Wien, 12. März 2015
Römische Väter hatten das Recht, ihre Söhne immer wieder — besonders zur Erntezeit — vorübergehend an die Landbevölkerung zu verkaufen, um so ihr Einkommen aufzubessern. Dazu gingen sie an die Tiberbrücke, übergaben den Sohn, nahmen das Geld in Empfang und verabredeten den Zeitpunkt seines (symbolischen) Rückkaufs. Um die Arbeitskraft dieser Menschen dauerhaft wieder in die Stadt zurückzuholen, ordnete bereits das Zwölftafelgesetz (etwa 450 v.Chr.) die emancipatio, die „Herausnahme aus der Hand = Gewalt des Vaters” des Sohnes nach dreimaligem Verkauf trans Tiberim an, der dadurch seine Selbständigkeit und Freiheit erhielt. Eine „emanzipierte Frau” ist also eine, die mindestens dreimal verkauft wurde — danach würde ich niemals streben.
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