliffene Paradewaffen.

[104] Stud. pauken = fechten; frz. comment = wie; gemeint sind hier die „Benimm–Regeln beim Fechten”; ihre (absichtliche) Mißachtung führt zum (unehrenhaften) Verlust der Mensur.

[105] Bestimmungsmensur; die ausgewählten Corporationsmitglieder müssen gegeneinander antreten.

[106] Dazu gehören Körper– und Armschutz, die „Paukbrille”, eine Halsbinde. Eine lebensgefährliche Verletzung des Kontrahenten ist nicht Sinn und Ziel der Mensur; normalerweise ist daher auch ein Arzt dabei anwesend.

[107] Das unterliegt der Vereinbarung und ist überdies regional und von Verband zu Verband unterschiedlich. Auch die Terminologie ist unterschiedlich; vgl. dazu auch ALSS Verzeichnis, S. 21 f.

[108] Beigelegt. Im Falle einer Verletzung wird ihr Grad, die „Blutung”, bestimmt; die Sekundanten entscheiden im Verein mit dem Schiedsrichter, ob die Mensur vorzeitig abgebrochen wird oder nicht.
Zur Austragung von Ehrenstreitigkeiten findet bei katholischen Corporationen gelegentlich die „Biermensur” statt, die dort zugleich als Parodie auf die Mensur schlagender Corporationen verstanden wird. Waffen sind hierbei zwei gleichmäßig gefüllte Krüge (maximal ein halber Liter Bier); den Schwerpunkt bildet jedoch nicht das Austrinken derselben in möglichst kurzer Zeit, sondern das Plädoyer der Sekundanten danach; durch diese Verlagerung wird der Ehrenhandel relativiert und abgeschwächt. Vgl. dazu Grill u.a. Comment, S. 199–201.
Beiden „Mensurarten” ist gemein, daß danach die Ehrenhändel endgültig erledigt sind.

[109] Das schlagende Prinzip einer Corporation deutet nicht eo ipso auf die Pflege deutschnationalen oder gar nationalsozialistischen Gedankengutes hin; auch jüdische bzw. zionistische Corporation vertraten dieses Prinzip. Überdies gibt es eine Reihe freischlagender Corporationen und Verbände, denen die Bestimmungsmensur fremd ist und an deren Stelle die „Besprechungsmensur” zulassen oder auch das Mensurfechten unter rein sportlichen Aspekten sehen. Auch die Verbandszugehörigkeit ist nicht notwendigerweise ein Beurteilungskriterium: Während die Corporationen der DBÖ 1952 an der Bestimmungsmensur festhalten, stellt die DB 1881 ihren Corporationen die Mensur frei; vgl. dazu Glienke Civis academicus, S. 247 u. S. 251. Wie so oft, bleibt auch hier die Feststellung, daß Pauschalurteile nicht zulässig sind! — Zur Unterscheidung von „konservativen” und „progressiven” schlagenden Corporationen vgl. Hartmann CV, S. 31, ALSS Verzeichnis 1979, S. 3 f, sowie Gall Alma Mater Rudolphina, S. 178–180.

[110] Vgl. dazu auch Heither Blut und Paukboden, S. 11: „Die fälschlicherweise oft vorgenommene Identifizierung der derzeit 121 Burschenschaften der DB (Stand Herbst 1996; diese repräsentieren mit etwa 2000 Studenten und ungefähr 19000 Alten Herren etwa ein Zehntel des Korporationsspektrums) mit »den Studentenverbindungen« schlechthin ist zum einen auf die historische Bedeutung der (Ur–)Burschenschaftsbewegung in der Zeit des nationalen Aufbruchs zurückzuführen (Urburschenschaft, Wartburgfest u.a.); sie verweist aber auch auf einen nach wie vor hohen politischen Einfluß, der dem sich selbst als politisch verstehenden Verband zugeschrieben werden muß. Dieser Einfluß bezieht sich auf die Wirkungsmöglichkeiten in Gesellschaft und Politik genauso wie auf die Zusammenarbeit mit anderen Studentenverbindungen.” Vgl. dazu auch „Didien” in couleur 1/1990. Zum politischen Selbstverständnis der DB vgl. Glienke Civis academicus, S. 251: „Die DB ist eine politische, studentische und akademische Gemeinschaft in der traditionellen Form einer Korporation. Tragendes Moment ist die geistige Ausrichtung, die in dem Versuch einer über die fachwissenschaftliche Bildung hinausgehende geistige Bewältigung der Gegenwartsfragen ihren Niederschlag findet.” Der politische Grund besteht in Österreich in dem Vorteil, den politischen, in der Regel konservativen, immer aber gemäßigten Gegner mit einem gemeinsamen, aber meist deutschnationalen, oft auch zum Extremismus neigenden Gegner gleichsetzen und damit auf emotioneller Basis leichter bekämpfen zu können. — Der korrekte Überbegriff ist ausschließlich Corporation bzw. Studentenverbindung! Der studentische Corporationsbegriff ist überdies nicht zu verwechseln mit jenem des faschistisch geprägten Italien; „Burschenschaft” ist außerdem nicht nur ein corporationsstudentischer Begriff; vgl. dazu Petrei Die Burschenschaften im Burgenland.

