Christoph M. Ledel

Zur Unterscheidung der Kritik
von verschiedenen Arten der Meinung


Zur Meinung
Zur qualifizierten Meinung
Zur Kritik


Zur Meinung

Eine Mei­nung ist ein recht spon­ta­nes Ur­teil über eine Sa­che oder Per­son, das auf­grund einer ent­spre­chen­den, meist eben­so spon­ta­nen Fra­ge­stel­lung ge­äu­ßert oder auch nicht ge­äu­ßert be­zie­hungs­wei­se emp­fan­gen oder nicht emp­fan­gen wird.

Beispiel: „Die­se In­ter­net-Sei­te fin­de ich gut.”

Die ent­spre­chen­den Rech­te wer­den in den Mit­glieds­staa­ten des Eu­ro­pa­ra­tes durch Art. 10 EMRK nach Maß­ga­be des Art. 10 Abs. 2 EMRK ge­schützt.

Eine Mei­nung ist sub­jek­tiv und meist emo­tio­nal ge­prägt; ent­spre­chend ih­rer kur­zen Ent­ste­hungs­zeit und dem da­mit ver­bun­de­nen Man­gel an Wahr­heits- und Ob­jek­ti­vie­rungs­an­spruch ist sie nur von ge­rin­gem Wert für Außen­ste­hen­de, die sich nicht oder nur sehr ein­ge­schränkt nach­voll­zie­hen kön­nen. Sie kann da­her von die­sen nur als Denk­an­stoß, nicht aber als Ar­gu­ment oder gar als Ba­sis einer Ar­gu­men­ta­tion die­nen.


Zur qualifizierten Meinung

Eine qua­li­fi­zier­te Mei­nung ist ein be­wußt auf Er­kennt­nis- und Nach­denk­pro­zes­sen so­wie auf Er­fah­run­gen (= Qua­li­fi­ka­tions­merk­ma­le) be­ru­hen­des Ur­teil über eine Sa­che oder Per­son, das auf­grund einer ent­spre­chen­den Fra­ge­stel­lung ge­äu­ßert oder auch nicht ge­äu­ßert b­ezie­hungs­wei­se emp­fan­gen oder nicht emp­fan­gen wird.

Beispiel: „Ver­gli­chen mit den vie­len ande­ren Sei­ten, die ich schon ge­se­hen ha­ben, emp­fin­de ich die­se In­ter­net-Sei­te ins­be­son­de­re hin­sicht­lich der Farb­ge­bung als ge­lun­gen.”

Die ent­spre­chen­den Rech­te wer­den in den Mit­glieds­staa­ten des Eu­ro­pa­ra­tes durch Art. 10 EMRK nach Maß­ga­be des Art. 10 Abs. 2 EMRK geschützt.

Eine qua­li­fi­zier­te Mei­nung ist sub­jek­tiv und meist emo­tio­nal ge­prägt; sie er­hebt eben­falls kei­nen An­spruch hin­sicht­lich ih­res Wahr­heits­ge­hal­tes und einer Ob­jek­ti­vie­rung, kommt die­sen aber durch die ih­re Ent­ste­hung be­stim­men­den Qua­li­fi­ka­tions­merk­ma­le oft we­sent­lich nä­her und ist auch durch ihr — wenn auch ge­rin­ges — Maß an Nach­voll­zieh­bar­keit von hö­he­rem Wert für Außen­ste­hen­de als die ein­fa­che Mei­nung. Sie kann da­her Außen­ste­hen­den als Denk­an­stoß und in Ab­hän­gig­keit zur Qua­li­tät und Nach­voll­zieh­bar­keit ih­rer Qua­li­fi­ka­tions­merk­ma­le auch als Ar­gu­ment die­nen.


Zur Kritik

Krit­ik ist eine be­wußt auf in­ten­si­ven Er­kennt­nis- und Nach­denk­pro­zes­sen so­wie auf in­ten­si­ven Er­fah­run­gen auf dem Ge­biet ih­res The­mas (= ver­stärk­te Qua­li­fi­ka­tions­merk­ma­le = Kom­pe­tenz) be­ru­hen­de ausführli­che Ana­ly­se mit da­zu­ge­hö­ri­ger, sie fun­die­ren­der Ar­gu­men­ta­tion einer Sa­che oder Per­son; sie be­darf kei­ner ent­spre­chen­den Fra­ge­stel­lung, son­dern er­gibt sich viel­mehr häu­fig aus an­de­ren Ana­ly­sen und Ar­gu­men­ta­tio­nen. Sie be­nö­tigt für ih­re Ent­ste­hung ge­dank­li­che Frei­heit, ist lo­gisch auf­ge­baut und un­be­dingt auch für Außen­ste­hen­de selbst in De­tails nach­voll­zieh­bar.

Ein „Recht auf freie Kri­tik” wird in der EMRK nicht aus­drück­lich er­wähnt; wenn je­doch be­reits die ein­fa­che Mei­nung in den Mit­glieds­staa­ten des Eu­ro­pa­ra­tes durch Art. 10 EMRK nach Maß­ga­be des Art. 10 Abs. 2 EMRK ge­schützt ist, muß dies um­so mehr für die we­sent­lich qua­li­fi­zier­te­re und ob­jek­ti­ve­re Kri­tik gel­ten.

Eine Kri­tik ist stets um Ob­jek­ti­vi­tät be­müht und ver­sucht, emo­tio­na­le Ein­flüs­se hint­an­zu­hal­ten; ihr ho­hes Maß an Nach­voll­zieh­bar­keit for­dert von Au­ßen­ste­hen­den im Ge­gen­satz zur Mei­nung einen spür­ba­ren in­tel­lek­tu­el­len Auf­wand. Sie ist da­her Grund­la­ge fun­dier­ter Ana­ly­sen, Ar­gu­men­ta­tio­nen und Ent­schei­dun­gen.


„Die Qual­i­tät der Äu­ße­rung vie­ler In­di­vi­du­en zu gesell­schafts­po­li­tsch re­le­van­ten The­men ist In­di­ka­tor für die Qua­li­tät des ge­sell­schaft­li­chen Ge­fü­ges” ... David Zirbstein


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Version Nr. 3/2016 vom 5. August 2016
Für den Inhalt verantwortlich: Christoph M. Ledel
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