Zur Meinung
Zur qualifizierten Meinung
Zur Kritik
Eine Meinung ist ein recht spontanes Urteil über eine Sache oder Person, das aufgrund einer entsprechenden, meist ebenso spontanen Fragestellung geäußert oder auch nicht geäußert beziehungsweise empfangen oder nicht empfangen wird.
Beispiel: „Diese Internet-Seite finde ich gut.” Die entsprechenden Rechte werden in den Mitgliedsstaaten des Europarates durch Art. 10 EMRK nach Maßgabe des Art. 10 Abs. 2 EMRK geschützt. Eine Meinung ist subjektiv und meist emotional geprägt; entsprechend ihrer kurzen Entstehungszeit und dem damit verbundenen Mangel an Wahrheits- und Objektivierungsanspruch ist sie nur von geringem Wert für Außenstehende, die sich nicht oder nur sehr eingeschränkt nachvollziehen können. Sie kann daher von diesen nur als Denkanstoß, nicht aber als Argument oder gar als Basis einer Argumentation dienen. Eine qualifizierte Meinung ist ein bewußt auf Erkenntnis- und Nachdenkprozessen sowie auf Erfahrungen (= Qualifikationsmerkmale) beruhendes Urteil über eine Sache oder Person, das aufgrund einer entsprechenden Fragestellung geäußert oder auch nicht geäußert beziehungsweise empfangen oder nicht empfangen wird. Beispiel: „Verglichen mit den vielen anderen Seiten, die ich schon gesehen haben, empfinde ich diese Internet-Seite insbesondere hinsichtlich der Farbgebung als gelungen.” Die entsprechenden Rechte werden in den Mitgliedsstaaten des Europarates durch Art. 10 EMRK nach Maßgabe des Art. 10 Abs. 2 EMRK geschützt. Eine qualifizierte Meinung ist subjektiv und meist emotional geprägt; sie erhebt ebenfalls keinen Anspruch hinsichtlich ihres Wahrheitsgehaltes und einer Objektivierung, kommt diesen aber durch die ihre Entstehung bestimmenden Qualifikationsmerkmale oft wesentlich näher und ist auch durch ihr — wenn auch geringes — Maß an Nachvollziehbarkeit von höherem Wert für Außenstehende als die einfache Meinung. Sie kann daher Außenstehenden als Denkanstoß und in Abhängigkeit zur Qualität und Nachvollziehbarkeit ihrer Qualifikationsmerkmale auch als Argument dienen. Kritik ist eine bewußt auf intensiven Erkenntnis- und Nachdenkprozessen sowie auf intensiven Erfahrungen auf dem Gebiet ihres Themas (= verstärkte Qualifikationsmerkmale = Kompetenz) beruhende ausführliche Analyse mit dazugehöriger, sie fundierender Argumentation einer Sache oder Person; sie bedarf keiner entsprechenden Fragestellung, sondern ergibt sich vielmehr häufig aus anderen Analysen und Argumentationen. Sie benötigt für ihre Entstehung gedankliche Freiheit, ist logisch aufgebaut und unbedingt auch für Außenstehende selbst in Details nachvollziehbar. Ein „Recht auf freie Kritik” wird in der EMRK nicht ausdrücklich erwähnt; wenn jedoch bereits die einfache Meinung in den Mitgliedsstaaten des Europarates durch Art. 10 EMRK nach Maßgabe des Art. 10 Abs. 2 EMRK geschützt ist, muß dies umso mehr für die wesentlich qualifiziertere und objektivere Kritik gelten. Eine Kritik ist stets um Objektivität bemüht und versucht, emotionale Einflüsse hintanzuhalten; ihr hohes Maß an Nachvollziehbarkeit fordert von Außenstehenden im Gegensatz zur Meinung einen spürbaren intellektuellen Aufwand. Sie ist daher Grundlage fundierter Analysen, Argumentationen und Entscheidungen.
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Version Nr. 3/2016 vom 5. August 2016
Für den Inhalt verantwortlich: Christoph M. Ledel
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