[111] Wie schon erwähnt, sind katholische Corporationen niemals schlagend; die beiden Verbände vertreten die Ideale und Grundsätze des EKV, dessen Mitglied sie sind. Insofern ist auch die Definition des Begriffes in Meyers Taschenlexikon 1990, Bd. 4, S. 161 r.Sp.: „Burschenschaft, eine farbentragende waffenstudent. Korporation, mit anderen heute im Verband der Dt. B. zusammengeschlossen. Die Bestimmungsmensur bleibt seit 1971 der Entscheidung der einzelnen B. überlassen.” nicht korrekt. Vgl auch Golücke Studentenwörterbuch 1, S. 69: „Burschenschaft 1) Gesamtheit der Studenten (1791). 2) Früher Bez. für die gesamte Studentenschaft einer Hochschule (1791). 3) Korporation der »Deutschen Burschenschaft«, des »Burschenbunds–Conventes« und des »Schwarzburgbundes«. 4) Die 1815 entstandene Stud.–Bewegung, die die dt. Studentenschaft einigen und erneuern wollte. Die Bez. ist seit 1748 durch das ältere Wort >Landsmannschaft< vorgebildet. [...]”

[112] So beklagen oft bundesdeutsche Angehörige der DB die Radikalität in der Einstellung zu Politik und Mensur mancher Angehöriger der DBÖ — seit 1971 können Corporationen der DBÖ auch der DB beitreten; vgl. dazu Glienke Civis academicus, S. 247. — Der Begriff Deutsche Burschenschaft bezeichnet übrigens den Verband, nicht eine Corporation!

[113] Eine Auswahl der Titel von Verbandszeitschriften bietet Krause Verbandszeitschriften, S. 407–412; zum Verbindungsschrifttum vgl. allgemein Taus Verbindungsschrifttum, S. 413 f. Vgl. auch Glienke Civis academicus, S. 245–267.

[114] Etwa 150 Abkürzungen für (Orts–) Verbände allein im deutschsprachigen Raum bedeuten die große Vielfalt von tausenden Corporationen und Zehntausenden von Corporationsmitgliedern. Vgl. dazu etwa Glienke Civis academicus, S. 9–12. Bei der Beurteilung einer Corporation ist auch ihr Traditionsbewußtsein zu berücksichtigen; als Maßstab dienen dem Kenner Intensität und Eigenständigkeit (!) der Brauchtumspflege sowie die Toleranz — nicht: Gleichgültigkeit! — ihrer Mitglieder; demgemäß spricht er von einer „guten” oder einer „schlechten”, „sterbenden” Corporation.

[115] K.Ö.St.V. Traungau Graz im ÖCV, gegr. 29.05.1908; K.Ö.St.V. Guelfia Wien im MKV, gegr. 23.12.1909.

[116] K.H.V. Babenberg Wien im ÖCV, gegr. 11.04.1910.

[117] K.Ö.St.V. Siegberg Dornbirn im MKV, gegr. 1907.

[118] K.Ö.H.V. Universitätssängerschaft Waltharia Wien im ÖCV, gegr. 19.11.1928.

[119] Die heutige K.Ö.H.V. Nordgau Wien im ÖCV wurde am 26.03.1900 als „Deutsche Landsmannschaft Nordgau katholischer Hochschüler aus den Sudetenländern” vorwiegend für Studenten aus Böhmen, Mähren und Schlesien gegründet, denen auch aus heutiger Sicht nicht vorgeworfen werden kann, daß sie deutsch sprachen.

