Die katholisch–österreichische Landsmannschaft Carolina im akademischen Bund katholisch–österreichischer Landsmannschaften hat im Lauf ihrer mehr als fünfzigjährigen Geschichte Glück und Leid sowohl der Corporation als auch der ganzen Heimat erlebt. Sie, die am 30. April 1936 gegründet wurde, um das Andenken des letzten österreichischen Kaisers Karl I. zu bewahren und deren Gründungssenior auf das Unrecht hingewiesen hat, das dem Kaiser widerfahren ist, nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, daß die neuere Geschichtsschreibung ein wesentlich positiveres Bild des letzten Herrschers zeichnet und dadurch die Auffassung unserer Gründer bestätigt wird. Carolina wird daher nicht nur auch in Zukunft ihrem Namenspatron ein ehrendes Andenken bewahren sowie Vorurteile und Verleumdungen bekämpfen, sondern auch im Sinne der im
folgenden Programm definierten Ziele und Werte wirken.
(I) Religio
- Carolina bekennt sich zum katholischen Christentum und der daraus entstandenen katholischen Soziallehre. Der Friede in Freiheit und Gerechtigkeit ist ebenso wie ein verantwortungsvoller Umgang mit den Gütern der Erde ein daraus resultierender Grundsatz unseres Wirkens.
- Jeder Bundesbruder ist verpflichtet danach zu trachten, sich die Werte und Ziele des Christentums zu eigen zu machen und sein Leben an diesen Grundsätzen zu orientieren.
- Die Annäherung der christlichen Kirchen ist uns ein ernstes Anliegen, ebenso wie die Toleranz und der Respekt gegenüber anderen Glaubensgemeinschaften. Das ändert aber nichts an dem Grundsatz, daß wir eine katholische Verbindung sind und bleiben wollen.
- Caroline sein heißt für uns auch, sich kritisch mit den Fragen des Glaubens auf akademischem Niveau auseinanderzusetzen.
(II) Patria
- Orientiert am Staatsbegriff der christlichen Soziallehre bekennen wir uns zum heutigen Österreich und akzeptieren die derzeit geltende Verfassungsordnung.
- Wir begreifen Österreich aber nicht als ein Gebilde, das erst 1918 entstanden ist, sondern als eine jahrhundertealte Kulturgemeinschaft, zu der jede Epoche nach ihren Möglichkeiten beigetragen hat. In diesem Sinne ehren und schätzen wir die Leistungen der ehemaligen Herrscherhäuser als Leistungen für Österreich, von denen unser heutiger Staat in großem Maße immer noch seinen Nutzen zieht.
- Im Wissen um das gewaltige historische Erbe sehen wir Österreichs Verpflichtung für ein Europa auf der Basis gleichberechtigter, demokratischer Staaten, die ihren Bürgern mindestens den international anerkannten Katalog an Grundrechten gewähren. Die Überwindung der Paktgrenzen zwischen Ost und West sehen wir als eine Verpflichtung für den Frieden in Europa und in der Welt.
- Österreichs Neutralität impliziert dessen Verteidigungsbereitschaft; wir verlangen daher von jedem Bundesbruder das Bekenntnis und seinen Beitrag zur Umfassenden Landesverteidigung. Wir treten für eine ausreichende Ausrüstung des Bundesheeres, für effizienten Zivilschutz und Festigung der geistigen Landesverteidigung ein.
- Das Bekenntnis zu Österreich verlangt von jedem Einzelnen Engagement und Einsatz in Staat und Gesellschaft. Die Corporation enthält sich jeder parteipolitischen Aktivität. Unsere Bundesbrüder können nur solchen politischen Parteien und Organisationen angehören
bzw. diese unterstützen, die den Zielsetzungen der Verbindung und des akademischen Bundes der katholisch–österreichischen Landsmannschaften nicht widersprechen.
(III) Scientia
- Wir verstehen uns als akademische Corporation und richten unser Verbindungsleben danach aus. Grundsätzlich ist ein akademisches Studium Voraussetzung für die Mitgliedschaft. Jedenfalls gehen wir vom entsprechenden Niveau als einer unabdingbaren Voraussetzung aus.
- Wir erwarten von unseren Bundesbrüdern ein gewissenhaftes Studium und stetige Weiterbildung.
- Es ist Pflicht, daß jeder Bundesbruder seine Fähigkeiten zum Wohl der Gemeinschaft einbringt und sie unseren Zielen und Werten nützlich macht.
- Im Bereich der Universitäten und Hochschulen sehen wir eines unserer wichtigsten Wirkungsgebiete.
(IV) Amicitia
- Alle Bundesbrüder sind einander zu Respekt und Achtung in brüderlicher Freundschaft verpflichtet.
- Aus der Lebensfreundschaft entspringt ein besonderes Gemeinschaftsverhältnis, welches Grundlage der Begegnung ist.
Die Verpflichtung zu gegenseitiger Förderung und Unterstützung kann und darf aber niemals zu ungerechtfertigter Bevorzugung führen.
- Den Mitgliedern anderer Bundescorporationen begegnen wir mit der gleichen Einstellung wie den eigenen Bundesbrüdern. Als Basis für ein harmonisches Zusammenleben im akademischen Bund katholisch–österreichischer Landsmannschaften sehen wir die Gleichberechtigung der Landsmannschaften und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten.
- Das brüderliche Verhältnis zu den anderen Bundescorporationen verpflichtet uns aber nicht, auch immer deren Meinung und Anschauung zu teilen. Wir sehen vielmehr eine Chance für die Verwirklichung der übergeordneten Ziele und Werte in den verschiedenen Nuancen hinsichtlich
einzelner Grundsätze und begrüßen die Vielfalt der Ideen in der Einheit des Bundes.
- Als Bundescorporation erwachsen uns aus den Verbändeabkommen mit ÖCV, MKV und ÖKV* Pflichten und Rechte. Als gleichberechtigte Partner im Rahmen dieser Abkommen versuchen wir, unseren Beitrag zu katholischen Farbstudententum unter Betonung unserer Eigenständigkeit nach besten Kräften zu leisten.
(V) Leitlinien des Verbindungslebens
- Die aktive Teilnahme der Altherrenschaft am Verbindungsleben ist essentieller Bestandteil der Verwirklichung des Corporationsgedankens. Eine wesentliche Aufgabe der Altherrenschaft ist die Gewährleistung der Kontinuität der Corporation, welche insbesondere die Teilnahme von Alten Herren an Conventen verlangt.
- Die Aktivitas stellt den Kern des Verbindungslebens dar. Die konkrete Ausgestaltung desselben obliegt dem Chargenkabinett.
- Die Keilung als Grundlage des Fortbestandes der Corporation ist Pflicht jedes einzelnen Bundesbruders.
- Dem Selbstverständnis als akademische Corporation entspringt die Verpflichtung zu Pflege des studentischen Brauchtums und Liedgutes.
(VI) Schlußbestimmungen
- Dieses Programm stellt den Maßstab für alle Handlungen der K.Ö.L. Carolina sowie ihrer Mitglieder konform den Bestimmungen der Statuten und der Geschäftsordnung dar. Bei Unklarheiten hat dies im Einzelfall beurteilt zu werden.
- Aufbauend auf dieses Grundsatzprogramm ist vom jeweiligen ChC für seine Amtsperiode ein Arbeitsprogramm zu erstellen.
Dieses Grundsatzprogramm wurde am Cumulativconvent vom 21. April 1987 beschlossen.
* Mittlerweile auch VfM und VCS; Anm.
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