[120] Nach dem Ende der Monarchie wird dieser Begriff sowohl in den Farbenstrophen als auch in den Wahlsprüchen dieser Corporationen immer seltener, nach dem Zweiten Weltkrieg wird er von den neu gegründeten, konfessionell orientierten österreichischen Corporationen nicht mehr verwendet; vgl. dazu MKV Kommersbuch, S. 17–69. Aufgrund der Tatsache, daß die korrekte historische Interpretation des von ihnen verwendeten Begriffes „deutsch” für katholische Corporationen keineswegs belastet ist, sehen diese auch heute keinerlei Ursache, von ihren Traditionen abzugehen, ihre Geschichte zu verleugnen, sich von etwas zu distanzieren, zu dem sie — als Corporationen — selbst kein Naheverhältnis gehabt haben, indem sie sich umbenennen (Konservative lehnen „opportune” Umbenennungen generell als latenten Versuch der Geschichtsfälschung ab) oder ihre Wahlsprüche bzw. ihre Farbenstrophen verändern; vielmehr wird die Bezeichnung „deutsch” in ihrer historischen Bedeutung von eben diesen Corporationen durchaus guten Gewissens weiterverwendet werden.
Die Corporationen des Akademischen Bundes katholisch–österreichischer Landsmannschaften, die in der Zwischenkriegszeit entstanden sind und sich für die Wiedererrichtung der Monarchie eingesetzt hatten, benutzen diese Bezeichnung begreiflicherweise nicht; vgl. dazu auch MKV Kommersbuch, S. 67–69.
Umgekehrt mag vielleicht der Name „Tafelrunde Wiking” (Wiener Neustadt) in diesem Zusammenhang harmlos erscheinen; der Verfasser hat aber 1994 — selbstverständlich in dem Bewußtsein, daß dies nicht unmittelbar endgültige Rückschlüsse auf diese Corporation zuläßt — einen ihrer Vertreter kennengelernt, der nicht nur deutschnationales, sondern auch eindeutig nationalsozialistisches Gedankengut vertrat.

[121] So gibt etwa das Österreichische Kommersbuch einen großen Teil des Liedgutes katholischer Corporationen in Österreich wieder, zu dem unbekannte, aber auch zahlreiche berühmt gewordene Komponisten und Dichter aus allen Teilen der Habsburger–Monarchie und natürlich auch des nicht–österreichischen deutschsprachigen Raumes beigetragen haben; vgl. dazu Das Österreichische Kommersbuch, S. 579–604.

[122] Vgl. dazu etwa Lahrer Bibel 1914.

[123] Vgl. Asterix Überfahrt, S. 40. Das entsprechende Studentenlied heißt „Im schwarzen Walfisch zu Askalon”; normalerweise kommt kein Mensch auf die Idee, einem solchen Bild „deutschtümelndes” oder gar nationalsozialistisches Gedankengut zu unterstellen, nur weil es in etwas abgewandelter Form ein Studentenlied zitiert — auch wenn der Texter Kenntnis um dieses Studentenlied und um Joseph Viktor v. Scheffel haben mußte. Vgl. Das Österreichische Kommersbuch, S. 381; Lang Intonas, S. 143 ff m.w.N. sowie S. 194 zur Entstehung und Hintergrund dieses Liedes.

[124] So wird beispielsweise bei einigen Corporationen des Akademischen Bundes katholisch–österreichischer Landsmannschaften in der sechsten Strophe des „Gaudeamus igitur” die Zeile „Vivat et res publica et qui illam regit” durch „Vivat et res publica, gloriosa Austria” ersetzt; dieses Lied wird bei der K.Ö.L. Austria–Salzburg überdies oft zusammen mit dem Lied „Als ich schlummernd lag heut' Nacht” gesungen, was bei anderen Corporationen selten geschieht. „Gaudeamus igitur” wird auch „Erstes Allgemeines” genannt: Bei katholischen österreichischen Corporationen wird es — außer bei Trauerveranstaltungen — jeweils zu Beginn einer Kneipe oder eines Kommerses gesungen. Vgl. Das Österreichische Kommersbuch, S. 134–140.

[125] Corporationen sind Vereinigungen, die selbst naturgemäß solcher Gesinnungen nicht fähig sind; die genannten Attribute beziehen sich daher nur auf deren Mitglieder. Der Verfasser ist sich der Unschärfe des allgemeinen diesbezüglichen Sprachgebrauches bewußt, paßt sich hier jedoch aus Zweckmäßigkeitsgründen diesem an. — Corporationen traditioneller europäischer Prägung gab bzw. gibt es u.a. in folgenden Ländern: Deutschland, Österreich, Belgien, Italien, Südtirol, Schweiz, Ungarn, Slowakei, Tschechien, Polen, Ukraine, Rumänien, Slowenien, Lettland, Litauen, Rußland (vgl. dazu Krause Burschenherrlichkeit, S. 128 l.Sp. bis S. 133 l.Sp. sowie S. 176 r.Sp. bis S. 177 l.Sp.); ebenso in Japan, Chile, den USA (gemeint sind hier nicht die zahlreichen „fraternities” bzw. „sororities”; vgl. dazu Krause Burschenherrlichkeit, S. 177). Zur Vielzahl der in Österreich aktiven Verbände existiert die ausführliche Darstellung in Krause Studiosus Austriacus, S. 185–196. Eine nach Städten gegliederte Kurzbeschreibung aller österreichischen Corporationen findet sich ebenda, S. 7–176, eine Auflistung vieler Corporationen in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie deren Verbandszugehörigkeiten in Glienke Civis academicus, S. 13–244.

[126] Zu Fehlleistungen österreichischer Behörden wegen falscher Namenseinschätzung vgl. auch Schuschnigg in FS Ostaricia 1992, S. 21: „Nur [die K.Ö.L., Anm.] Starhemberg wurde wegen ihres Namens vereinsbehördlich nicht zugelassen. Man verwechselte amtlicherseits den Wien–Verteidiger mit dem Heimatschutz–Führer.”

[127] Jeff Bridges in Hopkins Blown Away.

[128] Vgl. Plat Attentate, S. 9; Meyers Taschenlexikon 1990, Bd. 2, S. 239 l.Sp.: „Attentat [lat.–frz.; zu lat. attentare »versuchen«], Anschlag auf das Leben polit. Gegner oder anderer Personen des öff. Lebens. [...]”

[129] Vgl. dazu BBA 3, S. 154: „2. ... Keine einzige Briefbombe der ersten Serie war eine tödliche Waffe [...] 2.5 [...] Die Sprengwirkung einer Briefbombe beträgt höchstens 10% bis 20% jener Sprengwirkung, die einen Mann nach militärischen Maßstäben töten kann. [...] 2.7 Hätte sich Zilk statt auf den Brief auf einen Silvesterkracher gelümmelt, hätte er wohl auch 1 oder 2 Finger verloren.”

[130] Zu diesen können die Todesopfer des Anschlags von Oberwart — wenn man überhaupt davon ausgeht, daß auch hier die BBA Urheber des Anschlags gewesen ist — nicht gezählt werden; daher ist der Attentatsbegriff auch auf sie nicht anwendbar.

[131] Vgl. das Lenin–Zitat bei Solschenizyn Gulag I, S. 337. Lat. terror = Schrecken; vgl. Meyers Taschenlexikon 1990, Bd. 22, S. 42 r.Sp. f.

[132] Vgl. Middendorff Politische Kriminalität, S. 392 m.w.N.

[133] Vgl. Leitner u.a. Mensch und Staat, S. 146. Für Ideologien mit absolutem Machtanspruch ist die Anwendung von Terror ein kennzeichnendes Element; vgl. Das Lenin–Zitat in Solschenizyn Gulag I, S. 338: „[...] Das Gericht soll den Terror nicht beseitigen — das zu versprechen wäre Selbstbetrug oder Betrug —, sondern ihn prinzipiell, klar, ohne Falsch und ohne Schminke begründen und gesetzlich verankern. Die Formulierung muß so weitgefaßt wie möglich sein, denn nur das revolutionäre Rechtsbewußtsein und das revolutionäre Gewissen legen die Bedingungen fest für die mehr oder minder breite Anwendung in der Praxis. Mit kommunistischem Gruß. Lenin.” Der Bogen läßt sich beliebig über die Volksgerichtskofsjustiz des Dritten Reiches und den Versuch des Machterhalts in Rumänien durch die Securitate bis hin zur Praxis zeitgenössischer Diktaturen weiterspannen.

[134] Etwa Terror durch Regierungstruppen auf staatsfremdem Territorium; auch entsprechende geheimdienstliche Aktivitäten fallen in diese Kategorie. Zum Terrorkrieg, wie er etwa in Jugoslawien geführt wurde, vgl. Meyers Taschenlexikon 1990, Bd. 22, S. 44 l.Sp.

[135] Als Diener des Machterhalts der Regierung.

[136] Im Eigeninteresse handelnd; entweder zur Herbeiführung eines Umsturzes, zur Eroberung von Lebensraum für die eigenen Anhänger (auch mit beabsichtigter Staatsgründung) oder aus anderen, eigenen politischen Motiven.

[137] Der Feind der PLO etwa war neben dem Staat Israel, der sich auf beanspruchtem Territorium befand, auch das diesen Staat unterstützende „Weltjudentum” und alle, die dieses und damit den Staat Israel unterstützen bzw. diesen aktiv bekämpfen! Dieser Feindbegriff ließ sich beliebig ausdehnen — er nahm schließlich nur einige wenige Staaten aus, die die PLO unterstützten — und bewirkte, daß es für die Umsetzung ihrer Ziele letztlich völlig unerheblich war, welcher Bevölkerungsgruppe oder Nationalität die Opfer ihrer Terroranschläge angehörten: Die Bombe, die in einem Passagierjet einer Flugline aus den USA explodiert, soll nicht nur die PLO in den USA bekannt machen und diese einschüchtern, sondern auch jene Staaten beeinflussen, die Opfer unter den Passagieren zu beklagen haben. (Zufällige Opfer aus „befreundeten Staaten” werden in Kauf genommen und, um das Freundschaftsverhältnis zu diesen aufrechterhalten zu können, kurzerhand zu „Märtyrern” des Dschihad, des Heiligen Krieges gegen Ungläubige erklärt und gefeiert.)

[138] Vgl. Meyers Taschenlexikon 1990, Bd. 22, S. 42 r.Sp.

[139] Die Art der Legitimation dieser Herrschaftsgewalt ist für die terrorisierende Gruppe irrelevant, da sie zusammen mit der Benachteiligung als ungerecht empfunden wird.

[140] Typische Beispiele hierfür sind Bewegungen wie die IRA, die ETA oder die BBA, die sich die Vertretung der katholischen, baskischen bzw. völkisch–deutschen Bevölkerungsteile gegenüber der protestantischen, spanischen bzw. minderwertig–vertschuschten Herrschaft anmaßen — auch gegen den Willen der „irregeleiteten” Personen, die sie vertreten wollen. Zum Terror im Österreich der Nachkriegszeit vgl. etwa Göhring u.a. Aufbruch, Bilduntertitel S. 31, sowie Portisch/Riff Der lange Weg, S. 413–434; zu den Ursachen des Terrorismus vgl. auch Kuehnelt–Leddihn Rechts, S. 22–26.

[141] In Österreich verweisen § 19 ABGB und Art. 82 B–VG jedermann zur Interessensdurchsetzung, die nicht einvernehmlich geschieht, auf den staatlichen (!) Rechtsweg. Es ist daher im Eigeninteresse eines Rechtsstaates, Terror — egal von wem er ausgeht und gegen wen er sich richtet — zu bekämpfen, am Prinzip der Rechtsstaatlichkeit festzuhalten und das Vertrauen der Bevölkerung in seine Institutionen aufrechtzuerhalten bzw. zu stärken. Vgl. dazu die Rede des österreichischen Bundespräsidenten Klestil zur Eröffnung des Brucknerfestes 1997 in Linz am 14.09.1997 zum „Morast des Mißtrauens”; vgl. dazu u.a. SVZ 15.09.1997, S. 11. Geschieht dies nicht, führen unfeine, die Spielregeln nicht beachtende Schlagabtäusche mit entsprechender Wortwahl im Parlament zu ebensolchen auf der Straße mit entsprechender Handgreiflichkeit und schlußendlich zum erbarmungslosen Ausnutzen der dabei entstehenden Emotionen durch Extremisten. Vgl. dazu Canetti Masse und Macht sowie zur entsprechenden österreichischen Geschichtserfahrung Molden Österreicher, S. 191: „In Österreich setzte der gnadenlose Terror ein. Im Jahre 1933 und im ersten Halbjahr 1934 zählte man mehr als 300 Attentate, davon 56, bei denen Blut floß. Nahezu 70 Tote und Schwerverletzte waren das Resultat dieser ersten großen Nazi–Terrorwelle in Österreich. Die NSDAP wurde verboten, ebenso auch die kommunistische Partei, die aber bedeutungslos war.” Vgl. dazu auch Ledel in CARO♦AS 5/1995, S. 11–13. Wohin mangelndes Vertrauen etwa in die Justiz eines Landes führt, zeigen die Plakataufschriften der Demonstranten vom 15.07.1927 wie „Protest dem Schandurteil — Wir greifen zur Selbsthilfe” und dem anarchischen Chaos zum darauffolgenden Justizpalastbrand in Wien; vgl. dazu Canetti Masse und Macht sowie Berger u.a. 50 Jahre, S. 32 und S. 38–44.

[142] Dazu ist aus der Sicht der BBA etwa Arabella Kiesbauer zu zählen.

[143] Der Verfasser ist sich selbstverständlich der Menschenverachtung der gewählten Formulierungen bewußt; angesichts der dem Terror immanenten Menschenverachtung erscheinen sie jedoch in dieser Form unumgänglich. — Intoleranz richtet sich nicht nur gegen „den Feind”, sondern auch gegen „den Verräter”, den mit dem Feind Sympathisierenden aus den eigenen Reihen, und zwar mit derselben zunehmenden Rücksichtlosigkeit; ein Musterbeispiel dafür ist die nationalsozialistische Menschenverachtung, ohne jeden Respekt vor Frauen, Kindern, Alten, Schwachen. „Auch hochdekorierte Offiziere konnten von ihren Kameraden oft nicht gerettet werden. Alle — freiwilligen wie unfreiwilligen — Nicht–Nationalsozialisten mußten mit Repressalien rechnen, deren Beginn zwar oft nicht lebensbedrohlich, aber entwürdigend war.” Vgl. Senekowitsch Friedländer, S. 22.

[144] So muß jeder, der sich für rassisch Minderwertige einsetzt, damit rechnen, vom Terror der BBA erfaßt zu werden.

[145] Der Anschlag von Oberwart war begleitet von der Aufforderung „Roma zurück nach Indien!”; Vgl. Grassl–Kosa/Steiner Der Briefbomber, S. 36; vgl. ebenda, S. 160: „Clans der Schifkowits, Grandits, Stoisits, Resetarits und Janisch — Zurück nach Dalmatien!” Vgl. dazu auch VB 21./22.10.1928, S. 4: „Eine Ausweisung der Juden ist unnötig! wenn jeder Deutsche jüdische Geschäfte und Warenhäuser meidet, dann gehen sie von selbst.”

[146] Vgl. dazu Hitler Mein Kampf, S. 61: „Nichts hatte mich in kurzer Zeit so nachdenklich gestimmt als die langsam aufsteigende Einsicht in die Art der Betätigung der Juden auf gewissen Gebieten. Gab es denn da einen Unrat, eine Schamlosigkeit in irgendeiner Form, vor allem des kulturellen Lebens, an der nicht wenigstens ein Jude beteiligt gewesen wäre? Sowie man nur vorsichtig in eine solche Geschwulst hineinschnitt, fand man, wie die Made im faulenden Leibe, oft ganz geblendet vom plötzlichen Licht, ein Jüdlein.” Vgl. ebenda, S. 104: „Es ist das Verdienst der alldeutschen Bewegung Deutschösterreichs der neunziger Jahre gewesen, in klarer und eindeutiger Weise festgestellt zu haben, daß eine Staatsautorität nur dann das Recht hat, Achtung und Schutz zu verlangen, wenn sie den Belangen eines Volkstums entspricht, mindestens ihm nicht Schaden zufügt. [...] Wenn durch die Hilfsmittel der Regierungsgewalt ein Volkstum dem Untergang entgegengeführt wird, dann ist die Rebellion eines jeden Angehörigen eines solchen Volkes nicht nur Recht, sondern Pflicht. Die Frage aber, wann ein solcher Fall gegeben sei, wird nicht entschieden durch theoretische Abhandlungen, sondern durch die Gewalt und — den Erfolg.” (Hervorhebungen nicht im Original.)
Vgl. dazu ebenda, S. 419: „Diese Umsetzung einer allgemeinen weltanschauungsmäßigen idealen Vorstellung von höchster Wahrhaftigkeit in eine bestimmt begrenzte, straff organisierte, geistig und willensmäßig einheitliche politische Glaubens– und Kampfgemeinschaft ist die bedeutungsvollste Leistung, da von ihrer glücklichen Lösung allein die Möglichkeit eines Sieges der Idee abhängt. Hier muß aus dem Heer von oft Millionen Menschen, die im einzelnen mehr oder weniger klar und bestimmt diese Wahrheiten ahnen, zum Teil vielleicht begreifen, einer hervortreten, um mit apodiktischer Kraft aus der schwankenden Vorstellungswelt der breiten Masse granitene Grundsätze zu formen und so lange den Kampf für ihre alleinige Richtigkeit aufzunehmen, bis sich aus dem Wellenspiel einer freien Gedankenwelt ein eherner Fels einheitlicher glaubens– und willenmäßiger Verbundenheit erhebt. Das allgemeine Recht zu einer solchen Handlung liegt begründet in ihrer Notwendigkeit, das persönliche Recht im Erfolg.”

[147] Vgl. dazu BBA 3, S. 159: „Wir verteidigen unsere Freiheit und unser Hausrecht grundsätzlich mit dem Leben, auch gegen Gendarmeriespähtrupps im Auftrag der EBT. Unglücksfälle dieser Art konnten bisher knapp vermieden werden.” Die Mitglieder der BBA müssen befähigt sein, „nicht nur den fanatischen Glauben an den Sieg einer Bewegung im Herzen zu tragen, sondern auch mit unerschütterlicher Willensenergie und brutalster Rücksichtslosigkeit die Widerstände zu beseitigen, die sich dem Emporsteigen der neuen Idee in die Wege stellen mochten.” Erforderlich sind daher „Wesen, in denen sich Geist und Körper jene militärischen Tugenden zu eigen gemacht hatten, die man vielleicht am besten so bezeichnen kann: Flink wie Windhunde, zäh wie Leder und hart wie Kruppstahl.” Vgl. Hitler Mein Kampf, S. 392.

[148] Ein Teil dieser Darstellung ist Beitrag des Verfassers zur Diskussion der Konversatoriumsteilnehmer vom 08.04.1997 gewesen, die davon ausging, daß die Bekennerschreiben tatsächlich das wiedergeben, was der Terrorist vermitteln möchte. Zu beachten ist aber dabei, daß etwa ein fremdenfeindliches Motiv eine fast perfekte Tarnung darstellt, um andere (politische) Ziele — beispielsweise das Zum-Schweigen-Bringen fremdenfeindlicher Bevölkerungsteile und Bekämpfung „rechten” Gedankengutes durch den „Empörungseffekt” — verfolgen zu können; die dazu benötigte Literatur steht der Allgemeinheit — wie dem Verfasser für diese Arbeit —, noch besser aber den Mitarbeitern der Stapo, des Innenministeriums oder auch des DÖW in zahlreichen Bibliotheken, Archiven und privaten Sammlungen zur Verfügung!
Es ist äußerst schwierig, zur Persönlichkeit und Gedankenwelt von Terroristen — noch dazu solcher, die noch unbekannt sind — gültige prognostische bzw. deduktive Aussagen zu machen; vgl. dazu Middendorff Politische Kriminalität, S. 404 m.w.N.: „Die Suche nach dem Typus einer terroristischen Persönlichkeit ist bisher vergeblich gewesen [...]. Im allgemeinen ist es nicht möglich, Terroristen in der Untersuchungshaft zu explorieren, so daß auch auf diesem Wege keine kriminologischen Erkenntnisse gewonnen werden können. Indessen lassen sich zur Erklärung der Persönlichkeit von Terroristen einige Erkenntnisse und Erfahrungen der modernen Kriminologie heranziehen. Es ist bisher nicht gelungen, irgendwelche prinzipiellen Unterschiede zwischen dem Menschen, der ein Delikt, gleich welcher Art, begeht, festzustellen und dem Menschen, der dies nicht tut. Gleichermaßen gibt es keine prinzipiellen Unterschiede zwischen einem Terroristen und einem Nichtterroristen. Die moderne Verhaltens– und Aggressionsforschung hat nachgewiesen, daß jeder Mensch ein bestimmtes Aggressionspotential besitzt, das er teilweise oder zeitweise legal oder illegal einsetzt. Die Übergänge können fließend sein. In vielen Fällen kann es von zufälligen Umständen abhängen, ob eine Aggression sich gegen Sachen oder einen bestimmten Menschen oder ein zufälliges Opfer richtet. Außerdem bestehen zwischen Mord und Selbstmord enge kriminologische Zusammenhänge. Aus diesen Tatsachen ergibt sich, daß kaum jemals prognostiziert werden kann, ob und wann eine Tötung stattfinden wird oder ob z. B. ein junger Mensch, der ein Jahrzehnt lang demonstriert hat, danach ein friedlicher Bürger wird oder ob er sich konsequent weiter zum Terroristen entwickelt [...].”

[149] Vgl. Rudin Fanatismus, S. 12.

[150] Lat. fanaticus = „von einem Gott in Enzücken versetzt.” Vgl. zum Begriff Rudin Fanatismus, S. 22 sowie Meyers Taschenlexikon 1990, Bd. 6 S. 335 l.Sp.: „[...] psychopath. Verhaltensform, die der leidenschaftl. und oft kompromißlosen Durchsetzung eines Vorstellungskomplexes (meist einer fixen Idee) zugeordnet ist. Während der persönl. Fanatiker (wie der Querulant) für sein eigenes vermeintl. Recht kämpft, setzt sich der Ideenfanatiker, häufig sogar unter Mißachtung seines eigenen Lebens oder des Lebens seiner Mitmenschen, für ein ideeles Ziel ein. Die Ursachen des F. liegen entweder in sozialen Beeinflussungsprozessen (z.B. Propaganda) oder individuellen Verhaltensanomalitäten.” Das Wort „Fanatismus” war im Dritten Reich von Hitler und seiner Propaganda positiv gedeutet worden; vgl. dazu etwa Bork Mißbrauch, S. 23 f.; es bedeutet aber Fremdbestimmung, Zielausrichtung durch (ideologische, emotionelle ...) Scheuklappen — vgl. dazu Brauer auf polydor —, nicht aber Blindheit: Es gibt keinen (blinden) Fanatismus ohne ein Ziel oder Motiv, das immer deutlich sichtbar ist; vgl. dazu Rudin Fanatismus, S. 82. Fanatismus ist zu unterscheiden von blinder Wut, blindem Haß, die grundlos gegen alles Mögliche gerichtet sein können; er ist Einseitigkeit durch Manipulation, und zwar in großer Intensität (vgl. Rudin Fanatismus, S. 31–34) und Emotionalität (vgl. Rudin Fanatismus, S. 35–57). Fanatismus ist eine Form der Sucht (vgl. Rudin Fanatismus, S. 71); er wendet sich gegen Vielfalt und Toleranz und ist daher demokratie– und menschenrechtsfeindlich. Er geht aus vom fanatischen Einzelmenschen (wobei es keine Rolle spielt, ob es sich hierbei um einen „fanatischen Abstinenten und Rohköstler” — vgl. Rudin Fanatismus, S. 20 — handelt oder um einen politisch motivierten Fanatiker; der Grundgehalt des Fanatismus bleibt immer derselbe!) und springt durch bewußte oder unbewußte Agitation auf eine Masse von Menschen über; vgl. dazu Canetti Masse und Macht.

[151] Vgl. Rudin Fanatismus, S. 12.

[152] Weibliche VOPOs an der innerdeutschen Grenze.

[153] Vgl. dazu auch SN 03.09.1997.

[154] Wenn sie das nicht tun, trifft dies zumindest in der Regel auf ihre Auftraggeber zu.

[155] Im Gegensatz zum Verfasser gehen Grassl–Kosa/Steiner ausschließlich von der Theorie aus, es handle sich bei der BBA um einen (männlichen) Einzeltäter. Das „konservative Frauenbild” (also ein von christlich–abendländischer Anschauung geprägtes), das die Autoren zu der Schlußfolgerung führt, es müsse sich beim „Attentäter” um einen Mann handeln — vgl. Grassl–Kosa/Steiner Der Briefbomber, S. 137 sowie 131 f. —, kann nicht nachvollzogen werden; viel wahrscheinlicher handelt es sich um ein nationalsozialistisches Frauen–, Familien–, Ehe– und Weltbild, wie es bei Hitler beschrieben wird; vgl. dazu Hitler Mein Kampf, etwa S. 270–279, insb. S. 275: „... denn die Frau ist ja hier ohnehin nur der passive Teil”, sowie ebenda, S. 442–462.






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